Beiträge von BenjaminSe

    Hallo AJ1900,

    für mich sind die Stellen noch vergleichbar mit Bohrlöchern, die dicht gemacht werden müssen. Daher habe ich diese ja auch neu verspachtelt und gestrichen.

    Ich kann mur nur vorstellen, dass der Vermieter jetzt noch darauf bestehen könnte, dass ich die Wände komplett streiche. Dies könnte ich selbst machen und käme mich günstiger als 250€.

    Nur kann der Vermieter dies jetzt noch von mir verlangen, da er sich offensichtlich zum Umzugszeitpunkt nicht gekümmert hat?

    Hallo,

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Also bei der Übergabe an die Nachmieterin wurden die stellen, die von mir ausgebessert wurden, festgehalten. Die Nachmieterin hat diese dann an den Vermieter weiter gegeben.

    Da ich die Nachmieterin kenne, glaube ich ihr, wenn sie sagt, dass der Vermieter alles für in Ordnung gehalten hat.

    Vielleicht muss ich jetzt auch eher fragen, in wie weit ich die Stellen noch weiter nachbessern muss bzw. kann, da das Zimmer ja schon wieder bezogen ist.

    Ich habe die Fotos als PDF angehangt.

    PDF doppelt und einmal gelöscht

    Grace

    Hallo,

    ich bin am zum 01.12.18 aus meinem WG Zimmer ausgezogen. Die Übergabe habe ich direkt mit meiner Nachmieterin gemacht, da der Vermieter im Urlaub war. Der Vorschlag hierzu kam vom Vermieter. Da ich zwei Stellen an den Wänden hatte, wo durch Kleber der Putz etwas abgegangen ist, habe ich diese ausgebessert und überstrichen.

    Folgende Info habe ich am 11.12.von der Nachmieterin erhalten: Der Vermieter war vor Ort und es sei alles in Ordnung.

    Da ich bisher noch nichts vom Vermieter gehört hatte, habe ich vorgestern gefragt, wie es mit meiner Kaution aussieht. Er teilte mir mit: "Für die nicht fachgerechte Mängelbeseitigung ziehen wir aus Kulanz pauschal 250€ ab".

    Meine Frage lautet nun:

    1. Kann der Vermieter dies so machen? Ich habe bei meinem Auszug kein Übergabeprotokoll bekommen geschweige denn Unterschrieben.

    2. Da meine Nachmieterin schon eingezogen ist, wechle Ansprüche kann der Vermieter noch an mich erheben? Muss ich nochmal ins Zimmer und die Wände komplett streichen?

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Schönheitsreparaturen

    1. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen

    2. Die Schönheitsreparaturen werden vom Vermieter auf seine Kosten getragen.

    3. Der Mieter übernimmt das Zimmer in renoviertem Zustand.

    und

    Ansprüche bei Ende des Mietverhältnisses; Verjährung

    1. Unter Abbedingung von §548 BGB wird Folgendes vereinbart: Ersatzansprüchhe des Vermieter wegen Veränderung oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

    Und dann noch zur Info: Ich habe 190€ mehr Kaution bezahlt, als ich gemusst hätte (über drei Kaltmieten) und die Kaution ging auf das gleiche Konto wie die Miete, ohne Zinsnachweis (weis nicht ob das relevant ist).

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Dateianhänge über Forum bitte als PDF

    Grace

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