Beiträge von bamhamer

    Dir stehen natürlich trotzdem andere Rechte gegen dem Vermieter und Mieter zu. Das reicht von Mietminderung, über Schadensersatz zu Unterlassungsklagen. Die Ansprüche sollten natürlich anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden.

    Das ist dein größtes Problem. Die Beweislast. Du musst alle deine Beschwerden beweisen können, das wird schwierig, wenn der Vermieter alles abstreitet und ggfs. die Ermittlungen zu keinem Ergebnis führen. Du solltest also ein Lärmprotokoll führen und auch ein paar Zeugen, die den Lärm zumindest hin und wieder entsprechend bestätigen können. Das die Bedrohung unter Zeugen stattgefunden hat, ist für dich vom Vorteil. Das die Polizei jetzt zunächst gegen dich Ermittelt, bzw. dich als Verdächtigen behandelt ist nicht gleich schlecht, da die Polizei sowieso erst ermitteln muss und hier steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum, dass diese durch Notwehr gerechtfertigt ist, muss zunächst ja ermittelt werden.

    vielen lieben dank für eure hilfe. der anwalt mit fachgebiet strafrecht ist bereits eingeschaltet. lärmprotokoll und zeugenaussagen zu den bisherigen Geschehnissen sind vorhanden. Wäre ein anwalt für mietrecht auch empfehlenswert oder reicht da schon der gang zum mieterschutzbund um mietrechtliche schritte abzuwägen während das strafrechtliche vom anwalt bearbeitet wird?

    Hallo,

    ich bin momentan wirklich nervlich am ende und weiß gerade nicht weiter deshalb hoffe ich dass ich hier Rat finde, da mir die Erfahrung mit sowas fehlt.


    ich möchte es möglichst kurz halten und auf das wichtigste beschränken.

    ich lebe in einem 3 Parteien haus im DG, nachdem der Vermieter selbst ausgezogen ist wurden die 2 leeren Wohnungen vermietet.

    mit den Mietern im 1.stock verstehe ich mich super, gab noch nie Probleme.

    die neuesten Mieter ist ein Pärchen im EG mit 3 kläffenden Hunden und einem baby.

    die EG Mieter leben hier wie in einer Vollpension ohne Rücksicht auf die anderen Parteien. das betrifft ihre Mieterpflichten sowie auch Lärmbelästigung.

    Ich habe den Vermieter mit dem ich ein gutes Verhältnis hatte fast ein Jahr lang mehrmals darauf hingewiesen dass das verhalten der EG Partei unmöglich ist und ich gestört fühle.

    Es ist von seiner Seite nie was unternommen worden.

    vor einem Monat ist die Sache dann explodiert: der Herr aus der EG Wohnung hat mich abends im Treppenhaus unter zeugen bedroht dass er mir aufs maul hauen wird.

    Ich habe den Vorfall wiederum dem Vermieter gemeldet - es ist nichts passiert.

    letzte Woche hat der Herr aus der EG Wohnung mir abends an der Haustüre aufgelauert und mir den Zugang ins Haus verwehrt, nachdem ich mehrmals versucht habe an ihm vorbei zu kommen hat er nach mir geschlagen was zu einem blauen Auge geführt hat. ich habe mich mit pfefferspray gewehrt da der Herr deutlich größer ist als ich selbst.

    die angerückte Polizei wurde von seiner Freundin gerufen und ich habe den status des beschuldigten/Täters bekommen.

    nach diesem Vorfall hat der Vermieter den privaten Kontakt zu mir eingestellt mit dem hinweis dass sich zukünftig sein anwalt darum kümmert.

    so weit zu der Vorgeschichte.

    Meine Frage: ist der Vermieter verpflichtet die Partei im EG zu kündigen?

    Ich halte es für unzumutbar dass ich unter einem dach mit jemandem lebe der andere Mieter bedroht, angreift und sogar verletzt oder muss ich das hinnehmen?

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