Durch die Hausverwaltung müssen man immer bis zum Jahresabschluss warten.
Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung dem Mieter zu geben. Eine Verzögerung durch die Hausverwaltung ist kein Grund, die Frist verlängern zu dürfen.
in dem nur die Gesamtkosten, aber nicht die einzelnen Kosten aufgeführt waren
Eine Abrechnung, die nur die Gesamtbeträge enthält, aber keine Einzelpositionen, ist formell unwirksam. Das bedeutet, man kann die Abrechnung so betrachten, also hätte man gar keine bekommen. Man braucht also auch nichts prüfen.
Kann ich jetzt noch eine Prüfung der Abrechnung für das Jahr 2019 anfordern?
Die Frist zur Prüfung der Abrechnung sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach kann der Vermieter Beanstandungen zurückweisen. Das gilt aber nur, wenn man eine formell korrekte Abrechnung bekommen hat. Eine formell unwirksame Abrechnung ist wie oben gesagt gegenstandslos und der Vermieter müsste erst mal die Abrechnung nachreichen.