Der bisherige Verwendungszweck kann auch für den Februar beibehalten werden. Es ist nicht erforderlich, dass hier etwas anderes angegeben wird. Dass es die letzte Zahlung sein wird, ergibt sich aus dem Aufhebungsvertrag. Daher braucht das bei der Überweisung nicht extra angeführt werden.
Dankeschön für die Aufklärung. Wir werden es so machen.