Hallo und danke für eure Antworten,
[...]
Warum denn Luftmessungen, bestreitet der Vermieter bzw. die Hausverwaltung den Mangel? Gab es einen weiteren Austausch außer die einmalige Mängelmitteilung? Was sagen die denn dazu?
Wir machen uns nun über den gesundheitlichen Aspekt sorgen. Wenn wir über einen längeren Zeitraum dieser "Abluft" ausgesetzt waren. Darüber hätten wir gerne Klarheit.
Die Luftmessung ist nicht nötig, wenn ein Fachbetrieb (!) den Mangel festgestellt hat. Hier wird es ja einen entsprechenden Arbeitsbericht geben, auf dem geschrieben steht, wo die Ursache der Beeinträchtigung liegt.
Der Fachbetrieb, der für den Einbau verantwortlich war, hat den Mangel festgestellt (für den Einbau war ein anderer Mitarbeiter verantwortlich). Allerdings wurde uns dazu kein Bericht ausgehändigt.
Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich. Zusätzlich behaupte ich auch, dass aufgrund der vorbehaltlosen (?) Zahlung der gesamten Miete ein künftiges Minderungsrecht verwirkt ist.
Ja, leider haben wir die Miete vorbehaltlos gezahlt.
Ansonsten kann ich mir nicht so recht erklären, inwiefern eine Lüftungsanlage aufgrund eines fehlenden Syphons Fäkaliengerüche anziehen soll. Das sind ja eigentlich zwei getrennte Kreisläufe.
Dieses Verbindungsrohr dient wohl als möglicher Ablfuss für Kondensationswasser - dieses führt in den Ablaufschacht mit allen anderen Abwässern. Hier wurde ein unzureichender Syphon eingebaut, der sporadisch den Luftzug vermieden hat.
Primär geht es uns wie gesagt um potentielle gesundheitliche Folgen die für uns auch erstmal unabhängig von einer (nach euren Worten eher unmöglichen) Mietminderung wären.