Beiträge von Fruggel

    Bist du da ganz sicher?

    Ja, denn das ergibt sich aus §566 BGB.

    Sie wurde mit Sicherheit vergessen, wenn man Abwasser produziert, braucht man ja auch Frischwasser.

    Es könnten auch beide Beträge zusammen addiert worden sein in einen Posten.

    frage deshalb, da es inzwischen eine ordentliche Differenz zum Hauptwasserzähler gibt

    Die gibt es immer, das ist normal, da so ein großer Hauptwasserzähler etwas anders kalibriert ist. Deshalb kann man nicht den Verbrauch in einer Wohnung mit einem Wasserpreis multiplizieren, sondern man setzt die Verbrauchswerte ins Verhältnis zueinander.

    Der alte Vermieter hat dann immer das Gartenwasser vom Gesamtwasser abgezogen und damit dann das Abwasser ausgerechnet.

    Sehr nett von ihm. Damit hat er einen Verlust für sich produziert, was er nicht hätte tun müssen.

    und erhält den Gesamtverteiler oder?

    Ja, die Summe der Flächen aller Wohnungen muss die Gesamtzahl ergeben.

    der neue Eigentümer bzw. eher dessen Verwaltung hat überhaupt keinen Plan, wie sie das anstellen soll.

    Dann sollten sie wohl besser einen Dienstleister beauftragen, der sich damit auskennt.

    Es handelt sich um verschiedene Zählermodelle von verschiedenen Herstellern.

    Das macht nichts. Bei den Heizkostenverteilern gibt es einen K-Faktor, mit dem der abgelesene Wert multipliziert wird. In diesem fließen unter anderem auch die technischen Gegebenheiten des Zählers mit ein. So is es nachher eine Einheit. Dieser K-Faktor kann entweder in der Abrechnung aufgeführt sein, oder er ist im Gerät einprogrammiert. Beides ist möglich.

    Kann man sie dann auch in eine andere physikalische Größe wie kWh umrechnen?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit deutet das für mich auf einen formellen Fehler hin.

    Nochmals, du kannst die Abrechnung rein rechnerisch nachvollziehen. Das reicht für die formelle Korrektheit. Alles andere sind inhaltliche Dinge.

    1. nur die Verbrauchseinheiten der neuen Zähler angegeben?

    2. die Verbrauchseinheiten der alten und neuen Zähler einfach addiert?

    Ganz egal wie er gerechnet hat, es ist höchst unwahrscheinlich, dass dabei exakt die gleichen Verbrauchswerte heraus kommen wie im Vorjahr. Warum er die gleichen Werte als Schätzung übernmmen hat, muss die Befragung bei der Belegeinsicht zeigen.

    wäre eine separate Abrechnung für die Zeiträume vor und nach dem Zählerwechsel aus meiner Sicht das am ehesten richtige Vorgehen. Dies wurde hier jedoch nicht gemacht.

    Muss der Vermieter auch nicht. Man kann die Werte durchaus addieren.

    halte ich eine Schätzung in dieser Situation weder für notwendig noch sinnvoll.

    Das kannst du mit den bisherigen Informationen noch gar nicht beurteilen.

    noch in der Abrechnung meiner Nachbarin mit den mutmaßlichen neuen Zahlen

    Über die Zahlen der Nachbarin kannst du vielleicht doch ein kleines Stück weiter kommen. Denn die Zähler zeigen ja das ganze Jahr über den Stichtagswert der letzten Hauptablesung an, meistens der 31.12. und dieser kann das ganze Jahr über abgelesen werden am Display. So kann man vielleicht weitere Rückschlüsse ziehen.

    Zur Erläuterung, was ein formeller Fehler ist. Stelle dir einfach die Frage, ob du mit den Informationen auf der Abrechnung rechnerisch nachvollziehen kannst, wie der Vermieter unter dem Strich auf deinen Anteil gekommen ist. Wenn das unmöglich ist, weil Informationen fehlen, ist es ein formeller Fehler. Hier kannst du ja nachrechnen.

    Das kann man sicherlich als inhaltlichen Fehler sehen.

    Es muss aber nicht unbedingt ein Fehler sein. Es könnte eine zulässige Schätzung sein, sofern die Voraussetzungen des §9a HeizKV gegeben sind. Im Rahmen der Belegeinsicht solltest du den Vermieter danach fragen können, sowie dir auch die Ablesewerte der anderen Wohnungen zeigen lassen. Und bei der Belegeinsicht würde ich dann auch nach einem Protokoll zum Zählerwechsel fragen. Denn die Messdienstleister dokumentieren einen Zählerwechsel normalerweise und schreiben dabei auch den alten Wert auf. Erst dann weißt du mehr und kannst alles einschätzen.

    Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht und im von mir unterzeichnetem Vertrag ist auch keine Erwähnung besagter Möbel.

    Wenn es kein Protokoll gibt, dann hat dein Vermieter seinerseits ein Problem. Denn er könnte im Streitfall vielleicht nicht beweisen, dass die Möbel beim Einzug vorhanden waren. Wenn du angenommen sagen würdest, das Zimmer war leer, könnte er das vielleicht nicht widerlegen.

    Ich durfte sie laut ihm entsorgen.

    Hierbei würde sich die Frage stellen, ob das in irgend einer Form nachweisbar ist.

    Kann ich darauf verweisen, bzw. argumentieren, dass ich eigentlich mehrere Jahre zu viel gezahlt habe?

    Nein, nach so vielen Jahren geht das nicht mehr. Da kann man sagen, dass du die Miete so akzeptiert hast. Fehler muss man schneller reklamieren.

    Aber auf eine Weise ist es gut, dass nach der bisherigen Kaltmiete erhöht wird. Denn andernfalls würde die Erhöhung jetzt einen noch höheren Betrag ausmachen.

    § 193 BGB. Darin ist geregelt, wenn Silvester auf Samstag o. Sonntag fällt, verschiebt sich das Ende der Frist auf den 2. Januar?

    Korrekt. Der Paragraph ist hier anwendbar, da es um eine Ausschlussfrist geht.

    muss dies aufgeschlüsselt werden und nach den Wasseruhren in den Wohneinheiten aufgerechnet werden? So hat es der alte Eigentümer immer gehalten

    Wenn der vorherige Eigentümer nach Wasserzähler abgerechnet hat, dann muss das auch weiterhin so gemacht werden. Denn durch einen Eigentümerwechsel darf sichfür den Mieter nichts ändern.

    was die Wasserkosten angeht, gibt es nur die Position Abwasser, aber kein Frischwasser

    Vielleicht wurde diese Kostenposition vergessen. Nach der persönlichen Belegeinsicht weißt du es genau.

    Obwohl dann ja wieder das Gartenwasser in das Abwasser einfließen würde

    Natürlich fließt das Gartenwasser mit ein in die Kosten. Denn bei Abrechnung nach Zählern werden nicht die Einheiten mit einem bestimmten Wasserpreis multipliziert, sondern die entstandenen Kosten nach dem Verhältnis aufgeteilt. Die Frage wäre eher, ob der Vermieter das Gartenwasser an den Versorger meldet, um eine Gutschrift auf das Abwasser zu erhalten.

    Sollte man hier in Widerspruch gehen wg. fehlerhaftem Bescheid

    Erst mal steht die Belegeinsicht beim Vermieter an. Dort kann man auch die Frage stellen, aus welchem Grund das Wasser nicht nach Verbrauch gerechnet wurde. Vielleicht gibt es eine plausible Erklärung.

    wenn Kameras vorhanden sind, - Ist dies erlaubt, oder brauche ich die Zustimmung vom Vermieter?

    Innerhalb der Wohnung kein Problem. Aber im Treppenhaus oder Eingangsbereich ist das nicht zulässig, weil dabei dann auch Bewohner und Besucher aufgenommen werden, und das ist ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.

    das wir selbst vorerst für den Schaden aufkommen müssen und die Kosten anschließend von dem Täter auf zivilrechtlichem Wege einklagen müssen?

    Nein. Das ist die falsche Schlussfolgerung. Der Vermieter ist und bleibt gemäß §535 BGB dafür zuständig, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Deshalb ist es erst mal seine Sache, den Schaden zu beseitigen. Er kann versuchen, ob die Gebäudeversicherung dafür aufkommt. Oder er holt sich das Geld vom Täter, sofern dieser ermittelt werden kann und dann auch zahlungsfähig ist.

    Das lässt sich so allgemein nicht beantworten. Es kommt auf den Grund an, warum er es verbietet. Und es kommt darauf an, ob es eine andere Möglichkeit gibt zum Abstellen, z.b. einen Kellerraum für Fahrräder. Natürlich geht es auch um die Möglichkeit zum Aufladen. Aber da muss sich der Vermieter erst mal genauer äußern.

    Theoretisch könntest du direkt gegen die Nachbarn vorgehen und auf Unterlassung klagen. Aber das wäre natürlich Aufwand für dich. Du könntest versuchen, die Nachbarn mal direkt und freundlich darauf ansprechen. Vielleicht sind sie einsichtig und werden Rücksicht nehmen. Ein Versuch ist es Wert.

    ODER vor die Tür gehen.

    Also rauchen sie im Treppenhaus oder in ihrer Wohnung? Das ist jetzt aufgrund des Satzes nicht ganz klar.

    Die Polizei kann hier nicht weiter helfen, denn die kann das rechtlich nicht prüfen. Man würde dich an einen Anwalt verweisen. Du solltest daher zunächst mal weiter versuchen, den Vermieter zu erreichen.

    Außerdem würde ich an deiner Stelle dem Hausmeister ganz konkret die Frage stellen, was genau er denn noch zu tun hat. Wenn er darauf nichts sagen kann, dann würde ich nicht locker lassen und ihm auf die Nerven gehen, bis er den Schlüssel aushändigt.

    Bei einer Genossenschaftswohnung gilt ebenfalls das Mietrecht nach dem BGB. Das bedeutet, als Mitbewohner tritt man kraft Gesetz in das Mietverhältnis ein, sofern man nicht innerhalb einer bestimmten Frist erklärt, nicht in das Mietverhältnis eintreten zu wollen. Man steht als nicht auf der Straße, wenn der Mieter verstirbt.

    Lediglich eine kleine Besonderheit gibt es bei einer Genossenschaftswohnung. Man muss dann bereit sein, in der Genossenschaft Mitglied zu werden und den Genossenschaftsanteil entsprechend zahlen. Andernfalls kann man gekündigt werden.

    Nach deiner Schilderung scheint der Stellplatz zusammen mit der Wohnung vermietet worden zu sein. Wohnung und Stellplatz würden also eine rechtliche Einheit bilden, und in dieser Konstellation kann ein Stellplatz nicht separat gekündigt werden.

    Was sich eben im Absatz zuvor noch wie eine schlechte Nachricht angehört hat, hat aber auch seinen Vorteil. Denn der Stellplatz muss bei der Bewertung der Wohnung im Mietspiegel mit berücksichtigt werden. Auf welchen Wert man dabei auch immer kommt, es kann, dann nicht noch extra etwas für den Stellplatz aufgeschlagen werden.

    In manchen Mietspiegeln ist ein Stellplatz als wohnwertsteigerndes Merkmal ausdrücklich aufgeführt, und bei anderen Mietspiegeln kann man dafür in der Preisspanne weiter nach oben gehen.

    Nun gilt es, heraus zu finden, ob der Vermieter die Mieterhöhung korrekt begründet hat, ob die Wohnung im Mietspiegel richtig eingeordnet wurde, und ob die Kappungsgrenze eingehalten ist. Wenn du dir damit unsicher bist, wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

    dass die Verwaltung die Reinigung beauftragt hat und die Mieter mussten zahlen

    Sagen wir mal eher, sie haben gezahlt, nicht sie mussten. Möglicherweise hätten sie sich gegen die Kosten erfolgreich wehren können.

    nicht richtig, dass auch kleine Wohnungen in gleicher Weise zahlen sollen

    Das ist oftmals auch nicht richtig. Denn nach §556a Abs. 1 BGB ist nach Wohnfläche umzulegen, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Aber das ist doch genau genommen gar nicht das Thema, wenn der Vermieter überhaupt keinen Anspruch auf diese Kosten hat, außer bei den Wohnungen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

    Die Reinigung der Treppe(n) durch die ehrenwerte Mieterschaft ist ein leidiges Thema.

    Aus diesem Satz entnehme ich, dass die Treppenhausreinigung die vertragliche Pflicht der Mieter ist.

    Das bedeutet, dass die Mieter auch das Recht haben, der Pflicht nachzukommen, um sich die Kosten zu sparen. Kosten dürfen somit also nur von den Mietern verlangt werden, die trotz Aufforderung der Pflicht nicht nachkommen. Und das hat dann eher was mit Schadenersatz zu tun als mit der üblichen Umlage der Nebenkosten. Denn der Vermieter hat ja entsprechenden Aufwand, anstelle der betreffenden Mieter das Treppenhaus sauber zu halten.

    Ich würde das komplette Problem gerne dem Bauordnungsamt schildern

    Genau darum geht es. Es geht nicht darum, dass man Lügen soll. Einfach nur eine Anfrage. Und dabei geht es ja nicht nur um den Brandschutz, sondern darum, dass das Zimmer vielleicht gar nicht als Wohnraum genutzt werden darf.

    Der Vermieter bekommt aber dann eventuell mit dem Bauamt zu tun und erhält entsprechende Auflagen. Deshalb wäre es fair, zuvor mit dem Vermieter zu sprechen um zu klären, ob er eine Lösung anbieten kann.

    Nun liegt es einzig und allein an dir. Über den Vermieter gehen und nochmal versuchen etwas zu erreichen, beim Bauamt anfragen, oder zu einem Anwalt um zu prüfen, ob man irgend eine gerichtliche Verfügung durchsetzen kann.

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