Beiträge von Marc1411

    Zitat

    Die scheinen wirksam vereinbart worden zu sein. Es sind keine starre Fristen vorhanden.

    Sind die im Vertrag unter 4c aufgelisteten Fristen keine starren fristen? Kenne mich in der Thematik nicht so gut aus.

    Hier nochmal der Mietvertrag als PDF

    Das naheliegenste wäre ja die betroffenen Räume weiß zu streichen. Ich weiß aber, dass der Vermieter eine Latexfarbe benutzt habe weshalb ich da auch schon ziemliche Probleme kriegen würde.

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe ihr könnt mir bei folgenden Fall behilflich sein. Ich bin vor 2 Jahren in eine renovierte Wohnung eingezogen und ziehe jetzt wieder aus. Der Vermieter
    hatte damals die Wohnung in einem Elfenbeinton gestrichen und gesagt, dass er diese Farbmischung noch auf Halde hat. Jetzt stehe ich vor der Problematik, dass ich Regale etc. in der Wohnung hängen hatte, die Dübel entfernt und die Löcher zugespachtelt habe aber nichts passendes habe, damit ich diese überstreichen kann. Als ich den Vermieter nach der Farbe gefragt hatte konnte dieser sich an nichts erinnern und verlangt die Wohnung in der selbem Farbton wieder zurück bekommen. Leider konnte ich auch mit einer Farbschablone nicht,den passenden Farbton herausfinden. Hier dann die generelle Frage liegt es überhaupt in meiner Pflicht die Dübel Löcher zu überstreichen? Hier noch ein Auszug aus dem Mietvertag über den Schönheitsreparaturen Absatz.

    Vielen dank für eure Hilfe

    Gruß

    Marc

    Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen. Bild gelöscht!

    Grace

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