Beiträge von Fruggel

    Auf rationale Argumente, was rechtlich geht und was nicht, wird nicht eingegangen, das macht es so schwer.

    Du brauchst da nicht unbedingt rechtliche Argumente. Du könntest, wenn du magst, ganz klar zu verstehen geben, dass du sie auf Zahlung des Kautionsanteils verklagen wirst, wenn es keine einvernehmliche Einigung gibt. Sie kann es sich dann überlegen.

    Du solltest auf die sofortige Zahlung deines Anteils bestehen. Später kann es noch mehr Hindernisse geben, das Geld zu bekommen.

    Ist eine Ausscheidung aus dem Vertrag unabhängig von meiner Forderung Ihr gegenüber?

    Ja, das ist unabhängig. Denn die Aufteilung der Kaution ist etwas, was dich und deine Ex-Partnerin allein betrifft, nicht aber den Vermieter.

    und mich gerichtlich aus dem Mietvertrag rausschmeisst (Meines Erachtens geht das nicht, oder?).

    Richtig, das geht nicht. Sie könnte lediglich die gemeinsame Kündigung gerichtlich verlangen. Doch dann müsste sie auch ausziehen. Sie weiß also nicht wirklich, was sie sagt.

    Soll ich einfach Ausscheiden und hoffen, dass ich meinen Teil der Kaution irgendwann "einklagen" kann?

    Das könntest du tun. Aber ich habe so meine Zweifel, ob das sinnvoll ist. Denn du weißt nicht, was später ist. Du könntest vielleicht gar keinen Kontakt mehr haben und nicht mitbekommen wenn sie umzieht, sie könnte vielleicht später Zahlungsschwierigkeiten haben und das Geld gar nicht haben. Und zu guter Letzt verjährt deine Forderung auch noch nach 3 Jahren. Du solltest dir überlegen, ob es besser wäre, das Geld sofort zu verlangen. Sie will allein in der Wohnung bleiben, also kann sie doch auch die Kaution allein übernehmen.

    Ich würde mich in diesem Fall nicht weiter mit dem Vermieter auseinandersetzten, sondern stattdessen selbst Hand anlegen und die Verlegung in Ordnung bringen, oder aber eine Firma beauftragen wenn ich es nicht kann. Und das hat jetzt weniger rechtliche Gründe, sondern vielmehr, dass ich befürchten würde, dass es bei einer Nachbesserung durch den Vermieter vielleicht nicht besser wird oder es zu Schäden an anderen Stellen kommen könnte.

    Da der Vermieter gelernter Tischlermeister ist bot sich an ihn zu fragen ob er den verlegen würde.

    Ich hoffe für dich, du hast bei dieser Gelegenheit auch gleich geklärt, was beim Auszug später mal passiert, also dass der Boden dann drin bleibt und ihr habt dies dann auch schriftlich festgehalten als Nachweis. Denn ohne Vereinbarung muss man die Räume wie angemietet zurück geben. Der Vermieter könnte also theoretisch verlangen, dass der vorherige Boden bei eurem Auszug wieder rein kommt bzw. ein neuer Korkboden.

    kann man für Sachen keine Nebenkosten berechnen

    Wie schon geschrieben wurde, kann man das, sofern es im Mietvertrag vereinbart ist. Aber das kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass das im Mietvertrag stehen sollte. Daher lies bitte nach, was da genau steht. Was dort geschrieben ist, gilt für dich. Und wenn zum Verteilerschlüssel nichts steht, dann gilt die gesetzliche Regelung, und die ist nach Wohnfläche.

    Verwaltung bezieht sich auf diesen Eigentümerbeschluss der für mich nicht nachvollziehbar ist.

    Noch ein Wort zu den Eigentümern. Diese dürfen in ihrer Versammlung so einiges beschließen, was dann auch gültig ist. Was aber dann für einen Mieter in diesem Haus gilt, steht auf einem anderen Blatt. Und das kommt sehr häufig zu Problemen in Wohnungseingentümergemeinschaften. Denn für den Eigentümer gilt sowohl das, was in der Versammlung beschlossen wurde, als auch das Mietrecht für seinen Mieter. Und da kann es durchaus Konflikte geben. In Bezug auf die Abrechnung kann es also sein, dass der Vermieter auf Kosten sitzen bleibt, je nachdem was im Vertrag steht.

    Das Mieterhöhungsverlangen wäre nicht unwirksam gewesen wegen dem Widerspruch. Im Zweifel wird man schlichtweg annehmen dürfen, dass der Vermieter den geringeren Betrag möchte. Das Schreiben des Vermieters ist ja noch nicht die Mieterhöhung an sich, sondern die passiert ja auf Basis einer Vertragänderung. Deshalb muss man ja unterschreiben. Und so darf man sich so oder so auch mit einem geringeren Betrag einverstanden erklären. Der Vermieter kann sich dann überlegen, ob er das akzeptiert oder für den Rest Klage erhebt.

    Wenn der Vermieter dann ein neues Mieterhöhungsverlangen schickt, dann beginnt die Überlegungsfrist natürlich von Neuem. Wie er in diesem Schreiben jedoch die plötzlich höhere Miete begründen will, ist mir ein Rätsel und wäre interessant zu wissen. Er muss dies ja mit dem Mietspiegel, mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten darlegen. Einfach nur zu sagen, die Mieten seien gestiegen reicht nicht aus.

    ich davon aus, dass derzeit die gesetzlichen Regelungen § 545 BGB (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) greifen und das Mietverhältnis sich auf unbestimmte Zeit verlängert hat

    Ja, das ist der Sinn des Paragraphen. Wenn der Vermieter nicht widerspricht, hat sich das Mietverhältnis verlängert. Das hast du schon richtig verstanden. Aber falls es wie zuvor angedeutet niemals befristet war, dann gab es ja auch nichts zu verlängern und der §545 BGB hätte keine Relevanz. Im Ergebnis spielt diese Feinheit für dich aber natürlich keine Rolle.

    Oder hat die neue Eigentümerin Möglichkeiten das anzufechten?

    Nein. Ich wüsste keinen theoretischen Grund, weshalb sie das könnte. Wenn du Miete zahlst, besteht nach §535BGB nun mal ein Mietverhältnis.

    Und deswegen bin ich auch davon ausgegangen, dass die an Körperverletzung grenzender Matratze ausgetauscht werden muss.

    Der Vermieter hat die vermieteten Sachen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Soweit richtig. Inwieweit die Sachen aber abgewohnt sind und ausgetauscht werden müssen, oder nur nicht mehr gut aussehen, musst du selbst entscheiden.

    Wie sieht es mit Mietminderung aus? Ich glaube, sonst wird nichts passieren.

    Die Miete ist gemindert, wenn Mängel vorliegen. Das ist ganz klar im Gesetz geregelt. Aber über die Höhe der Minderung können wir uns hier nicht unterhalten, dann das hat Auswirkungen, wenn man da Fehler macht. Diesbezüglich solltest du mit einem Anwalt oder Mieterverein sprechen.

    und möchte die Wohnung nun nach 10 Jahren möglichst gewinnbringend verkaufen

    Nicht besondes weit gedacht. Denn wenn die Immobilie verkommt und sich erforderliche Reparaturen häufen, wird der Wert entsprechend geringer.

    Deshalb würde ich es gern schriftlich einfordern, dass etwas passiert

    Ja, das solltest du auch tun, denn dann kommt der Vermieter mit seinen Pflichten in Verzug und es ergeben sich entsprechende Möglichkeiten für dich.

    Keiner weiß, wo genau und die Handwerker sagten, dass die Wohnung nicht bewohnbar wäre in der Zeit.

    Wenn es sich bestätigen sollte, dass die Wohnung in der Zeit nicht bewohnbar ist, dann gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder die Miete ist um 100% gemindert und dafür kannst du dann selber nach einer anderen Bleibe schauen für die Zeit, oder der Vermieter stellt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung.

    Wenn die Ursache (Fassade, Dämmung...) nicht ohne Weiteres in angemessener Zeit behoben werden kann

    Die Dämmung ist das Eine. Das Andere ist aber die Isolierschicht gegen Feuchtigkeit (Dampfsperre genannt), die vermutlich nicht ordnungsgemäß vorhanden ist. Denn die Kälte allein ist es nicht, sondern eindringende Feuchtigkeit ist das größere Problem. Und das ist ein echter Baumangel. Da ist es völlig egal, was du von Innen unternimmst, wenn von außen ständig Feutigkeit eindringt und der Schimmel vom Inneren der Wand heraus wächst. Das ist extrem gesundheitsschädlich auf Dauer. Wenn du nicht umziehen möchtest, dann solltest du schnell was unternehmen, evtl. mithilfe eines Anwalts.

    Nachzahlung der Betriebskosten über 480 Euro erhalten

    Zu allererst solltest du die Betriebskostenabrechnung genau prüfen oder prüfen lassen. Eventuell sin dort Fehler drin und die Nachzahlung wäre eigentlich viel geringer.

    Ein Vermieter darf die Vorauszahlung der Nebenkosten auf Basis der letzten Abrechnung anpassen. Aber wenn die Abrechnung zu hoch sein sollte, ist die Erhöhung natürlich auch zu hoch, und diese lässt sich dann reduzieren.

    Anschließend kann man schauen, ob du irgend welche stattlichen Hilfen in Anspruch nehmen kannst. Da gibt es mehrere Möglichkeiten je nach deiner Situation. Doch dazu muss die Abrechnung zunächst mal stimmig sein.

    Muss die Wohnung gestrichen werden? Welche sonstigen Arbeiten sind zu leisten?

    Streichen muss man nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart ist. Lies bitte nochmal nach, ob dazu etwa drin steht.

    Wenn man nicht streichen muss, dann gibt man die Wohnung besenrein zurück. Das bedeutet, nur grobe Verschmutzungen entfernen und keine eigenen Gegenstände zurück lassen. Und wenn man nicht streichen muss, dann muss man in der Regel auch keine Bohrlöcher verschließen.

    welche Form von Mietvertrag derzeit existiert. Befristet oder ist er inzwischen unbefristet?

    Ich denke, der Mietvertrag war vielleicht niemals befristet, da der Grund des Verkaufs kein zulässiger ist für die Befristung im Sinne des §575 BGB.

    Auch Hinsichtlich Kündigungsfrist und Kündigungsgründe/Kündigungsschutz.

    Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Reglungen des Mietrechts im BGB.

    M.E. müsste § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB greifen

    Ja, das tut es auch. Man muss aber unterscheiden, ob die Sachen nur alt sind und dadurch nicht mehr gut aussehen oder ob irgend etwas kaputt ist und somit nicht mehr richtig benutzbar ist. Nur im letzteren Fall besteht ein Mangel und somit ein Anspruch gegen den Vermieter. Bezüglich der Maratze könnte man eventuell überlegen, ob man sich nicht kurzerhand selbst eine kauft, da es ja quasi ein Hygiene Gegenstand ist.

    Dort hat ein Schimmel-Sachverständiger die Gründe analysiert

    Das ist schon mal gut. Denn damit kannst du nachweisen, dass es bauliche Mängel sind. So wird es einem Vermieter kaum mehr gelingen darzulegen, dass es an deinem Verhalten liegen würde.

    Wenn schon nicht die Ursache behoben wird, würde ich gern erreichen, dass der Schimmel entfernt wird

    Das ist aber nicht sinnvoll. Denn nach kurzer Zeit kommt der Schimmel wieder durch und das nicht alles andere als förderlich für die Gesundheit.

    besichtigen die ersten Interessenten die Wohnung zum Kauf. Oder soll ich das bei der Gelegenheit gleich ansprechen?

    Ja. Man darf die Interessenten sachlich über den Zustand der Wohnung informieren.

    Das ginge aber nicht, sagt mein Vermieter solange ich hier wohne.

    Da macht er es sich etwas zu einfach. Es scheint wirklich ein Mangel zu sein, und da solltest du Druck machen. Dein Vermieter kann ja dann auch entsprechend Druck gegen die Eigentümergemeinschaft machen. Ein Eigentümer hat da durchaus Möglichkeiten.

    Deshalb überlege ich, was ich machen soll in der Situation.

    Versuche zunächst nochmal ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter und versuche ihn zu überzeugen, dass etwas passieren muss. Im Gespräch eine Lösung zu finden wäre besser als durch juristische Schritte.

    Wie schon geschrieben wäre es für die Erhöhung der Pauschale erforderlich, dass diese Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist.

    Nun schreibst du aber auch, dass es dir gar nicht so um das Geld geht, sondern du nur vermeide möchtest, dass der Vermieter weitere Erhöhungen willkürlich machen könnte. Nun, hierfür könnten wir einfach mal so tun, als gäbe es diese Vereinbarung im Vertrag. In diesem Fall wäre es so, dass der Vermieter die Erhöhung begründen muss. Und damit ist nicht gemeint, dass er auf die erhöhten Energiekosten hinweist, sondern dass er genauere Zahlen vorlegt.

    Praktisch sieht das so aus, dass er eine Art Jahresabrechnung aufstellt über die tatsächlich anfallenden Kosten, in der eben alle etwas genauer aufgeschlüsselt ist. Bei Bedarf kannst du dir auch die letzten Energie Rechnungen zeigen lassen, ist aber meistens nicht nötig, da man die Strom Preise im Internet findet. So kannst du dann prüfen, ob der Betrag der Realität entspricht. Du siehst, der Vermieter kann es nicht beliebig erhöhen, er muss es schon konkreter darlegen.

    oder ist ein vom Mieter unterzeichnetes Mieterhöhungsverlangen bindend, selbst wenn es sich im Nachhinein als fehlerhaft herausstellt?

    So ist es. Mit der Unterschrift ist eine einvernehmliche Vertragsänderung zustande gekommen, die nachher nicht mehr widerrufen werden kann. Nicht grundlos räumt der Gesetzgeber einem Mieter 2 Monate Zeit ein, um das Mieterhöhungsverlangen ausführlich prüfen oder prüfen lassen zu können.

    Ich verstehe aber nicht, warum ich den aktuellen Heizölpreis bezahlen soll

    Das muss man auch nicht. Ein Vermieter kann nur die Kosten verlangen, die er auch tatsächlich hatte. Er muss also seine Aufstellung anhand der ihm vorliegenden Rechnungen machen, und nicht irgend was fiktiv ansetzen.

    Davon abgesehen werde ich den Verdacht nicht los, dass in der Abrechnung so einiges mehr falsch sein könnte. Denn ein Abrechnungszeitraum muss genau 12 Monate umfassen. Bei dir ist es offenbar länger. Ein Zeichen, dass vielleicht die Abrechnung vorne und hinten nicht passt. Du solltest sie genauer prüfen (lassen).

    Die wäre hier wohl entscheidend oder?

    Ja, es kann möglich sein, dass die zahlt. Kommt drauf an, muss man klären. Und wenn man über die Nebenkosten die Gebühr für die Gebäudeversicherung mit zahlt, dann hat man auch einen Anspruch, dass diese bei Bedarf einen Schaden ausgleicht, sofern es sich um einen Versicherungsfall handelt.

    Habt ihr vielleicht einen Tipp wie ich mich hier am besten verhalte?

    Schwierig zu sagen. Man könnte an den Vermieter appelieren, doch vielleicht bereit zu sein, eine Lösung zu finden, weil man sonst seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen müsste. Und das will letztendlich keiner der Seiten.

    Und was ist eigentlich mit der Gebäudeversicherung? Hat die Vermieterin keine?

    Ich befürchte, dass ihr euch da keine Hoffnungen machen könnt. Denn eine rückwirkende Rüge der zu hohen Miete ist erst bei Mietverträgen möglich, die ab dem 1.4.2020 geschlossen wurden. Bei Mietverträgen davor galt die Rüge nur ab dem Zeitpunkt, zu dem sie beim Vermieter einging.

    Eventuell kann also die Mieterhöhung ab jetzt mit einer Rüge geringer ausfallen, also sprich, die Erhöhung muss auf die korrekte Ausgangsmiete angewendet werden. Allerdings möchtest du dazu vielleicht einen Anwalt fragen, denn es gab im Laufe der Zeit einige Gesetzesänderungen zu dem Thema und so könnte man leicht etwas übersehen.

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