Hier sieht man doch, wo ein Forum an seine Grenzen kommt.
Aber ihr habt mir trotzdem schon einmal sehr weiter geholfen!
Jedoch sind auch an die Sittenwidrigkeit hohe Anforderungen zu stellen. Etwa müsste man schauen, ob der Mietpreis insgesamt etwas niedriger ist und so der Mieter Ersparnisse hat.
Der Mietpreis ist höher, als der Mietpreisspiegel von diesem Stadtteil. Aber ich denke, der Vermieter kann sich anderweitig sicherlich rechtfertigen.
Juristisch gesehen ist die Klausel und auch diese Aussage inkorrekt. Denn es geht um das Eigentum und nicht den Besitz, da fragt man sich wie versiert der Vermieter ist.
Das mit dem Besitz und Eigentum habe ich mich auch schon gefragt, da war ja was in der Ausbildung.....
Aber selbst wenn ich theoretisch Eigentümer der Duschwand wäre, bringt es mir ja nichts, wenn ich dort nicht mehr wohne.
Trotz allem vielen Dank!