Beiträge von Tina_1991

    Oder ist mit Kosten der Rechnungsbetrag gemeint, der von Dir mit € 95,00 angegeben ist?

    In diesem Fall ist die Rechnung vom Vermieter zu begleichen.

    Leider sind Beiträge nicht unmittelbar zu korrigieren, mußte dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Schade!

    Die 95 € war nur ca. im ersten Beitrag, da ich den genauen Betrag nicht mehr im Kopf hatte und hinterher noch einmal nachgeschaut musste.

    Der genaue Betrag war wie angegeben 80,43 € + 19 % MwSt also 95,71 € die wir zahlen mussten.

    Die Kleinreparaturklausel ist im Mietvertrag korrekt formuliert,€ 80,00 zuzügl.MWSt. Der Rechnungsbetrag ist € 95,00, also um € 0,20 zuviel und somit zahlt die gesamte Summe der Vermieter. Selbst wenn der Betrag um € 0,01 zuviel wäre, d.h. € 95,01 wären es nicht mehr Deine Kosten. So steht es geschrieben.

    Ich Danke dir.

    Also bei den Kosten steht genauer 80,43 € + 19 % MwSt also 95,71 €. Das heißt das der Vermieter zahlen müsste? Ich verstehe aber nicht so ganz was er dann mit 200 € meinte...

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann uns jemand von euch helfen. Wir haben uns letzten Monat eine neue Waschmaschine gekauft und beim abbauen der alten Waschmaschine bemerkt, das der Kaltwasseranschluss ein wenig am tropfen war. Wir haben dann eine Firma beauftragt (an die wir uns laut Vermieter bei solchen Problemen wenden sollen) sich den Kaltwasseranschluss mal anzuschauen. Im Endeffekt war der Anschluss / das Ventil defekt und es wurde ein neues "Geräteschrägsitzventil" angebracht. Wir haben unten im Keller einen gemeinsamen Waschraum, den insgesamt drei Mietparteien benutzen. Jede Mietpartei hat einen eigenen Kaltwasseranschluss für die Waschmaschine.

    Ungefähr 1 Monat später bekamen wir dann eine Rechnung von ca. 95 Euro und wir dachten erst, das es ein Fehler sei und haben uns dann an den Vermieter gewendet. Laut Vermieter müssen wir die kosten tragen. Er sagte uns was von Kleinreparaturen bis 200 Euro, die wir im Haus regelmäßig mit benutzen, müssen wir zahlen, alles drüber dann der Vermieter. So soll es auch im Mietvertrag stehen aber wir haben dort nichts gefunden. Jedenfalls nichts mit 200 Euro.

    An einer Stelle im Mietvertrag ist der "§ 15 Kleinreparaturen, Reinigen von Teppichböden".

    Dort steht: "Der Mieter trägt die kosten der Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume, soweit sie einen Betrag von 80 Euro zzgl. ges. MwSt. im Einzelfall nicht übersteigen. Kleinreparaturen sind Maßnahmen zur Behebung von Schäden an den vermieteten Anlagen und Einrichtungen innerhalb der Mieträume, wie Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Heizkörperventile, Klosettspüler, Wasch- und Abflussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herde und ähnliche Einrichtungen. Werden innerhalb eines Jahres mehrere Kleinreparaturen ausgeführt, ist die Kostenübernahmepflicht auf einen Höchstbetrag von 320 € zzgl. ges. MwSt., jedoch nicht mehr als 8% der Jahresmiete gemäß § 4 Ziff. 1, begrenzt".

    Ich muss dazu noch sagen, das der Vermieter immer sehr nett und kulant zu uns war und uns auch geholfen hat. Wir möchten den Vermieter keinen Ärger machen und wegen so einer Sache jetzt dagegen angehen, falls wir im Recht wären. Trotzdem wollten wir gerne wissen, ob das alles so richtig ist, das wir für die Kosten aufkommen müssen. Im Familien und Freundeskreis haben sich alle ein wenig gewundert und noch nie sowas gehabt.

    Vielen Dank euch für eure Hilfe.

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