Beiträge von Fruggel

    Ob die Hausverwaltung eurer Vermieterin etwas in Rechnung stellen kann, lässt sich nicht allgemein beantworten. Denn es kommt hier darauf an, was genau im Verwaltervertrag an Leistungen vereinbart sind. Einige Dinge sind mit einer monatlichen Pauschale abgegolten, und andere Aufgaben können separat berechnet werden.

    Ihr als Mieter könnt mit den Kosten regulär nicht belastet werden. Denn das sind Verwaltungskosten, die nach dem Gesetz nie umlagefähig sind. Eventuell könnte eure Vermieterin das aber in Form eines Schadenersatzanspruchs fordern, sofern ihr euch mit der Aufstellung vertragswirdrig verhalten haben solltet. Letzteres ist aber unwahrscheinlich, da eure Vermieterin offenbar mit der Aufstellung einverstanden war, wenn ich das richtig heraus gelesen habe.

    Ein solcher Aufstellpool kann durchaus eine Sondernutzung darstellen, auch wenn er nicht fest verankert ist. Denn es ist von seiner Größe her vermutlich nicht vorgesehen, ihn jeden Abend nach der Benutzung wieder abzubauen, sondern man lässt ihn stehen. Und das reicht schon, dass es keine reine Gartennutzung mehr ist, sondern eine Sondernutzung.

    Das ist korrekt, dass sie keinen Grund braucht. Denn als Vermieterin, die in der selben Wohnung mit wohnt, hat sie gemäß §573a BGB eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Jedoch ist dabei dann die Kündigungsfrist um 3 Monate länger als normal, also 6 Monate.

    Aber sie hat ja gar nicht nach diesem Paragraph gekündigt, sondern fristlos. Und diese ist eben unwirksam, wenn der Grund nicht im Sinne des Gesetzes zulässig ist.

    und Trocknungsgeräte erforderlich sind. Wie schnell hätte der Vermieter darauf reagieren müssen?

    Schon ziemlich zeitnah. Denn wenn mal Schimmel anfängt sich zu bilden und sich auszubreiten, dann geht das recht schnell. Eine Gefährdung der Gesundheit nimmt dann auch zu. Es ist auch aus Sicht des Eigentümers unverständlich, warum er sich nicht schneller darum kümmert, denn immerhin ist es ja sein Eigentum, das mehr und mehr Schaden nimmt.

    Ist eine Mietminderung i.H.v. 10 % noch angemessen?

    Das besprich bitte mit dem Anwalt, um hier keine Fehler zu machen. Es können vielleicht auch 100% sein.

    gehen nur noch schnell auf Toilette und Duschen, dann sofort wieder raus.

    Ohne Bilder zu sehen erahne ich aus deiner Beschreibung, dass die Wohnung möglicherweise unbewohnbar sein dürfte, was regelmäßig der Fall ist, wenn allein nur das Bad unbenutzbar ist, die Küche ist ja auch unbenutzbar. Man sollte dort wirklich nicht mehr rein gehen.

    da der Gestank unerträglich ist

    Es scheint wirklich extrem zu sein und ich würde mal behaupten, ihr müsst da dringend raus. Die gesundheitlichen Schäden durch Schimmel sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

    ist mein Vermieter verpflichtet uns eine Zwischenbleibe zu bezahlen sowohl

    Entweder das, oder für 100% Mietminderung kümmert ihr euch selbst um eine Bleibe. Notfalls muss es eben keine Pesion, Hotel o.ä. sein wenn nichts anderes frei ist.

    Beim Wechsel des Vermieters, egal ob durch Verkauf oder Erbschaft muss man als Mieter keinen neuen Vertrag unterschreiben. Dafür besteht keine Pflicht. Der neue Vermieter muss den Vertrag so übernehmen wie er ist. In den allermeisten Fällen hat ein solcher neuer Vertrag nur Vorteile für den Vermieter, wie auch in diesem Fall. Man kann wirklich nicht empfehlen, das zu unterschreiben.

    Neue Eigentümer könnten vielleicht wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie oder ein naher Angehöriger selbst in die Wohnung einziehen wollen. Aber eine Kündigung für eine anschließende höhere Miete ist ausgeschlossen.

    Es kann natürlich sein, dass demnächst eine Mieterhöhung kommt. Aber das darf höchstens 15-20% von der jetzigen Miete mehr ausmachen.

    müsste er dann noch die Bemerkung "Die obenstehenden Messeinrichtungen sind für die Dauer von 5 Jahren... gemietet" verschwinden lassen, sonst könnte das Finanzamt hellhörig werden

    Nein. Diese Anmerkung hat für das Finanzamt keine Relevanz. Für das Finanzamt zählt nur, ob die Beträge ordnungsgemäß in die Berechnung der Einkünfte eingeflossen sind. Ob die Rechnung inhaltlich korrekt ist, muss der Rechnungsempfänger prüfen.

    Zu welchem weiteren Vorgehen du dich entscheidest, das musst du für dich allein überlegen. Natürlich gibt es manchmal Situationen, wo man nicht unbedingt auf sein Recht beharren muss. Aber ich kläre auf, wie es juristisch vorgesehen ist. Denn falls es zu einem Rechtstreit kommt, dann zählt nur noch allein das Formaljuristische, etwas anderes interessiert einen Richter nicht.

    dann hat der Heizungsbauer eine fehlerhafte Rechnung an den Vermieter gestellt

    Nein, das stimmt nicht, die Rechnung ist schon richtig. Ich habe nur festgestellt, dass die Rechnung über den Kauf lautet, und nicht über eine Miete. Es spricht nichts dagegen, dass der Vermieter die Geräte kauft. Das ist wichtig zu unterscheiden, denn die Miete ist gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig, der Kauf nicht.

    Ob der Vermieter das sofort komplett bezahlt oder in 5 Einzelrechnungen kann uns als Mieter doch eigentlich egal sein

    Nicht ganz. Die Wärmemengenzähler können nach den 5 Jahren weiter verwendet werden, sie müssen dann lediglich geeicht werden. Die Kosten der Eichung sind dann wieder umlagefähig. Bei Wasserzähler ist es etwas anderes, die sind in der Anschaffung wesentlich günstiger, weshalb hier der Austausch günstiger kommt als die Eichung.

    Er träte dann gegenüber dem Vermieter mit einer erheblichen Teilsumme für vier Jahre in Vorlage.

    Dagegen spricht doch nichts, er verdient daran ja Geld. Wenn es danach ginge, dürfte keine Bank Kredite anbieten, wäre das Gleiche im Prinzip.

    Möglicherweise habe ich auch deinen Einwand nicht ganz verstanden.

    Um es zusammen zu fassen, der Kauf ist nicht umlagefähig laut Gesetz, die Miete schon. Und wenn der Vermieter den Kauf umlegt, dann kassiert er übrigens doppelt ab, denn die Ausgaben kann er in der Steuererklärung geltend machen. Er bereichert sich also sogar dabei.

    Danke für das Dokument. Damit wird es jetzt klarer.

    Aus diesem Beleg ergibt sich, dass die Geräte gekauft sind, nicht gemietet. Der Eigentümer musste den Preis direkt komplett bezahlen. Und das ist keine Miete.

    Der Satz ganz unten steht da nur pro forma um den Anschein zu erwecken, dass es eine Miete sei. Bei einer Miete würde aber auf der Rechnung stehen, Miete pro Monat x 12 Monate, um auf den Jahresbetrag zu kommen, der dann jedes Jahr an den Installateur zu zahlen ist. Auf diese Weise den Kauf von Geräten abzuwälzen ist gegen die Prinzipien der Gesetzgebung.

    Ich vermiete selber auch Messgeräte an meine Kunden, und die bekommen jährlich eine Rechnung, auf der dann der Mietpreis der Geräte für das jeweilige Jahr abgerechnet wird. Alles andere hätte schon längst zu Beanstandungen durch die Mieter geführt.

    Was mich auch wundert ist die Tatsache, dass es in dem 6-Familienhaus 7 Wärmemengenzähler gibt. Wieso das?

    Um noch auf diese Frage zurück zu kommen. Es wird ein zusätzlicher Zähler am Warmwasserausgang an der Heizanlage benötigt, um damit die Kosten der Heizung und des Warmwassers aufzusplitten. Das ist normal so.

    Ich habe das Gefühl, dass der Vermieter immer exakt abrechnet.

    Daran hätte ich jetzt nach diesen Erkenntnissen Zweifel.

    Ja es ist ein Tausch, schon klar. Aber es geht darum, wofür genau die 2630€ sind. Da muss doch eine Bezeichnung auf der Rechnung dabei stehen? Und auf der Nebenkostenabrechnung muss das auch bezeichnet sein. Was steht da genau?

    Und für die Miete müsste es doch auch einen Beleg geben, oder?

    Na da ist ja so einiges schief gelaufen, wenn ich das mal so salopp sagen darf. Doch der Reihe nach...

    Vom neuen Eigentümer haben wir Mieter nie einen aktualisierten Mietvertrag erhalten.

    Ist auch nicht erforderlich.

    Für Müllentsorgung, Reparaturen und Pflege waren wir also selbstverantwortlich.

    Nunja, ihr habt euch lediglich selbst darum gekümmert, hättet es aber nicht müssen, sondern vom Eigentümer verlangen können.

    und somit nicht mehr tätig wird haben wir die Miete geminder

    Das war wohl etwas voreilig.

    versucht haben den Eigentümer zu erreichen haben wir die Miete komplett einbehalten

    Das war nicht klug. Damit bist du wirklich in Zahlungsverzug gekommen. Denn 100% Minderung ist nur angebracht, wenn die Wohnung nicht nutzbar ist, nicht aber weil man den Eigentümer nicht erreicht.

    Die Schlüssel habe ich selbstverständlich an den Vermieter übergeben (per Post bzw Brief).

    Was du hoffentlich auch nachweisen kannst.

    Außerdem finde ich es sehr bedrückend das der Eigentümer persönlich zu meiner Wohnung gekommen ist.

    Das muss es nicht. Es ist ein legitimer Weg, einen Brief persönlich und zusammen mit einem Zeugen einzuwerfen. Einen besseren Nachweis gibt es nicht, ist besser als Einschreiben.

    sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und habe Sorge das mein ehemaliger Vermieter meinem neuen Vermieter davon in Kenntnis setzt

    Wenn du ein gutes Verhältnis hast, dann erzähl dem neuen Vermieter doch einfach offen davon. Eventuell kann er dich sogar unterstützen.

    Weiterhin werden knapp 12.000€ verlangt welche ich binnen einer Woche überweisen soll.

    Den Betrag müsste man überprüfen. Vielleicht ist ein Teil davon schon verjährt. Wahrscheinlich war auch eine Mietminderung berechtigt. Allerdings nicht 100%. Deshalb wirst du sehr wahrscheinlich etwas bezahlen müssen. Ich befürchte, da kommst du nicht herum. Und dann sind da ja noch die offenen Nebenkostenabrechnungen, aus denen möglicherweise ein Guthaben entsteht. Das muss man alles im Details anschauen. Und eventuell brauchst du dafür doch professionellen Beitand vom Anwalt oder Mieterverein.

    Ich kann nicht mehr als dir deine Fragen zu beantworten. Wenn du es nicht glaubst, dann solltest du doch zu einem Anwalt gehen.

    Laut deinem Eingangsbeitrag hat der Vermieter ja ausdrücklich die Kündigung zurück genommen. Das Mietverhältnis ging dann also ganz normal weiter. Dass danach die Miete nicht mehr gemindert wäre, das stimmt nicht. Denn die Mietminderung beantragt man nicht, sondern sie entsteht aufgrund des Gesetzes, also zwangsweise.

    Vielleicht kann man über die Höhe der Minderung streiten oder vielleicht kann man auch darüber streiten, welche Sachen der Vermieter zwingend beheben muss und was davon du so hinnehmen musst eventuell. Aber das ändert nichts, dass die Wohnung funktionieren muss, also in einem Mindestmaß benutzbar sein muss. Das ist der Punkt, den die Gerichte so sehen. Ein Vermieter ist zur Intandhaltung verpflichtet, da ist die gesamte Rechtsprechung einheitlich. Lass dich nicht verrückt machen. Nur die Höhe der Minderung solltest du noch prüfen lassen.

    ob das rechtens ist wenn der Vermieter sagt das er keine Kündigungsfrist mehr einhalten muss weil er mir schon fristlos damals gekündigt hat

    Diese Aussage ist falsch. Ein solches Recht gibt es nicht. Aber das Problem ist vielmehr, dass eventuell ein neuer Grund für eine fristlose Kündigung entstanden sein könnte, falls die Mietminderung höher war als berechtigt. Denn dann wärst du mit der Zahlung im Verzug und der Rückstand wird von Monat zu Monat mehr.

    Ob die Minderung zu hoch war, können wir hier nicht klären. Das darf nur ein Anwalt oder ein Mieterverein. Wenn dein Einkommen gering ist, kannst du einen Beratungschein beim Amtsgericht holen und dann kostet dich der Anwalt nichts.

    Ich schätze, dass ich den tatsächlichen Grund bald im Schreiben vorfinden werde.

    Das wäre aber als Allererstes wichtig zu wissen, was als Grund geschrieben steht. Spekulationen helfen dir nicht weiter. Von dem Inhalt hängt alles Weitere ab.

    sie es verurteilte, dass ich (wo genau auch immer) ein "Steckschloss" angebracht hätte

    Sollte das tatsächlich als Grund in der Kündigung stehen, dass du das Zimmer verschlossen hast, dann wäre diese Kündigung mit Sicherheit unwirksam und du könntet diese ignorieren. Das würde auch gelten, wenn es keine fristlose, sondern eine ordentliche Kündigung wäre. Denn als Mieter hat man das Recht, seinen persönlichen Bereich zu verschließen.

    ob es überhaupt möglich ist, eine solche ohne vorhergehende Abmahnung zu beschließen

    Eine Abmahnung hast du quasi ja bekommen, da dir die Vermieterin mitgeteilt hat, dass sie das nicht möchte. Eine Abmahnung muss nicht schriftlich auf Papier sein. Aber dieser Wunsch der Vermieterin ist bedeutungslos, weil es den Rechten widerspricht, die man als Mieter hat.

    zur Untermiete in der Wohnung meiner Vermieterin ein Zimmer

    Das ist durchaus eine schwierige Situation, wenn man in der gleichen Wohnung zusammen wohnt. Denn mal ganz unabhängig von der juristischen Lage kommt es doch regelmäßig vor, dass der Vermieter Stress verbreitet durch sein Verhalten, er vielleicht sogar Dinge tut, die er nach dem Gesetz gar nicht dürfte. Trotz aller Rechte, die man als Mieter hat, bleibt es ein Stress, dagegen stets anzukämpfen. Deshalb empfehle ich dir, baldmöglichst hin zu fahren und persönlich mit der Vermieterin das Gespräch zu suchen um friedlich eine Lösung zu finden. Versuche heraus zu finden, was sie wirklich stört. Ich habe das Gefühl, das mit dem Schloss könnte nur Vorwand sein für irgend einen anderen Grund, den sie nicht sagen will, oder sie versucht, dich los zu werden, weil sie das Zimmer für sich selbst nutzen möchte. Falls du mehr Infos heraus hören kannst, lässt sich vielleicht eine passende Entscheidung finden.

    Was in deinem Vertrag steht, ist bezogen auf deine Fragen und dein Problem nicht von Bedeutung. Im Vertrag findest du keine Antworten darauf. Es geht hier bei dir um allgemeine Rechtsgrundsätze.

    Die Küche wurde vom Vermieter eingebaut und gehört ihm auch. Es gibt keine gesonderten Vereinbarungen

    Dieser Information folgend dürfte die Küche also Bestandteil der Mietsache sein (keine Leihe o.ä.). Und das bedeutet, dass der Vermieter für die Reparaturen verantwortlich ist. Eine solche Klausel im Vertrag wäre somit unwirksam.

    An einigen Stellen ist dieser inzwischen stärker abgenutzt als an anderen.

    Das ist völlig normal bei einem Boden, bei jedem Boden. Da wo man häufig drüber läuft, nutzt er sich nun mal auch mehr ab. Und das Darüberlaufen ist normaler üblicher Gebrauch, der nach §538 BGB zulasten des Vermieters geht. Es gibt keine unnatürlich Abnutzung. Die Frage ist nur, ob eine Beschädigung schuldhaft bzw. fahrlässig entstanden ist. Also beispielsweise bei einem Brandfleck könnte es eine andere Situation sein (muss aber nicht).

    Das sagen Monteure gerne mal, kenne ich. Man kann es ihnen aber nicht verübeln, denn sie haben meistens keine Ahnung von der Heizkostenabrechnung. Zur Vorbeugung, dass das Kind nicht in den Brunnen fällt, kann ich dir nur empfehlen, hartnäckig gegenüber dem Vermieter zu bleiben. Informiere ihn darüber, was der Monteur sagte. Und weise ihn auf die Pflicht zum Einbau von Erfassungsgeräten hin, wie es in §5 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Sag ihm, es ist dir ein Anliegen, späteren Diskussionen über falsche Verbrauchsschätzungen vorzubeugen.

    Das Haus hat also 3 Wohnungen und somit gelten die Ausnahmen nicht, welche bei einem Zweifamilienhaus möglich wären. Das bedeutet, der Vermieter ist verpflichtet, 50-70% der Kosten nach Verbrauch abzurechnen. Und das wiederum bedeutet, er muss auch Zähler dafür einbauen. 100% nach Wohnfläche abzurechnen sieht das Gesetz nur in wenigen Ausnahmefällen vor.

    Hält sich der Vermieter nicht daran, kann man als Mieter die Heizkosten um 15% kürzen.

    Die bisherige Pauschale war bezüglich der Heizkosten somit ohnehin unwirksam. Dagegen beschwert man sich als Mieter natürlich nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Kosten mit Abrechnung höher ausfallen würden.

    Irgendwann im kommenden Jahr wird ja eine Abrechnung fällig

    Momentan kannst du gar nichts machen, sondern musst abwarten, bis die Abrechnung da ist, die dann zu prüfen wäre, wie der Vermieter gerechnet hat.

    Wie soll und vor allem darf hier mein individueller Verbrauch abgerechnet werden?

    Imdem Zähler eingebaut werden. Anders geht es nicht. Das schreibt auch die Heizkostenverordnung vor. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen von dieser Regelung abgewichen werden kann. Trifft keine Ausnahme zu, hat man als Mieter das Recht, 15% der Kosten pauschal abzuziehen.

    Derzeit könntest du aber mal beim Vermieter eine Anfrage stellen, wie die Sache mit den Verbrauchszählern für Heizung und Warmwasser geplant ist und wann diese voraussichtlich eingebaut werden. Die Antwort könnte vielleicht schon einen Hinweis geben, auf was die Abrechnung hinaus läuft.

    im Mietvertrag können wir zu diesem speziellen Thema "Bodenhülsen" nichts finden

    Es ging in den Erläuterungen auch nicht darum, ob etwas zu den Bodenhülsen etwas im Vertrag steht, sondern um die Gartennutzung generell. Also gemeint ist, wofür die Hülsen vorgesehen sind, die Hülsen selbst sind Nebensache. Da du den Zweck derer nicht nennen möchtest, kann man nur empfehlen, dass du den Vermieter um Erlaubnis fragst für dein Vorhaben. Auch wenn der Garten euch allein zur Verfügung steht, könnte er eventuell zurecht etwas dagegen haben.

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