Beiträge von Fruggel

    Oftmals verursacht ein Gewerbe nicht mehr an Kosten als wenn es eine Wohnung wäre. Dann ist es unproblematisch und die Kosten des Gewere müssen dann auch nicht extra ausgewiesen werden. Wenn das aber anders ist und das Gewerbe beispielsweise unverhältnismäßig mehr an Müll verursacht, dann müssen dem Gewerbe auch mehr an Kosten auferlegt werden.

    Das macht man mit einem sog. Vorwergabzug. Von den Kosten wird also ein angemessener Betrag abgezogen und das Gewerbe damit belastet. Nur der restliche Betrag wird dann nach dem Verteilerschlüssel auf die Wohnungen verteilt. Wurde das nicht beachtet, ist das durchaus ein Grund, Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen.

    Der Widerspruch beim Stromversorger ist schon der richtige Weg. Denn dieser ist es auch, der es rechtfertigen muss, wenn die Zählerwerte und somit der Verbrauch nicht plausibel sind. Hinzu kommt noch dein Argument, dass der Vermieter vielleicht einen zu hohen Zählerstand gemeldet haben könnte, um Verbrauch nach deinem Auszug dich bezahlen zu lassen. Natürlich kannst man das nicht nachweisen, aber durch eine Ablesung des aktuellen Zählerstands vielleicht doch auf Plausibilität prüfen.

    Gehölz, bedeutet das dies nun also rechtens ist oder nicht?

    Sieh selbst wie es die Betriebskostenverordnung beschreibt:

    die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Beschneiden von Gehölz wäre umlagefähig oder Erneuerung von Bäumen. Aber der Begriff Gehölzfläche lässt sich gar nicht zuordnen. Vielleicht ist es ja ein Gehölz Museum :-girl

    muss der Vermieter mir dir vorzeigen?

    Wer auch immer die Rechnungen hat. Es könnte auch eine Hausverwaltung dafür zuständig sein.

    muss dort dann explizit auch Heckschnitt oder Sperrmüll-Entsorgung drauf stehen?

    Müssen tut gar nichts. Es geht nur darum festzustellen, was drauf steht, um dann entscheiden zu können, ob das umlagefähig ist, oder vielleicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht.

    Ich finde jetzt auch über 3000€ für Sperrmüll schon echt heftig.

    Das ist in der Tat viel. Du solltest zum Vermieter gehen und dir die Rechnung zeigen lassen um zu sehen, welche Arbeiten ganz konkret da umgelegt wurden.

    früher mal Hecken an den Hauseingangstüren. Diese sind aber schon um die 5 Jahre nicht mehr vorhanden

    Auch hier den Beleg zeigen lassen und bei der Gelegenheit dem Vermieter die Frage zum Sachverhalt stellen, warum dennoch solche Kosten entstehen. Spekulationen helfen nicht, du musst konkret wissen, aus welchem Anlass der Vermieter etwas abrechnet. Erst dann kann man das bewerten.

    einen weiteren Unterpunkt der sich "Gehölzfläche" schimpft, was genau kann man sich darunter vorstellen?

    Darüber musst du dir keine Gedanken machen. Laut BGH hat ein Vermieter die Positionen so zu bezeichnen, dass man weiß was gemeint ist und man entscheiden kann, ob das umlagefähig ist. Ein Richter würde eine solche Position ersatzlos raus streichen.

    Leider nein. Das Gesetz hat keine Regelung, die das erlauben würde. Es geht nur im gegenseitigen Einvernehmen (inklusive des Einverständnisses des Eigentümers)

    Wenn man wüsste, warum der Hauptmieter die Wohnung nicht aufgeben will, hätte man vielleicht einen Ansatz zu verhandeln. Am naheliegensten ist, dass er einen Gewinn erwirtschaftet durch die Untervermietung.

    Das kannst du natürlich versuchen, das Geld vom Vermieter wieder zurück zu bekommen. Aber rechne nicht, dass er das freiwillig tun wird. Vermutlich kann es gut sein, dass du ohne einen Anwalt dafür keine Chance hast, weil man hierbei sehr genau argumentieren muss, warum der Vermieter dazu verpflichtet sein soll.

    Nun meine Frage, wird die Warmmiete oder die Kaltmiete dazu hinzu gezogen

    Die 20% Begrenzung innerhalb von 3 Jahren beziehen sich auf die Kaltmiete, also ohne Nebenkosten.

    Mit einer rechtlichen Handhabe sieht es schlecht aus. Denn weder die Ausschreibung noch die Aussage der Hausverwaltung ist für den neuen Eigentümer irgend wie bindend.

    Die einzige Chance wäre, wenn du mit dem alten Eigentümer eine vertragliche Vereinbarung hättest, dass der Vermieter seinerseits für eine bestimmte Zeitdauer auf die ordentliche Kündigung verzichtet. Denn diese Vereinbarung geht dann per Gesetz auf den neuen Eigentümer über.

    Verantwortlich bist du dafür nicht, Termine zu machen.

    Aber ich glaube nicht, dass du glücklicher bist, wenn die Hausverwaltung die Termine macht. Denn der Mitarbeiter müsste ja dann auch für jeden Termin mit dir Rücksprache halten, ob dieser in Ordnung geht. Du hast also so oder so damit zu tun, egal von welcher Seite.

    Eine Lösung zu deiner Entlastung kann es sein, wenn man die Termine Blockweise legt. Also mehrere Termine direkt hintereinander für 2 oder 3 Stunden. Das ist angenehmer als wenn die Interessenten verstreut kommen.

    Somit wird das mit der Kündigung wohl nichts. Die Gesetze, die eine Kündigung ohne Grund erlauben würden, gelten nur, wenn der Vermieter auch mit in der WG wohnt. Davon abgesehen scheint es ja noch nicht mal eine schriftliche Kündigung zu geben, wenn ich die Informationen richtig interpretiere.

    Diese Situation könnte aber ein guter Ausgangspunkt sein, mit dem Vermieter zu verhandeln, Geld für den Umzug, Makler, oder was sonst so nötig ist zu bekommen, wenn man trotzdem auszieht.

    mich interessiert wirklich nur, wie der Einheitenpreis von knapp 10 Euro pro Kubikmeter Wasser zustande kommt und hoffe auf Erfahrungswerte.

    Das ist etwas, was aus der Abrechnung ersichtlich sein muss. Deer BGH hat festgelegt, dass eine Abrechnung in sich rechnerisch überprüfbar sein muss, um formell gültig zu sein. Und zu diesem Zweck muss der Gesamtpreis laut Rechnung des Wasserversorgers angegeben sein, sowie auch die Summe der gesamten Wasserzähler Einheiten im Haus. Dann kann man berechnen, Kosten dividiert durch Gesamteinheiten, multipliziert mit den Einheiten deiner Wohnung. Ist das so nicht möglich, kannst du aufhören, dir darüber Gedanken zu machen, denn dann ist zumindest die eine Position, oder vielleicht sogar die gesamte Abrechnung ungültig.

    Darauf lässt er sich nicht ein.

    Er hat da keine Wahl. Wenn die Miete um 100% gemindert ist, dann ist das automatisch so, es hängt nicht vom Wohlwollen des Vermieters ab. Es könnte eventuell sinnvoll sein, wenn du mal zu einem Anwalt oder Mieterverein gehst, um die Mietminderung einschätzen zu lassen. Denn gemindert ist die Miete in jedem Fall aufgrund der Baustelle in der Wohnung. Doch wenn du trotzdem drin bleiben kannst muss geklärt werden, wieviel % korrekt sind.

    wie vermittle ich das ohne den Mann zu verärgern

    Ich befürchte, es wird nicht möglich ein zu vermeiden, dass der Vermieter verärgert sein wird. Denn wenn du ihm sagst, dass du die Nachzahlung verweigerst, weil die Abrechnungen nach der Frist kamen, wird ihn das sicherlich nicht freuen.

    Es besteht aber auch noch die Möglichkeit, dass die Abrechnungen fehlerhaft sind und der Nachzahlungsbetrag somit zu hoch ausfällt. Eventuell möchtest du die Abrechnungen überprüfen (lassen), weil du vielleicht unabhängig von der Frist doch deinen Anteil an den Kosten gern leisten möchtest, aber nur das Nötige bzw. Korrekte.

    den Hausmeister drauf angeprochen wann er das machen möchte, und er hat mir gesagt das müssen wir selber machen da wir dafür verantwortlich sind

    Das stimmt nicht. Selbst wenn ihr wirksam zu den Schönheitsrenovierungen verpflichtet seid, so umfasst das grundsätzlich nur die Verfärbung und Verschmutzung der Wände durch den üblichen Gebrauch der Wohnung im Laufe der Zeit. Instandsetzung hingegen, wozu auch solche Spuren von einem Wasserschaden gehören, bleiben Sache des Vermieters.

    Diese Sachen wurden auch alle schön säuberlich in das Übergabeprotokoll eingetragen

    Das ist gut. So kann der Vermieter nicht behaupten, ihr hättet die Schäden verursacht, da ihr beweisen könnt, dass sie vor euch schon da waren.

    Ende Oktober findet eine Eigentümerversammlung statt wo über Kosten aus 2020 gesprochen wird

    Verzögerungen durch die Hausverwaltung oder die Versammlung sind kein berechtigter Grund für einen Vermieter, die Abrechnung verspätet an den Mieter übergeben zu dürfen. Das ist nur aus anderen Gründen möglich. Es gilt daher die Frist von 12 Monaten, die ein Vermieter Zeit hat. Danach sind Nachzahlungen ausgeschlossen, diese kann ein Vermieter nicht mehr verlangen.

    Falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr sein sollte, muss die Abrechnung für 2021 bis 31.12.2022 beim Mieter sein, für 2020 hätte bis 31.12.2021 da sein müssen.

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