Beiträge von Claudia77

    Die Garagernmiete wurde ja gesondert mit mtl.€ 40,00 berecchnet und somit von Dir auch zu überweisen, also zusätzlich zur Mietzahlung.

    Ich setze voraus, dass im MV die Mietzahlung mit €....., die NK-Vorauszahlung mit €.... und die Garagenmiete mit mtl. € 40,00 aufgelistet ist. Der Gesamtbetrag von...... ist bis zum

    3.eines Monats anzuweisen.

    Danke für deine Antwort und ja ist so aufgeschlüsselt....

    Also hab ich das damals scheinbar falsch verstanden und bislang ist es nur keinem aufgefallen :(

    Guten Tag zusammen,

    ich bin gerade aus allen Wolken gefallen und weiß nicht mehr weiter.

    In meinem Mietvertrag stehen unter §4 Miete die mtl. Kosten inkl. Vorauszahlungen und Heizkosten. Diesen Betrag habe ich jetzt 2 Jahre lang jeden Monat bezahlt.

    Nun kommt mein Vermieter um die Ecke und sagt, bei einer Steuerprüfung ist aufgefallen, dass ich seit meinem Einzug die Kosten für die Garage nicht überweise. Ich hab gerade im Mietvertrag geschaut und da steht unter §30 Sonstige Vereinbarungen: "Mit vermietet wird die Garage Nr.2. Die monatliche Miete hierfür beträgt 40,00 €".

    Ich war bislang der Meinung, dass diese Kosten mit in der mtl. Miete enthalten sind. Ist es tatsächlich so, dass die Garage extra läuft? Und wenn ja, ist es rechtens, dass der Vermieter jetzt nach 2 Jahren damit ankommt und einen knappen Tausender von mir fordert?

    Vielen lieben Dank schon mal vorab für Eure Rückmeldungen.

    Gruß

    Claudia

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!