Mal ganz davon abgesehen, dass hier keine Briefvorlagen gegeben werden können, ihr könnt das nicht vom Vermieter einfordern. Es ist kein Anspruch, der sich aus dem Mietrecht ergibt. Ein Brief ist also nutzlos. Besser man wendet sich an das Bauamt der Stadt. Denn eventuell hat der Eigentümer eine Pflicht aus der Landesbauordnung. Und dies kann nur die Behörde durchsetzen, nicht ein Mieter.
Beiträge von Fruggel
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Der Mieter macht sich schadenersatzpflichtig für die Miete, die dem Vermieter aufgrund der verweigerten Besichtigung entgeht. Das sollte man dem Mieter mitteilen, vielleicht überlegt er es sich, seine Haltung zu ändern.
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Man kann durchaus Ersatz für diverse Aufwendungen vom Vermieter ersetzt verlangen. Das ergibt sich aus §555a BGB oder §536a Abs. 1 BGB. Damit sind aber echte Aufwendungen gemeint, keine ideellen wie z.b. Urlaubstage, die man nehmen muss. Denn nicht zu vergessen, die Miete ist in der Zeit ohnehin gemindert, was eben auch einen Ausgleich darstellen soll. Die Höhe der Minderung sollte aber mit einem Anwalt besprochen werden.
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Was kann ich ihm noch in Rechnung stellen?
Gegenfrage: Was möchtest du gern noch in Rechnung stellen? Welche zusätzlichen Kosten hast du außer den Stromkosten noch?
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Ich befürchte, dass diese Vereinbarung tatsächlich einen dauerhaften Kündigungsverzicht ohne zeitliche Begrenzung darstellen dürfte. Das bedeutet aber nicht, dass man das Mietverhältnis nicht auflösen kann. Es bleibt ja noch eine Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen. Und wenn man dem Mieter irgend etwas anbietet im Gegenzug, z.b. einen Zuschuss für die Umzugskosten, könnte er vielleicht zustimmen wollen.
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von daher habe ich mich auf die Aussage des Vermieters verlassen
Auch eine mündliche Absprache kann wirksam sein und ein bindender Bestandteil des Vertrags werden. Nur ist dabei das Problem, wie man es im Streitfall nachweisen soll. Daran scheitert es oftmals. Deshalb wäre es wichtig, elemantare Dinge mit in den Vertag schreiben zu lassen.
Und ja, deine Ansicht ist nicht verkehrt. Es ist möglich, dass der Vertrag angefochten oder alternativ fristlos gekündigt werden kann, wenn die Art der Wassererwärmung eine Entscheidungskriterium war und der Vermieter das wissen musste. Es ist nur offen, ob du das einem Gericht glaubhaft darlegen kannst. Frage im Zweifel einen Anwalt dazu.
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Nun ist die Frage, muss ich diese überhöhten Heizkosten bezahlen
Es gibt im Gesetz ein Wirtschaftlichkeitsgebot, an das sich ein Vermieter halten muss. Es kann sehr gut sein, dass man dem Vermieter einen Verstoß dagegen vorwerfen kann und die Kosten demnach zu kürzen sind auf einen Betrag, der schätzungsweise realistisch wäre.
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Ist die Formulierung "sämtliche Betriebskosten" hierfür ausreichend?
Ja. Denn die Beschreibung meint wirklich alle Betriebskosten. Wäre es gewollt, dass nur ein Teil der Kosten als Pauschale gelten und über einen anderer Teil abgerechnet werden sollte, dann müssten diese im Einzelnen aufgeführt werden.
Die Ausnahme, dass der Vermieter keine Zähler installieren muss, gilt aber nur, wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat, von denen der Vermieter eine bewohnt.
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Weil ich dann nicht weiß was zutun ist
Wenn du doch eine Kündigung bekommen solltest (was nicht passieren dürfte), kannst du immer noch zu einem Anwalt oder Mieterverein gehen und diese überprüfen lassen. Aber ich gehe davon aus, dass der Anwalt feststellen wird, dass die Kündigung unwirksam ist, da diese keinen Grund enthalten kann, die nach dem Gesetz zulässig wäre in so einem Fall.
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Man kann deswegen nicht gekündigt werden. Und eine Fehlbelegungsabgabe wird nicht erhoben. Doch das weißt du bereits durch die Erkundigung bei den Ämtern. Es passiert also nichts.
Hast du denn eine Kündigung erhalten oder fragst du nur aus Sorge, eine bekommen zu können?
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Warum sollte der Vermieter gegenüber dem Mieter sonst 12 Monatskaltmieten gerichtlich geltend machen?
Macht er möglicherweise gar nicht. Bei Gerichtsverfahren dieser Art wird vom Gericht üblicherweise ein Streitwert festgelegt, der in der Höhe 12 Monatsmieten entspricht. Das sieht dann auf den ersten Blick schon mal so aus, als wäre das die Forderung. Aber wir kennen die Klage nicht, und könen daher natürlich nicht mehr dazu sagen, außer dass es gute Chancen geben dürfte, die Klage abzuwehren mit Anwalt.
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Wenn man einen gemeinsamen Haushalt führt, dann geht ein Mietvertrag nicht auf den Erben über, sondern dann hat §563 BGB Vorrang, nach dem der Mietvertag auf den Mitbewohner über geht, sofern dieser nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht, in das Mietverhältnis einzutreten.
Aus diesem Grund wäre die Kündigung des Vermieters unwirksam, da es keinen Vertrag zwischen dir als Erben und dem Vermieter gibt. Sondern der Vertrag bestünde zwischen Untermieterin und Eigentümer fort.
Die falsche Kündigungsfrist wäre insofern unproblematisch als dass es in der Rechtsprechung üblich ist, die Kündigung in eine mit korrekter Kündigungsfrist, also 3 Monate, umzudeuten.
Daraufhin empfahl meine Mutter mir, die erste Kündigung schriftlich anzunehmen.
Das ist kein schlechter Gedanke, weil man die Kündigung vielleicht auch als Angebot einer Vertragsaufhebung deuten könnte, welches man annehmen kann wenn man möchte. Dies muss aber dann verhältnismäßig kurzfristig passieren, nicht erst ein paar Wochen später.
Alles in allem könnte also vielleicht kein besserer Ausgang zu erzielen sein als eine Auflösung zum 31.1. wie zuletzt angeboten wurde. Die Untermieterin hätte aber ihre Verpflichtung auch weiterhin zu erfüllen indem sie ihre Miete zahlt.
dass der Eigentümer in der Wohnung das Bad, die Toilette und die Küche komplett umbauen möchte in der nächsten Zeit
Um so besser. Gib ihm die Wohnung bldmöglichst zurück, und schaue ein wenig später nochmal am Haus vorbei, ob die Arbeiten laufen. Wenn ja, wäre der Vermieter nicht mehr imstande, seinen Vertrag zu erfüllen, falls du die Wohnung beanspruchen wollen würdest und du wärst von der Mietzahlung befreit.
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und hatte eine Mitbewohnerin zur Untermiete
Haben beide einen gemeinsamen Haushalt geführt oder war die Untermieterin eher wie eine Fremde, die für sich selbst gewirtschaftet hat?
einen Haufen Schulden geerbt habe
Warum hast du das Erbe dann nicht ausgeschlagen innerhalb von 6 Wochen?
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Fristlos kündigen kann man keinesfalls, auch nicht ordentlich.
Ob eine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird, kann ich nicht genau sagen, wahrscheinlich aber eher Nein, wie in dieser Drucksache zum Gesetzentwurf zum Wohnraumförderungsgesetz (S. 38 der PDF Datei) zu lesen.
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Ja, das habe ich verstanden. Es gibt aber in deiner Beschreibung ein paar Dinge, die darauf hin deuten, dass sich die Klage komplett abwehren lassen könnte. Diese Chance solltest du nicht verstreichen lassen. Aber das wird nur mit Anwalt gelingen. Deshalb mein Rat, gleich am Montag einen anrufen und nach einem Termin fragen.
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Wende dich unverzüglich an einen Anwalt und gib ihm die Klageschrift. Das ist wichtg. Einen anderen Rat kann man in deiner Situation wirklich nicht geben. Ohne Anwalt hast du bereits verloren und jede Menge Schulden dadurch!
Mach dir um die Kosten keine Sorgen. Sag dem Anwalt, dass du wenig Einkommen hast und er bitte Prozesskostenhilfe beantragen möchte. Damit kostet dich der Anwalt dann gar nichts.
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Hausfriedensbruch ist das nicht. Die Ehefrau hat es ja erlaubt und die Schwiegermutter herein gelassen. Die Eheleute werden sich zusammen setzen müssen um eine Einigung zu finden. Das wäre die beste Lösung, wenn das klappt. Keiner von beiden will wohl eine größere Ehekrise wegen der Sache.
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Nach dem Gesetz muss eine Nebenkostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten gehen. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, bei denen von diesem Zeitraum abgewichen werden darf. Ein Vermieterwechsel gehört aber nicht zu diesen Ausnahmen. Nach dem Gesetz ist der Vermieter erst nach Ende des 12-monatigen Zeitraums verpflichtet, die Abrechnung zu erstellen, vorher nicht, und zweitens darf sich gemäß §566 BGB für den Mieter nichts ändern, es hat also alles weiter zu laufen wie wenn es keinen Vermieterwechsel gegeben hätte.
Solche Teilabrechnungen sind daher formell unwirksam, gegenstandslos. Und sie können in vielen Fällen auch gar nicht korrekt sein, da man meistens alle Belege des Jahres benötigt, wobei manche ja erst im Folgejahr eintreffen könnten.
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Wer macht sowas ? Welcher Spezialist wäre für sowas geeignet ?
Entweder ein Anwalt, oder der Mieterverein, oder gib in der Internetsuche "betriebskosten prüfen lassen" der ähnliches ein, dann findest du Firmen, die das anbieten. Da du die Werte der anderen Wohnungen hast, sollte sich der Fehler finden lassen.
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Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel macht nicht in der Summe die Renovierungspflicht unwirksam, wie im BGH Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08 zu lesen ist.
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