Hallo zusammen,
Danke zunächst für Eure Statements. War ein paar Tage weg, weshalb ich erst jetzt antworten kann.
AJ1900
ich habe sehr oft gelesen, dass der Eigenbedarf erklärt werden muss und Eigenbedarf weil die Söhne einziehen wollen , ist für mein Verständnis nicht ausreichend. Das Sie eine neue Kündigung schicken kann, weil Sie diesen Fehler bemerkt , weiss ich . Aber ab da zählt ja auch die Kündigungszeit neu. Oder irre ich !
AJ1900
Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg. Aber was ist wenn nicht ? Ich würde mich zumindest gerne ein wenig in sicheren
Hafen bewegen , wenn ich ansatzweise wüßte ob eine Unwirksamkeit der Kündigung gegeben wäre. Denn dann wüßte ich , dass ich noch ein wenig Zeit habe
und evtl. wegen Unwirksamkeit noch mehr Zeit dazu käme. Du verstehst ?
Was wilst du beweisen? Wenn du kündigst, dann kündigst du eben. So etwas wie Kündigung unter Vorbehalt wegen einer evtl. drohnden Eigenbedarfsklage gibt es nicht, soweit ich weiß.
Ich habe im Netz gelesen, dass man , wenn man selber kündigt im Kündigungsschreiben erwähnen soll, dass man ausschließlich wegen der Eigenbedarfskündigung kündigt. Denn wohl nur in diesem Fall , wäre ein späterer nachgewiesener vorgetäuschter Eigenbedarf , angehbar.
Hab ich das ggf. falsch verstanden , oder weiss jemand von Euch mehr ?
@darkshadow
ja , ich sehe es auch als unzureichend an, aber weiss ich wie ein Richter es sieht? Für mich war die Aussage, dass es ausführlich begründet werden muss,
damit sich der Mieter in die Sachlage versetzen kann, ein klarer Hinweis auf einen formalen Fehler der Kündigung.
Wird in einer evtl. Gerichtsverhandlung nicht die gesamte Sachlage angeschaut? Falsche NBK und Mieterhöhung danach Eigenbedarfskündigung. Ist nicht schon die zeitliche Abfolge ein Indiz dafür das man sich eines zwischenzeitlich unliebsam gewordenen Mieters entledigen möchte ?
Wie ist es überhaupt bei Unwirksamkeit? Ich lehne mich zurück, Sie denkt ich ziehe aus, was ich nicht tue, dann schickt Sie eine neue wirksame Kündigung kann Sie gleich eine Räumungsklage erheben?
Was ist hier überhaupt an Zeit üblich....reden wir von 1 Monat ....oder Monaten. Wenn Räumungsklage scheitert muss ich eine neue Kündigung erhalten ?
Wenn sie nicht scheitert welche Zeiträume werden eingeräumt , bis ich dann raus müsste . Von welcher Kostenhöhe ist denn hier überhaupt auszugehen ?
Das wäre etwas besser für dich. Ein Wegfall des Eigenbedarfes muss vom Vermieter ausführlich begründet werden, hier werden sehr hohe Anforderungen gestellt.
Und ich bin mir bewusst das ich die Beweislast habe. Aber was meinst Du mit ausführlich begründet werden?
Wenn Sie behauptet , der eine Sohn hat jemand kennengelernt und will zu der Freundin ziehen und für den anderen ist es einfach zu groß , reicht es doch ,
oder ?
Danke an Euch für Eure Meinung
VG
Roland007