Beiträge von Fruggel

    Gibt es Spezialisten / Firmen, die sowas exakt überprüfen könnten ?

    Firmen können zunächst mal prüfen, ob die Messgeräte defekt sind. Aber das hilft nicht viel weiter. Denn es kann kaum möglich sein,denn es kann mal ein einzelnes Messgerät defekt sein, aber kaum in allen Wohnungen außer eurer. Außerdem kann es theoretisch möglich sein, dass die anderen Wohnungen kaum heizen mussten, weil es aufgrund der Lage der Wohnungen nicht nötig war.

    Der erste Schritt ist aber, die Abrechnung genauer zu prüfen. Und dazu kann auch die Belegeinsicht bem Vermieter gehören, wo man sich die Abrechnungen und Zählerwerte der anderen Wohnungen zeigen lassen kann. Und wenn du eh schon Kontakt zum anderen Mieter hast, dann bitte ihn, dass du seinen Zähler ablesen darfst. Den Stichtagswert vom 31.12. kann man das ganze Jahr über noch ablesen.

    Aber er wird so argumentieren, dass unser Vorteil damals war, dass wir nicht renovieren mussten.

    Das ist überhaupt kein gutes Argument. Denn es ist ja jetzt tatsächlich sein Vorteil, wenn der Vermieter euch die Wohnung unrenoviert übergeben hat, er aber jetzt eine renovierte Wohnung zurück bekommen soll.

    Anmerkung: Der Hinweis im Vertrag, dass die Wohnung renoviert übergeben wurde, hilft nur sehr bedingt, denn im Streitfall darf man glaubhaft machen, dass dem nicht so war.

    Bis wann muss er uns die Kaution zurückzahlen bzw wie lang darf er sich damit Zeit lassen?

    Darüber gibt es keine genaue gesetzliche Regelung. Es kommt darauf an, ob es noch irgend etwas abzurechnen gibt über die Kaution, und wenn nur die Nebenkosten.

    Hierbei muss man erst mal prüfen, ob es denn wirklich eine Individualvereinbarung ist. Das ist nicht so einfach, denn es kommt keineswegs darauf an, als als Überschrift darüber steht.

    Wir können hier nicht klären, ob diese Vereinbarung wirksam ist und ihr zu den Arbeiten verpflichtet seid. Doch allgemein gesagt ist der Charakter einer Individualvereinbarung, dass wirklich ernsthaft über die Sache verhandelt wurde. Das bedeutet, der Vermieter darf nicht irgend eine Forderung vorgeschrieben haben, sondern man muss als Mieter im Gegenzug auch irgend einen Vorteil bekommen haben. Andernfalls ist das keine Verhandlung.

    Das hängt davon ab, woran es genau hängt. Vielleicht blockiert der Vermieter die Fertigstellung des Anschlusses. Dass wäre es ein Mietmangel. Wenn jedoch von Seiten des Vermieters alles bereit ist und es der Internetanbieter noch nicht hin bekommt, ist es kein Mietmangel und somit keine Minderung. Du müsstest also nochmal genauer nachfragen, an welcher Stelle es nicht weiter geht.

    Soll ich erwähnen, dass die Tür vorher schon Probleme beim Öffnen hatte

    Dann ist es ja doch nicht so plötzlich, dass das Schloss kaputt ging. Du hättest dich schon früher darum kümmern können. Bezahlen muss das der Vermieter, solange du als Mieter kein Verschulden an dem Defekt hast.

    stellte ich fest, dass der Schließzylinder 1 Zentimeter aus der Tür hinausstand

    Da würde ich mir weniger darüber Sorgen machen, wann ein Handwerker Zeit hat, sondern eher, ob vielleicht jemand versucht hat, in die Wohnung einzubrechen.

    Kann man auch irgendwo eine Einschätzung über die Höhe der Abfindung abgeben?

    Darübr gibt es keine Richtwerte. Das ist reine Verhandlungssache. Vor allem sollen die Umzugskosten mit der Abfindung bezahlt werden können und weitere Kosten, die man ohne dem Umzug nicht gehabt hätte. Und was das alles ist, kann bei jedem unterschiedlich sein. Da musst du für dich selbst überlegen, wie viel du verlangen willst.

    Wenn du das Geld vor Abgabe der Kündigung bekommst, dann ist es ja okay. Nur ist das dann wiederum ein Risiko für den Vermieter. Denn theoretisch könntest du das Geld bekommen und dann doch nicht kündigen. Das macht mich halt mißtrauisch. Aber wenn es nachher so läuft wie ihr besprochen habt will ich nichts gesagt haben.

    Ganz einfach, der Vermieter könnte dich damit hintergehen. Wenn du in die Kündigung eine Summe für die Abfindung rein schreibst, hat das juristisch überhaupt keine Relevanz. Wenn es ungünstig läuft, könntest du die Wohnung los sein aber kein Geld vom Vermieter bekommen haben. Bei einem Aufhebungsvertrag ist das etwas anderes. Außerdem sollte im Aufhebungsvertrag vereinbart sein, dass du bis zu einem bestimmten Datum die Kaution zurück bekommst und der Vermieter auf weitere Ansprüche verzichtet. Andernfalls könnte sich vielleicht ein Streit darüber ergeben und er versucht was einzubehalten für irgend welche Schäden.

    Es sind nur freundliche Hinweise von mir. Was du tun wirst musst du selbst entscheiden, das kann dir keiner vorschreiben. Doch mein Bauchgefühl würde mich alarmieren, vorsichtig zu sein, warum der Vermieter eine Kündigung will, wo er durch eine Unterschrift auf einem Aufhebungsvertrag doch keine Nachteile hat.

    Darauf muss man sich als Mieter ja nicht einlassen. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Mieter von sich aus kündigt, auch nicht gegen eine Zahlung. Davon abgesehen hat der Vermieter doch keinen Nachteil, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreinben, dann damit erreicht er ja was er möchte, nämlich die Beendigung des Mietverhältnisses. Es gibt ja eventuell noch mehr, was man im Aufhebungsvertrag regeln möchte, beispielsweise Kaution, Nebenkostenabrechnung oder andere Verpflichtungen.

    Die Frage ist wenn ich das anspreche ob dadurch mein Anspruch gänzlich erlischt.

    Nein. Eine solche Sorge musst du nicht haben. Es ist legitim, in freundliche Verhandungen über die Konditionen eines Aufhebungsvertrags einzusteigen. Der Vermieter hat Interessen, er weiß aber auch, dass du als Mieter Interessen hast. So wird man zu einer Einigung kommen können.

    Die Situation ist vermutlich die, dass der Vermieter dir nicht einfach kündigen kann, jedenfalls nicht wirksam. Ich weiß das nicht, ich stelle es nur mal zur Erläuterung so hin. Und das hat dann zur Folge, dass der Vermieter gar keine andere Wahl hat, als mit einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag zu erzielen. Würde das scheitern, hätte der Vermieter ein Problem, weil er dann seine Baumaßnahmen nicht forsetzen kann, solange dein Vertrag fortbesteht. Deshalb wird er auch auf eine Einigung hin arbeiten wollen.

    Die Sätze in §10 und §16 widersprechen sich. Man wird im Streitfall dann auslegen müssen, was tatsächlich vereinbart werden sollte. Im Zweifel wird ein Gericht aber immer eher zugunsten des Mieters entscheiden. Ein Faktor ist auch, dass die Garage unmittelbar am Haus dran ist, also von der Bauweise verbunden, was für eine wirtschaftliche Einheit spricht.

    Teste es doch einfach, wie der Vermieter darauf reagiert, wenn du mit diesen Argumentationen die Erhöhung zurückweist. Abhängig von seiner Antwort kannst du dann weiter sehen. Vielleicht sieht der Vermieter so, wenn du es überzeugend schreibst, dass er sich rechtlich etwas besser beraten lassen sollte.

    In den MV hat er ergänzt, dass die Kündigung der Garage an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt ist

    Durch diesen Satz wurde eine wirtschaftliche Einheit zwischen Garage und Wohnraum hergestellt. Und dann ist es völlig egal, ob es ein separater Vertrag ist. Das Papier allein ist nicht genug um das mit der wirtschaftlichen Einheit zu bestimmen. Und wenn das gegeben ist, kann die Garagenmiete nicht separat erhöht werden. Aber vergewissere dich darüber gern nochmal beim Mieterverein.

    Welcher Wert darf denn bei der Mieterhöhung genommen werden?

    Der tatsächliche Wert, egal was irgend wo geschrieben steht. Im Zweifel muss nachgemessen werden.

    sind die 25€ also plötzlich nicht mehr für die Gartenarbeit gedacht, sondern als Gartenmiete zu sehen

    Nein, das nicht. Er will dich direkt gesagt eher damit erpressen. Und wenn die Gartennutzung nicht im Vertrag steht und der Garten auch nicht als wirtschaftliche Einheit mit dem Wohnraum angesehen werden kann, kann er leider tatsächlich die Nutzung untersagen.

    Jemanden beauftragen und in Vorkasse treten ist mir momentan nicht möglich

    Es ist nicht nötig, in Vorkasse zu gehen. Man kann auch einen Vorschuss vom Vermieter fordern und wenn nötig sich das über die Aufrechnung mit der Miete holen. Die Ersatzvornahme, Vorschuss und Aufrechnung muss den Vermieter aber schriftlich angekündigt werden. Wenn du dich damit überfordert fühlst, dann wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

    Die Alternative wäre, auf dem Klageweg die Reparatur einzufordern, aber bis das durch ist dürfte wieder Frühling sein. Daher geht es nur über die Ersatzvornahme.

    oder kann dieser uns nicht so schnell rausschmeißen?

    Ja. Der Vermieter kann einen deswegen nicht raus schmeißen. Das Gesetz gibt einem Mieter zahlreiche Möglichkeiten, bei einem Mangel dem Vermieter Druck zu machen. Denn der Vermieter ist nun mal für die Instandhaltung verntwortlich und dazu auch verpflichtet.

    Setzrisse an sich sind nicht ungewöhnlich, kommen häufiger vor, auch in nicht ganz so alten Häusern. Aber wenn dieser bis nach draußen geht ist das schon eine andere Dimension und ein Mangel.

    Vom formellen Gesichtspunkt kann es möglich sein, dass diese Aufforderung schon allein dadurch ungültig ist, weil man meinen könnte, dass ein anderer Mieter gemeint sein könnte. wenn Fehler in Name und Anschrift sind, und man aber trotzem identifizieren kann, dass man gemeint ist, wäre es nicht so schlimm.

    Inhaltlich kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Falls eine Pauschale vereinbart ist, kann diese erhöht werden, sofern sich der Vermieter im Vertrag die Möglichkeit dazu offen gehalten hat. So ist die gesetzliche Regelung.

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