Dafür müsste der fehlende Empfang ein Mangel darstellen. Könnte man darüber streiten, ob der Sat Empfang dazu gehört, wenn er nicht ausdrücklich im Mietvertrag vorhanden ist. Jedoch gilt TV Empfang allgemein als etwas, was man voraussetzen kann und wenn die Wohnung so angemietet wird, dass ihr kostenlosen Zugang habt, dann stellt der Verlust davon durchaus ein Mangel dar in meinen Augen.
Daher stehen dir alle Rechte zu, die man beim Mangel so hat. Mietminderung, Anspruch auf Beseitigung des Mangels und ggfs. auch ein Selbstvornahmrecht, wobei beim letzten wäre ich mir nicht sicher. Immerhin betrifft die Selbstvornahme nicht deine Wohnung als ganzes.
Bei der Mietminderung - die ziemlich gering ausfallen dürfte - ist vorher immer rechtlicher Rat bezüglich der Höhe einzuholen.
Insgesamt würde ich doch eher dazu tendieren, sich ne Zimmerantenne zuzulegen oder falls möglich wirklich über Internet TV zu beziehen. Man muss auch bedenken, dass er nämlich die regelmäßigen Kosten der Sat Anlage (nicht Reparaturkosten) auf euch dann ggfs. auch umlegen könnte.
Danke für deine Infos. Ich muss mir meinen Mietvertrag bei Zeit nochmal genauer anschauen. Was ist denn, wenn der Vermieter mir vom letzten Jahr noch keine Nebenkostenabrechnung bereit gestellt hat? Auch nach Anfrage? Bisher habe ich immer eine Erstattung bzgl. Nebenkosten erhalten.
Hallo,
was ist denn vertraglich formuliert? Ist dort der Fernsehempfang, bzw. die Satellitenanlage vereinbart? Wenn ja, kann der Vermieter nicht einfach abschalten.
Wenn nicht, dann kann der Vermieter auch abschalten.
Ansonsten: Habt Ihr denn keine sogenannte TAE-Dose in der Wohnung, d.h. einen normalen Telefonanschluss?
Dank der ganzen Umstellung von Analog auf Digital kann durch diese Dose auch Fernsehen empfangen werden. Die Telekom nutzt diese Dose beispielsweise.
Danke für deine Antwort. Kann man den über die TAE-Dose auch kostenloses TV empfangen? Wenn ja, dann war mir das vorher nicht bekannt.
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Grace