Danke für den Hinweis darkshadow und Grace, ich hab das nochmal gecheckt und die Wohnungen sind schon 2012 aufgeteilt worden und sind schon länger Eigentum. Der Mieter ist ja aber erst 2016 eingezogen, daher sollte ja §577a nicht zutreffen oder?
Beiträge von C0dR
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Vielen Dank für all die Antworten, das hat mir gut geholfen.
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Du solltest nach dem Ablauf der Kündigungsfrist nochmal eine zwei wöchige Frist zur Herausgabe setzen, ist diese verstrichen die Sache einem Anwalt übergeben, der eine Räumungsklage anstrengt. In der Fristsetzung auch noch gleich der Fortsetzung des Mietverhältnisses Widersprechen. Dabei kannst du auch nochmals das persönliche Gespräch suchen.
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Ich werde es dann erstmal damit versuchen, vielen dank

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Hallo,
ich habe folgenden Fall und würde gerne wissen wie ich jetzt am besten vorgehen soll:
Ich habe letzten Herbst eine Wohnung gekauft, die vermietet war, die ich nun gerne selbst nutzen möchte. Ich habe dem Mieter im Februar eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschrieben. Die Frist war hier 3 Monate, da er seit 2016 in der Wohnung lebt (also zum 1. Mai). Nun ist dieser Zeitpunkt bald da und laut seiner Aussage hat er noch keine neue Wohnung gefunden, nicht einmal Antworten o.ä. bekommen. Er bekommt Sozialhilfe vom Amt und auch die Miete wird vom Jobcenter überwiesen, daher sollte er ja eigentlich auch Hilfe vom Amt bekommen, oder?
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen um ihn möglichst schnell aus der Wohnung zu bekommen?
Ich nehme an als erstes einen schriftlichen Widerspruch der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache, oder?
Ich Wohne zur Zeit selbst in einer Mietwohnung und wollte eigentlich mit meiner Freundin zusammenziehen. Mir entsteht ja so gesehen ein Schaden solang er noch nach der Frist in der Wohnung ist, da ich ja ungewollt weiter meine Miete zahlen muss, obwohl das nicht gewollt war, oder liege ich hier falsch?
Gibt es eventuell Mietvereine o.ä. an die er sich wenden kann um die Sache zu beschleunigen?
Gruß
C0dR
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