Beiträge von Matths

    Hallo , ich wollte in xxxxxxxxx den Bundesfreiwilligendienst machen und habe ab 01. Juli eine Zusage erhalten.

    Als nächstes habe ich mir eine Wohnung gesucht und eine Zusage erhalten.

    Der Vermieter hat mir nun einen Mietvertrag zugesandt. Der Mietvertrag gilt ab 01. Juli und die Miete soll ab 01. Juli bezahlt werden.

    Unter Sonstiges soll aber vereinbart werden, dass wenn die Übergabe der Mietsache zum vereinbarten Mietbeginn vom Vermieter an den Mieter nicht gewährleistet werden kann, dann wird dies ca. 14 Tage vorher vom Vermieter angezeigt. Der Mietbeginn verschiebt sich in diesem Fall bis zur tatsächlichen Übergabe der Mietsache.

    Sollte sich der Mietbeginn um mehr als 8 Wochen verzögern, ist der Mieter berechtigt, den bereits unterzeichneten Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche wegen späterer Übergabe der Mietsache werden ausgeschlossen. Dem Mieter ist dieses Risiko bekannt.

    Mich verunsichert diese Bestimmung, weil ich dadurch keine wirkliche Gewährleitung habe, dass ich am 01.07 in diese Wohnung einziehen kann. Oder ist dieser Satz Standart?

    Immerhin muss ich am 01.07 mit dem Freiwilligendienst beginnen. Mache ich mir da unnütze Sorgen ? Ist das nicht eine widersprüchliche Bestimmung zu § 535 BGB Abs.1 ?

    Also ich habe halt Angst, dass ich ab 01.07 keinen Zugang zur Wohnung bekomme und dann in eine Pension ziehen muss, obwohl ich für die Mietwohnung Miete zahle.

    Danke

    Angabe nicht relevant Datenschutz

    Grace

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