Beiträge von Django

    Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich hätte niemals gedacht, dass eine zunächst so banal erscheinende Geschichte so komplex werden kann.

    Vielleicht kann tatsächlich der Wortlaut meiner Kündigung und die Antwort der Vermieterin mehr Klarheit in die Angelegenheit bringen:

    Meine Kündigung vom 17.7.2018:

    "Sehr geehrte Vermieterin,

    hiermit kündigen wir den Mietvertrag für das Mietobjekt XXXX, wie auch persönlich besprochen, zum 19.12.2018.

    Wir bitten Sie, uns zum Zeichen der Bestätigung Ihrer Zustimmung mit dem Inhalt dieser Kündigung die beigefügte Abschrift unterschrieben zurückzusenden. (....)."

    Dieses Schreiben hat die Vermieterin uns dann unterschrieben zurückgeschickt. Zusätzlich hat sie uns folgendes Schreiben in gleicher Post mitgesendet:

    "Sehr geehrter Mieter,

    die Kündigung Ihres Wohnraumes mit Schreiben vom 17.7.18 habe ich am 18.7.18 erhalten und auch sogleich gegengezeichnet; Zweitschrift anbei. (...)

    Da es bis zum 19.12.18 ja noch ein wenig Zeit ist, sollten wir im Dezember 2018 einen Termin zur Schlüsselübergabe vereinbaren."

    Bringt das weitere Klarheit in die Angelegenheit? Ich habe in meiner Kündigung ja z.B. explizit die persönliche Absprache erwähnt. Und ich habe um eine Bestätigung der Zustimmung mit dem Inhalt der Kündigung gebeten. Dies wurde unterschriftlich bestätigt.

    Vielen Dank im Voraus für weitere Rückmeldungen!

    Hallo.

    Folgendes Problem hat sich bei mir ergeben:

    Ich habe im Juli 2018 in Absprache mit unserer Vermieterin zum 19.12.18 unsere Mietwohnung gekündigt. Wir haben also nicht zum Ende des Monats gekündigt. Der Kündigungstermin (19.12.18) wurde uns auch durch die Vermieterin schriftlich bestätigt. Ich habe dann nur anteilig die Monatsmiete für den Dezember überwiesen. Jetzt besteht die Vermieterin jedoch auf Zahlung der kompletten Miete. Muss ich diese tatsächlich vollständig zahlen?

    Unsere Nachmieter haben die Schlüssel bereits am Tag nach unserem Auszug, also dem 20.12., erhalten. Miete müssen sie aber erst ab dem 15.1. zahlen, da in der Zwischenzeit noch Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

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