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Der Gerichtsvollzieher kann nur das ausführen, was in dem Vergleich vereinbart wurde. Wenn da nicht die Räumung genannt wurde, dann kann der Gerichtsvollzieher auch nichts unternehmen.
Eine vollstreckbarem Titel haven wir von Gericht schon bekommen. Das meinst du?
Frage ist, dass die Mieter gegen die Räumungsvollstreckung Einspruch erheben können. Deswegen frage ich wie funktioniert mit den Gerichtsvollzieher? (Dauer usw)
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Denkt dann auch daran, vom Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Damit dürft ihr laut Gesetz pfändbare Gegenstände pfänden und durch Versteigerung zu Geld machen zur Deckung der Kosten. Euer Anwalt wird euch beraten, wie korrekt vorzugehen ist.
Vorschlag war kein "Berliner Räumung". Normales Räumung ist mehr "sauber" nicht mit Sache von Mieter zu tun usw