Beiträge von mietdummy

    Modernisierung - 6 Jahresfrist mit 2 EUR/QM laut BGB (wie berechnet nach 6 Jahren)?

    Hallo,

    laut § 559 Abs. 3a BGB kann die "monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren" bei Modernisierung nur um 2EUR pro QM erhöht werden, wenn die Miete unter 7EUR/QM liegt. Angenommen der Vermieter hat Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die umgeschlagen eine Erhöhung von 6EUR pro QM ergeben hätten. Ferner angenommen die aktuelle Miete beträgt 6EUR QM.

    Bedeutet das, dass er nach Ablauf der 6 Jahre dann, da ja dann die Miete 6EUR/QM + 2EUR/QM = 8EUR /QM ist nun wieder für die nächsten 6 Jahre um 3 EUR/QM anheben kann. 3EUR/QM weil ja im Gesetz steht, dass bei mehr als 7EUR/QM diese Grenze gilt.... Ich zahle dann als die ersten Jahre 2EUR/QM Modernisierungszulage, dann die nächsten 6 Jahre (Jahr 7 bis Jahr 12) 4EUR/QM und dann nochmals nach 6 Jahren (Jahr 13 bis Jahr 18) 6EUR/QM Modernisierungszulagen. Und dann immer weiter die 6EUR/QM Modernisierungszulagen.

    Habe ich das so richtig verstanden? Oder wie genau würde der Sachverhalt oben berechnet werden über einen längeren Zeitraum: Miete 6 EUR/QM und Vermieter hat unendlich moderniesiert, was effektiv 6EUR/QM an Modernisierungszulagen ergeben würde. Wie wird die genau verteilt?

    Vielen Dank für Hilfe!!

    Titel für Suche optimiert

    Grace

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!