Gegen die Abrechnungen von 2015 und 2016 kannst du keinen Widerspruch mehr einlegen, die Fristen sind um.
Du hast Recht, ich hätte überprüfen müssen. Leider bin ich davon ausgegangen das ein Ableser qualifiziert ist dazu Werte richtig abzulesen.
Warum ich nicht geprüft habe? Weil ich wie geschrieben davon ausgegangen bin alles ist korrekt. Die 2017 habe ich auch nur überprüft weil die Nachzahlung sehr hoch war, sonst wäre auch diese durchgegangen. Es geht auch nicht darum das ich alles auf einmal zahlen muss, sondern eher darum das damals die Verteilung anders gewesen ist, ich hätte nicht 100% zahlen müssen. Nun muss ich etwas bezahlen was ich gar nicht bezahlen hätte müssen.
Nun gut, das sind dann 400€ Lehrgeld für mich.
Ab sofort werde ich alles mit Foto und Zeuge absichern, bin mal auf dem Handwerker gespannt der mir die Fotos unterschreiben soll. Dann wird einem wieder vorgeworfen man sei pingelig und anstrengend.
Da gebe ich Schweinchenfan recht.
Letztendlich sind dir auch keine wirklichen Mehrkosten entstanden. Alles, was Du in 2015-2017 zu wenig gezahlt hast, zahlst Du dann jetzt (dummerweise auf einen schlag).
Du verwechselst da was, ich habe 2015 und 2016 zu wenig gezahlt, dafür jetzt für 2017 alles. 2017 habe ich alleine! gewohnt, bei einem Verbrauch von 85m³. Aber auch du hast recht, vllt. habe ich ja zweimal tägl. ein Vollbad genossen.
Ich danke euch für eure Hilfe.
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Grace