Beiträge von Tom Berger

    Hallo,

    ich habe gerade eine vermietete Wohnung erworben. Im Mietvertrag des Mieters ist eine Indexmiete vorgesehen, er ist zum 15.10.2017 eingezogen, die Miete ist nie erhöht worden. Da ein Jahr verstrichen ist, wäre ich nun also dazu berechtigt die Miete zu erhöhen. Ich habe dies jedoch erst zum Jahresende vor, da ich nicht als erste "Amtshandlung" die Miete erhöhen möchte.

    Welchen Monat nehme ich nun aber als Bezugspunkt für die Indexmiete? Oktober, da er in diesem Monat eingezogen ist, November, weil dies der erste volle Monat ist? Oder muss ich gar die Werte von Oktober und November mitteln und diese als Bezugspunkt wählen?

    Besten Dank

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