Beiträge von Michael8472

    Die Wohnung wird erst Ende Februar übergeben. Wir wissen nur durch den Besichtigungstermin den Zustand der Wohnung. Wohnzimmer, Gäste-WC und Flur waren in dunklen Farben gestrichen und der Vermieter sicherte uns zu, dass der jetzige Mieter diese Räume wieder weiß streicht. Den Zustand der anderen Räume kann ich nicht beurteilen. Sie wurden angeblich vor 2 Jahren neu gestrichen.

    Ich möchte vermeiden, dass ich am Tag des Übergabetermins feststelle, dass man einen Unterschied der frisch gestrichenen Räume zu den vor 2 Jahre gestrichenen Räumen sieht bzw der Zustand der anderen Räume mich dazu nötigt, diese noch selber zu streichen.

    Wir haben dem Vermieter unsere Forderung nach frisch gestrichenen Räumen mitgeteilt, aufgrund der "renoviert übergeben" Klausel im Mietvertrag.

    Jedoch hat der Vermieter dies auf den jetzigen Mieter abgewälzt und dieser muss und wird nur die durch ihn farblich veränderten Räume neu streichen. Dies hat der jetzige Mieter uns mitgeteilt.

    Daher die Frage, was wir vom Vermieter rechtlich verlangen dürfen. Zum Thema Schönheitsrenovierungen: Diese Verpflichtung unsererseits besteht in den allg. Mietbedingungen im Mietvertrag.

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

    Hallo,

    wir ziehen bald um und bei dem Thema "renoviert" kommen bei uns Fragen auf, wo wir auf Eure Hilfe angewiesen sind.

    In unserem neuen Mietvertrag steht dass die Wohnung uns "renoviert" übergeben wird.

    Die Wohnung wurde zuletzt vor 2 Jahren gestrichen und der jetzige Mieter wird nur die Wände des Wohnzimmers, Flurs und Gästewcs wieder in weiß streichen, da er diese mit dunklen Farben gestrichen hatte.

    Jetzt ist unsere Frage, ob wir bei einer "renoviert" übergebenen Wohnung nicht zumindest frische gestrichene Wände und Decken in allen Räumen erwarten können?

    So wird man ja einen Unterschied zwischen den frisch gestrichenen und vor 2 Jahre gestrichenen Räumen bemerken, sowohl von der Farbe als auch von von zugespachtelten Bohrlöchern/Abnutzungsspuren.

    Was können wir rechtlich vom Vermieter in diesem Fall verlangen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße,

    Michael

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