Bist du da ganz sicher?
Ja, denn das ergibt sich aus §566 BGB.
Sie wurde mit Sicherheit vergessen, wenn man Abwasser produziert, braucht man ja auch Frischwasser.
Es könnten auch beide Beträge zusammen addiert worden sein in einen Posten.
frage deshalb, da es inzwischen eine ordentliche Differenz zum Hauptwasserzähler gibt
Die gibt es immer, das ist normal, da so ein großer Hauptwasserzähler etwas anders kalibriert ist. Deshalb kann man nicht den Verbrauch in einer Wohnung mit einem Wasserpreis multiplizieren, sondern man setzt die Verbrauchswerte ins Verhältnis zueinander.
Der alte Vermieter hat dann immer das Gartenwasser vom Gesamtwasser abgezogen und damit dann das Abwasser ausgerechnet.
Sehr nett von ihm. Damit hat er einen Verlust für sich produziert, was er nicht hätte tun müssen.
und erhält den Gesamtverteiler oder?
Ja, die Summe der Flächen aller Wohnungen muss die Gesamtzahl ergeben.
der neue Eigentümer bzw. eher dessen Verwaltung hat überhaupt keinen Plan, wie sie das anstellen soll.
Dann sollten sie wohl besser einen Dienstleister beauftragen, der sich damit auskennt.