Beiträge von Kamino1993

    Leipziger82

    Vielen Dank für deine Antwort. Der Lärm verschwindet natürlich nicht, das hast du Recht. Mein primäres Bedürfnis ist jedoch die Privatsphäre.
    Leider befindet sich im Beet schon eine Hecke, welche jeder auf Handlaufhöhe abgeschnitten wird.

    Über einen Anwalt werde ich nachdenken, jedoch verfüge ich als Student doch über relativ wenig Mittel :P
    Ich werde es erst noch einmal auf eigene Faust versuchen, sollte sich etwas ergeben, aktualisiere ich den Beitrag.

    MfG

    Liebe Community von mietrecht.de,

    ich befinde mich derzeit in meiner ersten Wohnung während meines Studiums. Diese verfügt über eine Terrasse, welche durch das Schlafzimmer und dem Wohnzimmer begehbar ist. Die Terrasse selbst ist ungefähr 13m² groß und wird nur durch ein kleines Beet und einem Bordstein von einer viel befahrenen Hauptstraße getrennt. Als Abtrennung hält ein etwa 1 Meter hohes Gitter her, welches prinzipiell kein Schutz gegen irgendetwas bietet.

    Da jetzt bald der Sommer kommt und ich bereits im vergangenen Sommer schon vor einigen Problemen stand, habe ich ein paar Fragen, welche vielleicht ganz gut hier in das Forum passen.

    Die Hausordnung besagt, dass man mehrmals Täglich für 5 Minuten Lüften muss. Alle Fenster und Türen zum Lüften sind zur Hauptstraße hin gerichtet. Grade im Sommer jedoch kennen wir das doch alle, dass wir vor allem Abends nach einem heißen Tag gerne lüften möchten und auch müssen, wie uns der Hinweis in der Hausordnung verrät. Jedoch stellt sich so ein ständiges Spiel zwischen Lärm und Hitze ein. Ich muss entweder die Türen öffnen und den Lärm ertragen oder sie geschlossen lassen und durch die Nacht hinweg kochen.

    Das Lüften jedoch bringt noch ein anderes Problem mit sich. Vor allem Abends, wenn man die Türen öffnet und sich drinnen befindet, ist man den Blicken von neugierigen Fußgängern und Autofahrern an der Ampel gnadenlos ausgesetzt. Also habe ich mich informiert, ob ich einen Sichtschutz aufstellen darf. Darf ich, wenn ich das mit dem Vermieter abspreche. Der verbietet mir das jedoch aufgrund des Hausbildes. Kompromisse möchte dieser nicht eingehen. Ein Sichtschutz der mir das Lüften und die Nutzung der Terrasse ermöglicht, müsste mindestens 1,50 groß sein und das ist prinzipiell nicht ausreichend meiner Meinung nach.

    Die Wohnung gehört einer Wohnungsbaugenossenschaft und über die Nutzung der Terrasse gibt es keine Regularien innerhalb der Hausordnung und dem Mietvertrag.

    Kurze Zusammenfassung:

    -> Terrasse zur Straße

    -> Kein Sichtschutz

    -> Hausordnung verlangt lüften (Und ich will auch lüften)

    -> Lüften erzeugt Lärm und verhindert Privatsphäre

    -> Sichtschutz (welcher zusätzlich als Lärmschutz fungieren könnte) ist nicht erlaubt

    Fragen:

    Habt ihr Vorschläge, wie ich Regelkonform einen Sichtschutz aufstellen kann, um meine Privatsphäre zu erhalten?

    Wie kann ich gegen das Verbot mit juristischer Grundlage argumentieren, wenn das überhaupt möglich ist?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus für das Lesen des Beitrags. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.

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