Beiträge von Roland007

    Hallo zusammen,

    Danke zunächst für Eure Statements. War ein paar Tage weg, weshalb ich erst jetzt antworten kann.


    AJ1900

    ich habe sehr oft gelesen, dass der Eigenbedarf erklärt werden muss und Eigenbedarf weil die Söhne einziehen wollen , ist für mein Verständnis nicht ausreichend. Das Sie eine neue Kündigung schicken kann, weil Sie diesen Fehler bemerkt , weiss ich . Aber ab da zählt ja auch die Kündigungszeit neu. Oder irre ich !

    AJ1900
    Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg. Aber was ist wenn nicht ? Ich würde mich zumindest gerne ein wenig in sicheren
    Hafen bewegen , wenn ich ansatzweise wüßte ob eine Unwirksamkeit der Kündigung gegeben wäre. Denn dann wüßte ich , dass ich noch ein wenig Zeit habe
    und evtl. wegen Unwirksamkeit noch mehr Zeit dazu käme. Du verstehst ?

    Was wilst du beweisen? Wenn du kündigst, dann kündigst du eben. So etwas wie Kündigung unter Vorbehalt wegen einer evtl. drohnden Eigenbedarfsklage gibt es nicht, soweit ich weiß.

    Ich habe im Netz gelesen, dass man , wenn man selber kündigt im Kündigungsschreiben erwähnen soll, dass man ausschließlich wegen der Eigenbedarfskündigung kündigt. Denn wohl nur in diesem Fall , wäre ein späterer nachgewiesener vorgetäuschter Eigenbedarf , angehbar.

    Hab ich das ggf. falsch verstanden , oder weiss jemand von Euch mehr ?


    @darkshadow

    ja , ich sehe es auch als unzureichend an, aber weiss ich wie ein Richter es sieht? Für mich war die Aussage, dass es ausführlich begründet werden muss,

    damit sich der Mieter in die Sachlage versetzen kann, ein klarer Hinweis auf einen formalen Fehler der Kündigung.

    Wird in einer evtl. Gerichtsverhandlung nicht die gesamte Sachlage angeschaut? Falsche NBK und Mieterhöhung danach Eigenbedarfskündigung. Ist nicht schon die zeitliche Abfolge ein Indiz dafür das man sich eines zwischenzeitlich unliebsam gewordenen Mieters entledigen möchte ?


    Wie ist es überhaupt bei Unwirksamkeit? Ich lehne mich zurück, Sie denkt ich ziehe aus, was ich nicht tue, dann schickt Sie eine neue wirksame Kündigung kann Sie gleich eine Räumungsklage erheben?

    Was ist hier überhaupt an Zeit üblich....reden wir von 1 Monat ....oder Monaten. Wenn Räumungsklage scheitert muss ich eine neue Kündigung erhalten ?

    Wenn sie nicht scheitert welche Zeiträume werden eingeräumt , bis ich dann raus müsste . Von welcher Kostenhöhe ist denn hier überhaupt auszugehen ?


    Das wäre etwas besser für dich. Ein Wegfall des Eigenbedarfes muss vom Vermieter ausführlich begründet werden, hier werden sehr hohe Anforderungen gestellt.

    Und ich bin mir bewusst das ich die Beweislast habe. Aber was meinst Du mit ausführlich begründet werden?

    Wenn Sie behauptet , der eine Sohn hat jemand kennengelernt und will zu der Freundin ziehen und für den anderen ist es einfach zu groß , reicht es doch ,

    oder ?


    Danke an Euch für Eure Meinung

    VG

    Roland007

    Guten Abend zusammen,

    ich erhielt von meiner Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung mit der Begründung Eigenbedarf und meine Söhne möchten einziehen. Paragraphen 574 werden alle in der Kündigung
    aufgeführt . Die Kündigungsfrist ist i.O.

    Nach meiner Recherche im Internet reicht das alleine nicht aus , weil mangelhaft begründet , daher glaube ich, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
    Auf eine Räumungsklage würde ich es sehr ungern hinauslaufen lassen, denn wer weiss , wie so ein Richter entscheidet und evtl. die Begründung für ausreichend hält.

    Eure Meinung hierzu würde mich sehr interessieren .

    Weiterhin bin ich zu 100 % sicher das die Wohnung nicht von den Söhnen die gerade mal 18 Jahre alt sind , bezogen wird, sondern die VM dies nur vorschiebt um Ihren Lebenspartner
    unterzubringen. Dieser ist nämlich extra nach Bayern gezogen. Oder sie will von den explosionsartigen Mietsteigerungen partizipieren. Streitigkeiten zur Miete gingen der Eigenbedarfskündigung zeitnah voraus.

    Soviel ich , dass was ich gelesen habe , richtig verstanden habe , müsste ich gar nichts tun . Unwirksam ist ja unwirksam. Aber ich bin sicher das sie vorher egal wie versuchen würde heraus-

    zu bekommen, ob ich wirklich ausziehe. Um die Zeit für mich so lange wie möglich auszunutzen dürfte ich ihr ja nichts sagen, dass sie unwirksam gekündigt hat, oder ?

    Mich gar nicht zu der Kündigung zu äußern erscheint mir auch etwas schwierig. Daher habe ich mich schon mal auf die Suche gemacht und will dann Sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
    schadensersatzpflichtig machen, wenn ich eine neue Wohnung finde.

    Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann. Sollte ich in meine Kündigung einfügen, dass ich ausschließlich wegen dem gewünschten Eigenbedarf kündige, diesen jedoch bezweifle und annehme das ihr Lebenspartner einziehen will bzw. Sie einen neuen besser zahlenden Mieter

    sicherlich finden , suchen wird....so oder so ähnlich.

    Für denn Fall das genau das von mir angenommene eintrifft , wäre ich damit dann abgesicherter ? Beweistechnisch meine ich ?


    Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas
    bzw. ist es überhaupt erfolgsversprechend hier zu klagen? Sie hat sich in den letzten Jahren ständig grenzüberschreitend verhalten. Hat Aussagen bestritten, falsche Nebenkostenabrechnungen
    erstellt, den neuen und anderen Mietparteien Dinge zugestanden, die sie mir vorenthalten hat und zudem nun nachdem sie nicht bekommen hat was sie wollte , diese Geschichte mit der Eigenbedarfskündigung.

    Danke für Eure Meinung schon mal im Voraus und einen schönen Abend noch .


    VG
    Roland

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