Beiträge von sovo

    Zitat

    Der Gerichtsvollzieher kann nur das ausführen, was in dem Vergleich vereinbart wurde. Wenn da nicht die Räumung genannt wurde, dann kann der Gerichtsvollzieher auch nichts unternehmen.

    Eine vollstreckbarem Titel haven wir von Gericht schon bekommen. Das meinst du?

    Frage ist, dass die Mieter gegen die Räumungsvollstreckung Einspruch erheben können. Deswegen frage ich wie funktioniert mit den Gerichtsvollzieher? (Dauer usw)

    Zitat

    Denkt dann auch daran, vom Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Damit dürft ihr laut Gesetz pfändbare Gegenstände pfänden und durch Versteigerung zu Geld machen zur Deckung der Kosten. Euer Anwalt wird euch beraten, wie korrekt vorzugehen ist.

    Vorschlag war kein "Berliner Räumung". Normales Räumung ist mehr "sauber" nicht mit Sache von Mieter zu tun usw

    Hallo,

    Wir haben mit unseren Mietern Mietaufhebungsvertrag unterschrieben mit Frist ende Oktober. Leider nichts passiert und nächster Schritt war Räumungsklage. Mittlerweile hatten wir einen Gerichtstermin bei dem es zu einem Vergleich kam und sich beide Seiten auf einen Auszugstermin geeinigt haben.Wir sind den Mietern zeitlich noch entgegen gekommen. Der Auszugstermin wurde festgelegt ende Februar. Unsere Anwalt hat vor einem Monat mal wieder nachgefragt ob sie sich jetzt wirklich an den Termin halten. Antwort war "noch keine passende Wohnung/Haus gefunden"... Situation ist wohnen wir immer noch in einer Mietswohnung und die Mieter weiter in unserem Haus.. BIs bis jetzt haben sie immer pünktlich ihre Miete bezahlt. Gerichtsvollzieher wird jetzt beauftragt aber wieder warten. Vielleicht weiß jemand was sollen wir erwarten und wie genau funktioniert mit den Gerichtsvollzieher? ?(

    Grüße

    Sovo

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