Beiträge von Fruggel

    Durch die Hausverwaltung müssen man immer bis zum Jahresabschluss warten.

    Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung dem Mieter zu geben. Eine Verzögerung durch die Hausverwaltung ist kein Grund, die Frist verlängern zu dürfen.

    in dem nur die Gesamtkosten, aber nicht die einzelnen Kosten aufgeführt waren

    Eine Abrechnung, die nur die Gesamtbeträge enthält, aber keine Einzelpositionen, ist formell unwirksam. Das bedeutet, man kann die Abrechnung so betrachten, also hätte man gar keine bekommen. Man braucht also auch nichts prüfen.

    Kann ich jetzt noch eine Prüfung der Abrechnung für das Jahr 2019 anfordern?

    Die Frist zur Prüfung der Abrechnung sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach kann der Vermieter Beanstandungen zurückweisen. Das gilt aber nur, wenn man eine formell korrekte Abrechnung bekommen hat. Eine formell unwirksame Abrechnung ist wie oben gesagt gegenstandslos und der Vermieter müsste erst mal die Abrechnung nachreichen.

    das die Wohnung neu gestrichen werden muss, egal wie der Zustand ist, oder ob es immernoch auf den Abnutzungsgrad ankommt

    Es muss normalerweise immer vom Abnutzunggrad abhängen. Und das muss auch aus dem Vertragstext hervor gehen. Andernfalls könnte die Renovierungsklausel vielleicht insgesamt unwirksam sein.

    Das nur als allgemeine Information. Wie es konkret für deinen Vertrag aussieht, müsstest du im Zweifel bei einem Anwalt nachfragen.

    Ist es generell für ihn möglich, die Kosten auf seinen Mieter abzuwälzen?

    Nein, generell nicht. Nur mit vertraglicher Vereinbarung, sofern wirksam vereinbart.

    wovon ich nicht ausgehe, ich denke, er blufft

    Es ist nicht sinnvoll, auf Basis einer Spekulation zu agieren. Sprich lieber mit dem Nachbarn, ob es eine Vereinbarung gibt. Dann weißt du es genau.

    an den Vermieter/Besitzer des Nachbarhauses heran, um ihn um sein Einverständnis zu bitten

    Das Einverständnis vom Eigentümer solltest du in jedem Fall auch haben (unabhängig von der Kostenfrage), nicht dass er später Probleme macht. Du kannst ja sagen, du brauchst das als Nachweis für die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen.

    Die Frage ist, ob die Nutzbarkeit des Wohnraums eingeschränkt ist. Denn nur dann liegt mietrechtlich gesehen ein Mangel vor und man hat entsprechende Möglichkeiten. Und da habe ich Zweifel, wenn es nur um einen Außenanstrich geht. Es würde dann nur etwas helfen, die Vermieter und den Maler stetig alle paar Tage zu fragen, bis sie davon genervt sind und es dann doch fertig bringen, also etwas psychologisch Druck machen. Wenn du nichts mehr sagst, wird man sich mehr Zeit lassen.

    Außerdem kannst du den Schlüssel zurück verlangen, wenn er nicht in absehbarer Zeit fertig wird. Auf den Schlüssel hat der Maler kein Anrecht. Es ist sein Problem, wo er sein Material deponiert. Damit kannst du auch etwas Druck machen.

    ein einfacher Satz wie in meinem Anschreiben (die ortsübliche Miete liegt zwischen x & y € pro m2 und daher muss ich die Miete anpassen) langt hier definitiv nicht?

    Es ist in deiner Frage leider nicht ersichtlich, ob der Vermieter die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel oder mit Vergleichswohnungen begründet. Diese Unterscheidung ist aber wichtig. Denn im Fall des Mietspiegels muss er angeben, in welche Kategorie des Mietspiegels er die Wohnung eingeordnet hat. Und im Fall der Vergleichswohnungen muss er ganz konkret mindestens drei andere Wohnungen identifizierbar benennen, sodass du die Möglichkeit hast, dort hin zu gehen um dich davon zu überzeugen, dass die drei Wohnungen vergleichbar sind.

    Wäre dann das aktuelle Schreiben hinfällig und müsste neu erstellt und zugestellt werden? Und gilt dann das Datum des neuen Anschreibens

    So ist es, wenn ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist.

    bedeutet, dass überall neue Kabel verlegt werden müssen (nach FI geht klassische Nullung halt nicht) ... richtig???

    Ja dem wäre so. Jedoch wird der Vermieter vermutich nicht dazu verpflichtet sein, die Installation zu erneuern. Dass die Elektrik nicht dem aktuellen Stand entspricht ist kein Mangel. Vertragsgemäßer Zustand ist, was bei der Vertragsunterzeichnung in der Wohnung vorhanden war, außer der Vermieter hätte sich im Vertrag zu irgend was verpflichtet.

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Aber eine Vertragsänderung ist auch mündlich wirksam. Und wenn alle Vertragsparteien ihre Willenserklärung dafür gegeben haben, scheint das wohl so erfolgt zu sein. Wenn das so stimmt, hätte das für die Kaution die Folge, dass der Vermieter dir diese jetzt noch nicht zurück geben muss, denn das muss er erst nach Beendigung des Vertrags. Eventuell kannst du die Kaution von deiner Expartnerin einfordern.

    Es ist zulässig, die Kosten Wasser, Schmutzwasser oder Allgemeinstrom nach dem Verhältnis der Personen abzurechnen. Doch die Zahl der Personen muss dann auch korrrekt eingesetzt worden sein. Ein Vermieter hat das aktiv zu überprüfen, z.b. indem er einmal im Jahr bei den Mietern nachfragt, wenn er nicht sicher ist.

    Ein Fehler in dem Punkt ist also ein materieller Fehler der Abrechnung, den man beim Vermieter monieren kann. Man kann, sofern möglch, den korrekten Betrag selber ausrechnen und man schuldet dem dem Vermieter nur noch die korrekte Nachzahlung.

    Es könnte in dem Zusammenhang noch interessant sein zu prüfen, ob im Mietvertrag die Pflicht zur Renovierung der Wände wirksam auf dich als Mieter übertragen worden ist. Wenn nein, dann ist dies die Pflicht des Vermieters, tätig zu werden und man könnte es auch verlangen.

    Das jetzt aber nur als Hinweis bzw. Anmerkung zu verstehen, denn es kann doch noch eine Rolle spielen, wie der genaue Zustand ist und was genau der Vermieter bemängelt.

    Das ist eine sehr ungewöhnliche Situation in dem Haus, dass alle Leute durch euren Garten müssen und auch bei euch klingeln. Normal muss bei einem MFH der Zugang zur Haustür frei sei, sodass alle Mietparteien und deren Besucher Zutritt haben.

    Betrachten wir den Weg vom Außentor zum Hauseingang als den Zugang, der jedem Bewohner und Besucher zustehen muss. Das war euch ja seit dem Einzug klar, dass es einen Weg für die Anderen geben muss. Somit darf auch der Vermieter in das Gebäude und in seine Räume. Das kann man nicht verwehren.

    Aber sofern der Garten fest mitgemietet ist laut Vertrag, als nicht nur zur Mitbenutzung durch Alle vorgesehen ist, dann darf der Vermieter nicht beliebig herum gehen ohne Ankündigung und er müsste wie jeder andere auch auf dem Weg bleiben.

    weil er nämlich um dieses zu erreichen durch unseren Garten laufen muss. Und ich sehe den Garten als Mietgegenstand.

    Die Situation am Haus ist leider ziemlich unklar. Wenn man durch euren Garten muss, um ins Haus zu gelangen, dann müssen das auch die Nachbarn, jegliche Besucher auch die der Nachbarn, Paketzusteller etc. All diese Personengruppen müssen ja irgend wie Zugang haben.

    Wenn der Pool auf den Platten stehen soll, dann könnte der Vermieter schon mal nicht mit irgend einer möglichen Beschädigung argumentieren, nehme ich an.

    Und einfach nur Sicherheitsgründe zu nennen reicht auch nicht. Denn es geht ja bei solchen Fragen darum, wessen Interesse das stärkere ist, deines oder das des Vermieters. Und das sollte man genauer erklären. Deshalb möchtest du den Vermieter vielleicht (ganz höflich) noch weiter nerven und nachfragen, wo genau er ein Sicherheitsproblem sieht, wo er doch für die Sicherheit des Pools gar nicht verantwortlich wäre, da er ihn nicht aufstellt.

    Das sieht wahrscheinlich eher schlecht aus. Gegen einen kleineren Pool, den man jeden Abend ohne größeren Aufwand weg räumen könnte, kann, kann der Vermieter in der Regel nichts sagen. Doch bei deinem Pool scheint es einer zu sein, wo das nicht möglich ist und der die Saison über stehen bleiben soll. Und hier besteht das Problem, dass der Rasen darunter sehr stark leidet oder vielleicht sogar erneuert werden muss. Diese Beschädigung muss der Vermieter nicht hinnehmen und kann deshalb den Pool duchaus untersagen, auch wenn das jetzt nichts mit Sicherheitsgründen zu tun hat.

    Nach diesem kleinen Ausflug ins Technische kommen wir mal zum Mietrechtlichen zurück, denn darum soll es hier ja vorrangig gehen. Und dabei muss man unterscheiden, ob die Anlage einen alten Stand der Technik hat oder ob etwas aufgrund eines Defekts nicht funktioniert. Im letzteren Fall liegt ein Mangel vor und der Vermieter muss instandsetzen. Ist es aber ein älterer technischer Standard, muss man das in der Regel hinnehmen. Früher gab es beispielweise noch keinen FI Schalter, und früher waren die Sicherungen auch noch nicht so stark, weil man viel weniger Geräte hatte. Damit müsste man dann tatsächlich klar kommen oder man sucht sich eine andere Wohnung.

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