Kleines Update: Ich bin jetzt in Obhut eines Mieterschutzbundes. Die Vermieterin hat jeglichen Kontakt eingestellt und ist nicht mehr an einer friedlichen Lösung interessiert obwohl ich sogar angeboten habe, einen Nachmieter zu suchen... ich verstehe diese Frau nicht
Scheint für sie nicht nur drum zu gehen, dass sie ihre Miete bekommt. Es bleibt spannend.![]()
Beiträge von noodles.
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Natürlich wollte ich jetzt nicht sofort die Mietzahlungen einstellen, sondern ordentlich kündigen. Dann hätte ich aber effektiv natürlich ab dem 01.08.19 keine Miete mehr überwiesen, die Vermieterin interpretiert das dann natürlich aus ihrer Sichtweise als Einstellung der Zahlungen.
Ich werde wohl wirklich einen Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren. -
Vielen Dank nochmal. Die Vermieterin sagt, sie wird ein Mahnverfahren einleiten, wenn ich die Mietzahlung vorzeitig einstelle. Ich hoffe wirklich, dass das dann alles in allem so richtig ist, wie hier besprochen und ich mit meiner Kündigung richtig handle.
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Edit: Ich stelle die Kündigung persönlich mit einer Zeugin zu. Danke @darkshadow
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Nur um sicher zu gehen: Dass die Klausel unwirksam ist, trifft auch zu, wenn man "am 30.06." als (von der Vermieterin vermutlich gemeint) "zum 30.06." interpretiert - ist das richtig?
Ich werde ein Einwurf-Einschreiben aufgeben, vielen Dank schonmal! -
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beginn meines Mietvertrages war zum 01.07.2017. Im Mietvertrag hat die Vermieterin die folgende Klausel eingefügt:
§17 Individuelle Vereinbarungen
"Der Vertrag ist ein Jahr gültig ab Mietbeginn. Sollte keine[
r] der beiden Parteien 3 Monate vor Ablaufzeit kündigen[,] verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Dies gilt auch für die darauffolgenden Jahre. Der Vertrag kann immer am[sic!] 30.06. des lfd. Jahres gekündigt werden."Ich habe nun ja schon seit über einem Jahr auf die Kündigung des Vertrages verzichtet. Kann die Vermieterin auf der Basis dieser Klausel darauf bestehen, dass ich zum 30.06. diesen Jahres kündigen muss und damit das Mietverhältnis am 30.09.19 endet oder findet hier §573c (4) Anwendung?
Ich würde gerne bis zum 3. Mai '19 kündigen und das Mietverhältnis dementsprechend am 01.08.2019 enden lassen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, da ich ein Rechts-/Mietlaie bin

Zusätzlich noch die Frage: Wie kann ich am besten beweisen, dass ich der Vermieterin bis zum Kündigungstermin die Kündigung fristgerecht habe zukommen lassen (die ich persönlich in den Briefkasten werfen würde)? Reicht es einen Zeugen mitzubringen, oder ist ein Einschreiben mit Rückschein sicherer?
Mit freundlichen Grüßen
noodles.
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