Nein nicht komplett, nur für den Anteil seines Nutzungszeitraums.
Aber das ist ja rechnerisch quasi komplett anteilig gesehen. Denn man darf die Kosten der Tankreinigung ohnehin komplett in dem Jahr für die Abrechnung ansetzen, in dem sie entstehen. Man muss die Kosten nicht auf die 6 Jahre verteilen und dann jedes Jahr nur 1/6 abrechnen. Somit trägt ja der Mieter die Gesamtkosten heruntergerehnet auf seinen Nutzungszeitraum, der neue Mieter dann für seinen Nutzungszeitraum. Der neue Mieter hat dafür dann wieder 6 Jahre keine Kosten für die Tankreinigung.
Ok, danke.
Ich hatte die Hoffnung, dass es möglich ist, die jetzt erfolgende Reinigung auf den alten Mieter umzulegen, da er die letzten 6 Jahre keine Kosten dafür zu tragen hatte.
Nun für 2019 würde er nur 2/12 der Komplettkosten tragen und der neue Mieter 10/12, was der im Einzugsjahr wahrscheinlich nicht toll findet.