Beiträge von trjd126

    Guten Tag zusammen,

    ich habe gerade meinen ersten Mietvertrag vorliegen aber bin unsicher was die Wasserkosten angeht und erreiche die Marklerin gerade nicht.

    Die Betriebskosten werden laut Betriebskostenverordnung §2 abgerechnet, betragen 110 Euro (ohne Heizkosten) und im §2 steht ja drin, dass die Kosten für Wasser enthalten sind. Allerdings gibt es noch eine Klausel in dem Vertrag unter sonstige Vereinbarungen, dass es Wasserzähler gibt und wir einen Versorgervertrag mit den städtischen Wasserwerken abschließen müssen.

    Dient dieser Versorgervertrag nun nur dazu, dass der Wasserverbrauch an den Wasserzählern abgelesen werden kann, oder müssen wir zusätzlich zu den vereinbarten Betriebskosten noch an die Wasserwerke bezahlen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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