Mündlich geht nicht. Eine Kündigung muss immer zwingend schriftlich erfolgen. Und bei Eigenbedarf muss auch eine ausreichende Begründung enthalten sein, also warum genau die Wohnung benötigt wird.
Bei 5 Jahren verlängert sich die Kündungsfrist für den Vermieter auf 6 Monate, und bei 8 Jahren dann auf 9 Monate.