Alles anzeigenUm nochmal die Situation zusammen zu fassen, dass es kein Mißverständnis gibt. Ihr habt einen Mietvertrag unterschrieben. Jedoch habt ihr die Wohnung und die Schlüssel noch nicht bekommen. Der unrenovierte Zustand ist euch nur von der Besichtigung bekannt.
Somit ist nun erst mal davon auszugehen, dass der Vermieter bis zur Wohnungsübergabe noch die Absicht hat, die Wohnung herzurichten und in einen renovierten Zustand zu versetzen. Jedenfalls hat er sich mit diesem Satz dazu verpflichtet.
Ja. Man kann natürlich keinen Neubauzustand erwarten. Aber es dürfen keine Abnutzungsspuren des Vormieters oder Bohrlöcher und dergleichen zu sehen sein.
Man sollte verlangen, dass der tatsächliche Zustand in einem Übergabeprotokoll festgehalten und bestätigt wird. Das Recht hat man. Sollte sich der Vermieter weigern, den Zustand in einem Protokoll zu bestätigen, dann einem neutralen Zeugen die Wohnung zeigen als Beweissicherung und dem Vermieter in einem Brief den Zustand beanstanden. Man muss es nicht hinnehmen, dass man einen Zustand erhalten soll, der anders versprochen wurde und durch den man vielleicht später Nachteile hat.
Ich möchte ergänzend noch erklären, dass das Thema "renoviert" oder "unrenoviert" nur dann eine gewisse Relevanz hat, wenn der Vermieter euch als Mieter vertraglich zu den Schönheitsrenovierungen verpflichten möchte. Denn wenn dergleichen eine Vereinbarung im Vertrag steht, dann kann der Vermieter dies nur dann durchsetzen, wenn er die Wohnung entweder renoviert übergeben hat, oder aber einen finanziellen Ausgleich für die fehlende Renovierung zum Einzug gegeben hat.
Ist die Renovierungspflicht hingegen nicht vertraglich auf den Mieter übertragen worden, braucht man später beim Auszug die Wohnung nur leer und besenrein zurück geben.
Die Wohnung wird erst Ende Februar übergeben. Wir wissen nur durch den Besichtigungstermin den Zustand der Wohnung. Wohnzimmer, Gäste-WC und Flur waren in dunklen Farben gestrichen und der Vermieter sicherte uns zu, dass der jetzige Mieter diese Räume wieder weiß streicht. Den Zustand der anderen Räume kann ich nicht beurteilen. Sie wurden angeblich vor 2 Jahren neu gestrichen.
Ich möchte vermeiden, dass ich am Tag des Übergabetermins feststelle, dass man einen Unterschied der frisch gestrichenen Räume zu den vor 2 Jahre gestrichenen Räumen sieht bzw der Zustand der anderen Räume mich dazu nötigt, diese noch selber zu streichen.
Wir haben dem Vermieter unsere Forderung nach frisch gestrichenen Räumen mitgeteilt, aufgrund der "renoviert übergeben" Klausel im Mietvertrag.
Jedoch hat der Vermieter dies auf den jetzigen Mieter abgewälzt und dieser muss und wird nur die durch ihn farblich veränderten Räume neu streichen. Dies hat der jetzige Mieter uns mitgeteilt.
Daher die Frage, was wir vom Vermieter rechtlich verlangen dürfen. Zum Thema Schönheitsrenovierungen: Diese Verpflichtung unsererseits besteht in den allg. Mietbedingungen im Mietvertrag.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!