Beiträge von TriNityGER

    Ich möchte unabhängig von deiner Nachfrage beim Anwalt bei dieser Gelegenheit gerne noch auf den Mietvertrag eingehen.

    Du hast oben in einem Beitrag den relevanten Text im Mietvertrag zitiert. Und dort steht nichts davon drin, dass ein Besuch nur 1-2 mal im Monat erlaubt sei. Diese Aussage kam offenbar nur von der Verwaltung, die das Argument des Brandschutzes als Vorwand genommen hat. Die Aussage darf man aber nicht überbewerten, weil sich das nicht mit dem Text im Mietvertrag deckt.

    Der Text im Mietvertrag hingegen deckt sich mit dem Gesetz. Es ist auch im Gesetz vorgesehen, dass die Gebrauchsüberlassung, also die über einen Besuch hinaus gehende, vom Vermieter genehmigt werden muss. Siehe hierzu §553 BGB. Die Klausel im Vertrag kann daher nicht beanstandet werden, die Aussage der Verwaltung hingegen schon.

    Good Catch! Ich konnte seine Aussage im Mietvertrag ebenfalls nicht wiederfinden(Ich werd zur Sicherheit nochmal nachschauen). Und danke für den Gesetzeslink, gut zu wissen.

    Das mit dem Brandschutz ist Unsinn, das wurde bereits mehrfach hier geschrieben.

    Hintergrund ist denke ich ein ganz anderer. Und zwar ist in sehr vielen Städten das Problem, dass für Studenten bezahlbarer Wohnraum sehr knapp ist. Und dadurch kommen Studenten sehr oft auf die Idee, Freunde oder Freundinnen in ihr Zimmer mit aufzunehmen und wohnen zu lassen. Das wäre ganz klar eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung.

    Besuch darf nicht verboten werden und auch nicht in der Häufigkeit begrenzt werden. Jedoch ist die Grenze zwischen häufigem Besuch und Gebrauchsüberlassung sehr schwimmend, nicht eindeutig definierbar und es richtet sich immer nach der Situation des Einzellfalls. Ein Vermieter müßte dies substantiiert darlegen, welche Anhaltspunkte er für eine Gebrauchsüberlassung sieht. Das ist bei anderen Wohnungen nicht anders.

    Die Verwaltung des Studentenwohnheims hat also bei jedem Verdacht auf eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung das Problem der Entscheidung, ob diese schon vorliegt oder es sich noch um einen Besucher handelt. So ist es dann ein Stück weit nachvollziehbar, dass sich die Verwaltung Maßnahmen überlegt, wie sie dem Problem von im Voraus entgegen wirken kann und definierbare Regeln schaffen will. Das funktioniert aber nicht wirklich, da Besuch nicht eingeschränkt werden darf. Also kommt man mit dem Vorwand des Brandschutzes, da jedem klar ist, dass es hierfür viele Auflagen gibt, die man gar nicht alle kennen kann. Mancher glaubt es vielleicht.

    Nur du allein kannst nun abschätzen, ob deine Freundin so häufig da ist, dass der Vorwurf eines Dauergastes oder fast schon Mitbewohnerin eventuell gerechtfertigt ist. Das kann ich aus den hier gegebenen Informationen nicht beurteilen.

    Danke für die detaillierte Antwort. Ich kann das Argument des Vermieters basierend auf deiner Aussage durchaus nachvollziehen.

    Ja, sie ist wirklich sehr oft da. Insofern kann ich den Vorwurf bedingt verstehen. Wir beide machen einfach sehr viel und sind ungerne lange getrennt. Wir würden auch sehr gerne endlich zusammenziehen, sodass ein solches hin und her garnicht nötig ist.

    Allerdings ist es dennoch ein Unding, grundsätzlich das Recht auf Besuch einzuschränken und dies mit Brandschutz-Mist zu maskieren. Ich werde dennoch bei einem Anwalt mal nachhaken, ob der Mietvertrag wirklich rechtens ist.

    Im Mietvertrag steht:

    Zitat

    Nr 4. Vertragswidriger Gebrauch

    Dem mieter ist nicht gestattet:

    1. Den Mietraum ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters anderen Personen zur alleinigen Benutzung oder zur Mitbenutzung zu überlassen; insbesondere ist jede (auch teilweise) Gebrauchsüberlassung der Mieträume und sachen an Dritte grundsätzlich untersagt - hierunter f#ööt auch die nicht zur Kurzfristige Aufnahme von Familienangehörigen.

    Nebenbei, es ist ein normales Studentenwohnheim mit fertiger Einrichtung. es leben hier etwa 350 Studenten und selten auch Selbstständige. Die Brandmeldeanlage ist vor kurzem erneuert worden. Einfach xxxxxxxxxxxx googeln :)

    (Off-Topic: "erneuert" ist eher das falsche Wort. Zwar ist das Ding nun zentralisiert, aber der Alarm lässt sich nur durch eine bestimmte Person deaktivieren, die mindestens 30min zum Wohnheim benötigt. Wenn das ganze ein Fehlalarm war, was sehr oft der Fall war, trägt der Mieter dann auch noch die Kosten. Lustigerweise ist der Alarm nicht lauter und bietet keinen Vorteil am Wochenende, wenn niemand von der Rezeption da ist. Genial, was? )

    Vermieter-Name gelöscht

    Grace

    Moin,

    ich lebe derzeit in einem Studentenwohnheim in einer 2er-WG. Meine Freundin ist oft zu besuch, auch oft für ein paar Tage.

    Neuerdings beschwert sich die Rezeption, sie wäre Dauergast(was allerdings nicht stimmt.) und es würde Probleme im Brandfalle geben.

    Laut seines Brandschutzbeauftragten, würde die Feuerwehr im Brandfalle nur 2 Personen aus der WG retten, etwaige Besucher nicht.

    Daher hat er mein Besuchsrecht auf 1-2 Mal im Monat eingeschränkt.

    Ist dies allen ernstes rechtens? Was, wenn ein Feuer genau an einem dieser Besuchstage ausbricht? Rettet die Feuerwehr dann plötzlich alle?

    Laut ihm sei der Mietvertrag, wo das Besuchsrecht drinne steht, rechtens und richterlich abgesegnet.

    Ich bin aber recht sicher, dass Mieterrechte etwaige Klauseln in einem Mietvertrag überwiegen.

    Meine Quelle: Besuch - Deutscher Mieterbund.de

    Pardon falls es das falsche Subforum ist :S

    Grüße

    Trinity

    Link-Korrektur

    Grace

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