Ich möchte unabhängig von deiner Nachfrage beim Anwalt bei dieser Gelegenheit gerne noch auf den Mietvertrag eingehen.
Du hast oben in einem Beitrag den relevanten Text im Mietvertrag zitiert. Und dort steht nichts davon drin, dass ein Besuch nur 1-2 mal im Monat erlaubt sei. Diese Aussage kam offenbar nur von der Verwaltung, die das Argument des Brandschutzes als Vorwand genommen hat. Die Aussage darf man aber nicht überbewerten, weil sich das nicht mit dem Text im Mietvertrag deckt.
Der Text im Mietvertrag hingegen deckt sich mit dem Gesetz. Es ist auch im Gesetz vorgesehen, dass die Gebrauchsüberlassung, also die über einen Besuch hinaus gehende, vom Vermieter genehmigt werden muss. Siehe hierzu §553 BGB. Die Klausel im Vertrag kann daher nicht beanstandet werden, die Aussage der Verwaltung hingegen schon.
Good Catch! Ich konnte seine Aussage im Mietvertrag ebenfalls nicht wiederfinden(Ich werd zur Sicherheit nochmal nachschauen). Und danke für den Gesetzeslink, gut zu wissen.