Beiträge von beo86

    nabend,
    habe die tage meine betriebskostenabrechnung von meinem vermieter bekommen.
    er verlnagt ein rückzahlung von 57,25.
    ich wohne seit august 2010 in dieser wohnung und ich finde für 5 monate ist das ganz schön viel geld. vor allem für mich ist es viel geld.
    habe die abrechnung durchsucht und festgestellt das die hausverwaltung meinem vermieter 336,95 in rechnung stellt. diesen betrag hat er soweit ich das sehen kann einfach durch 12 mon. geteilt und für mich mal 5 gerechnet. weil ich ja 5 mon im jahr 2010 hier gewohnt habe. da ich aber mit dem vermieter und dem vormieter bei wohnungsübergabe den wasserzähler abgelesen habe und ich genau weiß was ich verbraucht habe kann er das doch nicht einfach auf die monate rechnen und mehr nicht. besonders weil ich vorher 2 personen gewohnt haben, die wahrscheinlich mehr wasser verbrauchen als eine person.
    darf der vermietet das? der muss doch danach gehen was ich tatsächlich verbraucht habe oder nicht.
    habe mich bei dem örtlichen wasserversorger erkudigt was das wasser kostet und mir ausrechnen lassen was ich an wasser = kosten verbraucht habe.
    dabei würde dann nicht eine rückzahlung von 57,25 von meiner seite rauskommen sondern eine rückzahlung an mich von 3 euro;).
    wie sieht die rechtslage da aus?
    habe nächste woche einen termin beim meiterschutzbund aber ich kann das kaum abwarten.
    über eure hilfe würde ich mich freuen.
    lg beo

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