Dir stehen natürlich trotzdem andere Rechte gegen dem Vermieter und Mieter zu. Das reicht von Mietminderung, über Schadensersatz zu Unterlassungsklagen. Die Ansprüche sollten natürlich anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden.
Das ist dein größtes Problem. Die Beweislast. Du musst alle deine Beschwerden beweisen können, das wird schwierig, wenn der Vermieter alles abstreitet und ggfs. die Ermittlungen zu keinem Ergebnis führen. Du solltest also ein Lärmprotokoll führen und auch ein paar Zeugen, die den Lärm zumindest hin und wieder entsprechend bestätigen können. Das die Bedrohung unter Zeugen stattgefunden hat, ist für dich vom Vorteil. Das die Polizei jetzt zunächst gegen dich Ermittelt, bzw. dich als Verdächtigen behandelt ist nicht gleich schlecht, da die Polizei sowieso erst ermitteln muss und hier steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum, dass diese durch Notwehr gerechtfertigt ist, muss zunächst ja ermittelt werden.
vielen lieben dank für eure hilfe. der anwalt mit fachgebiet strafrecht ist bereits eingeschaltet. lärmprotokoll und zeugenaussagen zu den bisherigen Geschehnissen sind vorhanden. Wäre ein anwalt für mietrecht auch empfehlenswert oder reicht da schon der gang zum mieterschutzbund um mietrechtliche schritte abzuwägen während das strafrechtliche vom anwalt bearbeitet wird?