Wie Fruggel schon schrieb, muss hierzu etwas im Mietvertrag vereinbart sein.
Grundsätzlich sind Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Heizungswartungen schon mal umlagefähige Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV, können aber nur dann umgelegt werden, wenn dies in irgend einer Form vertraglich vereinbart ist.
Hier ist ein einfacher Satz, wie "der Mieter trägt die Betriebskosten" schon ausreichend.
Da solltet Ihr nochmal genau den Mietvertrag prüfen und im Zweifel anonymisiert und als pdf hier hochladen. Das gleiche gilt für die Betriebskostenabrechnung.
Ansonsten würde ich mich aber auch wundern, wenn diese 3 Kostenpositionen fast 1.000 € ausmachen sollen.