Beiträge von robbyhh

    Gegen die Abrechnungen von 2015 und 2016 kannst du keinen Widerspruch mehr einlegen, die Fristen sind um.

     

    Du hast Recht, ich hätte überprüfen müssen. Leider bin ich davon ausgegangen das ein Ableser qualifiziert ist dazu Werte richtig abzulesen.

    Warum ich nicht geprüft habe? Weil ich wie geschrieben davon ausgegangen bin alles ist korrekt. Die 2017 habe ich auch nur überprüft weil die Nachzahlung sehr hoch war, sonst wäre auch diese durchgegangen. Es geht auch nicht darum das ich alles auf einmal zahlen muss, sondern eher darum das damals die Verteilung anders gewesen ist, ich hätte nicht 100% zahlen müssen. Nun muss ich etwas bezahlen was ich gar nicht bezahlen hätte müssen.

    Nun gut, das sind dann 400€ Lehrgeld für mich.

    Ab sofort werde ich alles mit Foto und Zeuge absichern, bin mal auf dem Handwerker gespannt der mir die Fotos unterschreiben soll. Dann wird einem wieder vorgeworfen man sei pingelig und anstrengend.

    Da gebe ich Schweinchenfan recht.


    Letztendlich sind dir auch keine wirklichen Mehrkosten entstanden. Alles, was Du in 2015-2017 zu wenig gezahlt hast, zahlst Du dann jetzt (dummerweise auf einen schlag).

    Du verwechselst da was, ich habe 2015 und 2016 zu wenig gezahlt, dafür jetzt für 2017 alles. 2017 habe ich alleine! gewohnt, bei einem Verbrauch von 85m³. Aber auch du hast recht, vllt. habe ich ja zweimal tägl. ein Vollbad genossen.

    Ich danke euch für eure Hilfe.

    Beitrag korrigiert! Bitte keine Vollzitate und

    zwei Beiträge hintereinander.

    Grace

    Die Abrechnung 2017 habe ich Dezember 2018 erhalten.

    Die von 2016 habe ich Dezember 2017 erhalten.

    Für mich ergibt sich der Fehler aufgrund von Plausibilität.

    2015 Alt: 1,17 Neu: 6 Verbrauch:4,87 <- für zwei Personen viel zu wenig, das würde bedeuten wir hätten zu zweit circa 30 Badewannen im Jahr Verbraucht

    2016: Alt: 6 Neu: 7,64 Verbrauch: 1,64 <- für eine Person zu wenig, das würde bedeuten wir hätten zu zweit circa 10 Badewannen im Jahr Verbraucht

    2017: Alt: 7,64 Neu: 93 Verbrauch: 85,36 <- hier wäre es circa das 3-4 fache des normalen Verbrauch.

    Also die Verbrauchszahlen sind extrem stark abweichend von dem was durchschnittlich eine Person verbraucht.

    Die Werte werden von einem Menschen abgelesen, jedenfalls bis 2018.

    Ich habe niemals unterschrieben.

    Im maschinell erstellten Ableseprotokoll sind die Werte wie oben aufgeführt.

    Ein anderes Protokoll(händisch vom Ableser) habe ich bis jetzt nicht gesehen.

    Die Frage ist halt ob ich durch die Zahlung 2016 für 2015 und 2017 für 2016 diese Ablesewerte anerkannt habe. Oder ob ich den mir entstandenen Schaden

    2015: Mitbewohner hätte Hälfte zahlen müssen

    2016: Arge hätte übernommen

    einfordern kann.

    Ja die Werte kommen vom Ablesedienst.

    Das Problem ist Folgendes:

    2014 und davor: keine Abrechnung, wurde beiderseitig so hingenommen

    2015 Alt: 1,17 Neu: 6 Verbrauch:4,87

    2016: Alt: 6 Neu: 7,64 Verbrauch: 1,64

    2017: Alt: 7,64 Neu: 93 Verbrauch: 85,36

    Ich gehe davon aus das es so war:

    2015 Alt: 11,7 Neu: 60 Verbrauch:48,3 (wobei auch die mir etwas hoch vorkommen)

    2016: Alt: 60 Neu: 76,4 Verbrauch: 11,64

    2017: Alt: 76,4 Neu: 93 Verbrauch: 16,6

    2018 war es wie folgt:

    Alt 93 Neu: 121,11 Verbrauch: 28,11 (Mein Freund badet seit Ende 2017 regelmäßig bei mir)

    Der Wert für 2017 (85,36) ist sehr hoch, in etwa 3-4 x so hoch wie durchschnittlich bei einem 1 Personenhaushalt.

    Der Vermieter sagt ist ja egal der Verbrauch steht auf der Uhr und somit habe ich ihn auch verbraucht. Stimmt soweit auch, ob nun bei 1,17 oder 11,7 angefangen wurde. xxxxx schließt einen Ablesefehler aus(keine Ahnung wie das so pauschal geht, schließlich kann es natürlich sein das der Ableser falsch abgelesen hat).

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Meiner Meinung nach wurde in den letzten drei Jahren falsch abgelesen, was zu nicht plausiblen Werten führt.

    Warmwasser Verbrauch:

    2015 : 4,83m³ (viel zu niedrig, 2 Personen)

    2016 : 1,64 m³ (viel zu niedrig, 1 Person)

    2017 : 85,36 m³ (viel, viel zu viel, 1 Pseron)

    Ich gehe davon aus das 2015 und 2016 ein Kommafehler beim ablesen passiert ist.

    Also normal wären der Verbrauch so:

    2015 : 48,3m³ (viel zu niedrig, 2 Personen)

    2016 : 16,4 m³ (viel zu niedrig, 1 Person)

    2017 : 16,60 m³ (viel, viel zu viel, 1 Person)

    Darf der Vermieter jetzt 2017 quasi den Verbrauch aus 2015 und 2016 mit abrechnen?

    Das Problem ist nämlich das ich 2015 die Kosten zur Hälfte vom Mitmieter bekommen hätte und 2016 die Nachzahlung durch ALG2 abgedeckt gewesen wäre.

    Und wer wäre in der Nachweispflicht, bei solch nicht plausiblen Werten, etwas unterschrieben habe ich nie.


    Danke für eure Hilfe und Meinungen.

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