Beiträge von grizzabella

    Gern geschehen. Aber wenn Sie nicht in der Lage sind, die Ratschläge umzusetzen, dann hört die "Freundlichkeit" bei mir auf jeden Fall auf!

    Echt tolles Forum!!!
    Aber laß man gut sein, sonst könnte man denken, du fühlst dich auf den Schlips getreten, nur, weil du als Mister Oberschlau nicht wirklich helfen konntest.

    Ich empfehle mich zu Vorzugspreisen, es gibt sicher andere Foren, in denen man nicht mit gnadenloser Freundlichkeit abgeben muss.
    Also noch viel Spaß!!!

    Der Mietvertrag ist nicht an eineen Wohnungsmietvertrag gekoppelt, ist also ein seperater Vertrag nur über die Garage.
    Ich habe der Vertragsänderung zustimmen müssen, weil die Gesellsachaft andernfalls den Vertrag als gekündigt ansieht.

    Mich interessiert nun natürlich, welchen Preis isch zahlen muss, den Gesamtpreis 52,36 Euro oder die gekappte Miete 50,00 Euro.
    Wann findet die gekappte Miete denn Anwendung?

    An den Vermieter wende ich mich erst dann, wenn ich die Rechtslage kenne.

    Meine Miete (Garage) ist jetzt erhöht worden, da der Vertrag wohl jetzt den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes und damit vom Vermieter MwSt erhoben wird.

    In der Vertragsergänzung von meinem Vermieter steht:

    "Mietpreis
    Grundmiete incl. Strom 44,00 Euro
    gesetzl. MwSt 8,36 Euro
    Gesamt 52,36 Euro
    gekappte Miete 50,00 Euro
    (in Worten __fünfzig__)
    Der Preis gild ab ..."

    Ich war der Meinung, dass die 50,00 Euro mein aktueller Mietpreis sei, da er zum einen fettgedruckt und zum anderen in Worten wiederholt wurde. Nun musste ich feststellen, dass von meinem Konto 52,63 Euro abgezogen wurden.


    Jetzt meine Fragen:
    Was bedeutet in diesem Fall gekappte Miete?
    Welcher Preis ist nun der, den ich zahlen muss?

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