Beiträge von Markus56

    Guten Abend Zusammen,

    folgendes Szenario:

    Mieter bekommt einen Mietvertrag beginnend zum 01.11.2007.

    Vermieter erhöht am 01.01.2013 die Miete (im gesetzlichem Rahmen) und stellt hierfür einen neuen Mietvertrag aus den der Mieter unterschreibt.

    Seit 2013 bis heute gibt es hierzu keine Einwände etc.. die neue Miete wurde akzeptiert und Regelmäßig gezahlt. Mieter und Vermieter sind glücklich.

    Heute 2019 will Vermieter den Mieter auf Eigenbedarf kündigen. Welche Kündigungsfrist kann er geltend machen?

    1. Die vom ersten Mietvertrag - sprich von 2007 - somit hätte der Mieter 9 Monate Kündigungsfrist oder aber

    2. gilt die Kündigungsfrist von 2013? Somit hätte der Mieter nur 6 Monate Kündigungsfrist.

    Gilt der neue Mietvertrag für die Kündigungsfrist?

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