Beiträge von Fruggel

    Wir haben schon das als bescheiden zu bezeichnende Urteil aus 2012 gefunden wo einmal im Monat kurz Zutritt zu gewähren sei

    Das betrifft nur den Zähler, um seinen Verbrauch kontrolliern zu können. Zu den Sicherungen hingegen muss man ständig ran können. Dafür gibt es kein spezielles Gesetz. Das ergibt sich einfach daraus, dass der Vermieter die Wohnung in einem ordentlich nutzbaren Zustand bereit halten muss. Und wenn man plötzlich ohne Strom da steht, weil eine Sicherung fliegt, ist das nicht mehr gegeben. Hier solltest du etwas Druck beim Vermieter machen und dich nicht abspeisen lassen, dass man sich mit dem Nachbarn auseinander setzen soll. Die Pflicht liegt beim Vermieter.

    Hab ich das alles so richtig verstanden?

    Ja. Solange keine Abrechnung kommt und somit auch keine Forderung, kannst du nichts machen,und da kann auch ein Anwalt nichts machen (dann etwas später die Kaution zurück zu verlangen ist dann ein anderes Thema)

    Mit Sauber ist dann besenrein gemeint?

    Ja. Außer der Teppich, der je nach Zustand vielleicht eine etwas gründlichere Reinigung brauchen könnte.

    die Rahmen sind aus Kunststoff, daher blieb der Kleber aufgrund des alters am Rahmen und nicht am Fliegengitter-Klett kleben

    Man kann versuchen, mit so einem Ceran Kochfeld Schaber vorsichtig den Kleber abzulösen. Je nach Material kann das klappen.

    uns in einer E-Mail darum gebeten, unser Einverständnis für ein Ende unseres Vertrages zum 28.2.23 zu bestätigen. (entgegen des regulären Mietendes unseres Vertrages zum 31.3.2023)
    Natürlich haben wir dem Vermieter das Ende für den 28.2.23 bestätigt.

    Vorbehaltlich der Prüfung des genauen E-Mail Inhalts durch den Mieterverein darf man annehmen, dass ein wirksamer Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag entsteht immer durch ein Angebot, und dessen Annahme durch den Vertragspartner. Beides ist hier erkennbar.

    In Entscheidungen müsst ihr auch nicht eingebunden werden.

    Deine Frage kannst du dir aber nur selbst beantworten, da es auf den Mietvertrag ankommt. Eine Hausordnung muss im Vertrag vereinbart sein und auch ein Vorbehalt, diese ändern zu können.

    Wenn das nicht gegeben ist, könnte vielleicht eine Klausel enthalten sein, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft auch für euer Mietverhältnis gelten sollen. Dann wäre dies auch bindend.

    Wenn eines von beiden gegeben ist, müsste man überlegen, ob ihr als Mieter vielleicht in euren Rechten unangemessen eingeschränkt seid. Eigentümer untereinander dürfen alles mögliche beschließen. Aber das steht so manchmal im Konflikt mit den Mieterrechten, wobei der Vermieter dazwischen sitzt und beiden Seiten gerecht werden muss.

    Bis auf das Loch im Boden sollten alle Dinge zur normalen Abnutzung gehören. Auch die Anbringung enes Fliegengitters ist ja eine normale Sache der Nutzung. Eventuell sind die Fenster ohnehin fällig zum Streichen, was Sache des Vermieters ist.

    Was das Moos betrifft, so wird wahrscheinlich kaum im Vertrag stehen, dass ihr das zu entfernen habt. Kann ich mir nicht vorstellen, aber wäre theoretisch möglich.

    Eine Übergabe muss in der Regel besenrein erfolgen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Das bedeutet, es dürfen keine groben Verschmutzungen vorhanden sein, man muss aber auch nichts auf Hochglanz putzen.

    befristeten Mietvertrag folgender Grund ein tatsächlicher Befristungsgrund?

    Der Grund an sich ist zulässig. Aber falls nicht mehr Text dabei steht, dann fehlen erforderliche Zusatzinformationen zum Grund völlig und die Befristung wäre unwirksam.

    wenn Grund unzulässig somit ein unbefristeter Mitvertrag vorhanden mit normalen Kündigungsfristen von drei Monaten?

    Das kann man so pauschal nicht sagen, denn eine unwirksame Befristung eines Vertrags wird von Gerichten immer mal umgedeutet in einen unbefristeten Vertrag mit einem Kündigungsverzicht für die entsprechende Zeit. Das hängt aber von den individuellen Umständen ab. In dem Fall wäre eine Kündigung dann erst zum Ablauf des ersten Jahres möglich.

    Das geht auch nur dann, wenn der Vertrag eine sogenannte Öffnungsklausel beinhaltet

    Das wäre nur dann erforderlich, wenn die Betriebskostenart noch nicht im Vertrag vereinbart worden wäre (das wissen wir für dieses Thema nicht). Wenn die Kostenart aber bereits vereinbart ist, kann sie umgelegt werden, auch wenn sie bisher nie angefallen ist.

    Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit anzusehen. Heißt für Dich im E-Fall: Gewerbe anmelden

    Nein, das muss man natürlich nicht, wenn man Arbeiten an seiner eigenen Immobilie ausführt. Denn dabei hat man keine Gewinnerzielungsabsicht im Sinne eines Gewerbe. Außerdem ist es in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich vorgesehen, dass der Vermieter seine eigene Arbeitsleistung angemessen umlegen darf.

    die eher unangenehmen Themen, die Du nicht wirklich gern machst

    Der Fragesteller hat mit keinem einzigen Wort gesagt, dass er die Arbeiten nicht gern machen würde.

    oder ist der alte „Nutzungsvertrag auf bestimmte Zeit über möblierten und komplett eingerichteten Wohnraum“ durch den Eigentümerwechsel inzwischen obsolet?

    Nein, der bisherige Vertrag gilt weiterhin bei Vermieterwechsel, egal ob er sich auf unbefristet verlängert hat oder nie befristet war. Du hast ja selbst schon geschrieben, Kauf bricht Miete nicht. Allerdings kann es natürlich sein, dass einzelne Punkte darin unwirksam sind, sofern diese sich mit gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

    Mir scheint es aber, dass dies ins Leere läuft. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

    Das Gesetz sieht die Minderung vor, oder aber die Ersatzvornahme. Das bedeutet, du kaufst selbst eine Matratze und verlangst das Geld vom Vermieter zurück, wenn nötig per Aufrechnung mit der Miete.

    In den Mietverträgen ist darüber nichts erwähnt.

    Zunächst sollte aber geprüft werden, was in den Verträgen zu den Betriebskosten im Allgemeinen steht. Also ob die Kosten umgelegt werden können.

    mit einer selbstbewohnten Wohnung. Dahinter liegt ein ca 300qm grosser Garten

    Dabei kommt es dann darauf an, ob die Mieter den Garten auch mit nutzen dürften (egal ob sie es tatsächlich tun oder nicht). Wenn du den Garten für dich zur alleinigen Nutzung vorbehälst, wird es nichts mit der Umlage.

    kann ich einen Pauschbetrag umlegen, der sicher weitaus geringer ist als ein kommerziell abgerechneter Aufwand?

    Der Betrag ist kein Problem, wenn man deutlich unter dem bleibt, was eine Firma verlangen würde.

    Die Mieterin bezieht ich dabei vermutlich auf §537 Abs. 2 BGB, wonach ein Mieter von der Miete befreit ist, wenn die Mietsache jemand anderen überlassen wird. Das ist soweit auch richtig, ist aber nur die halbe Wahrheit. Es kommt zusätzlich noch darauf an, ob es dem Vermieter möglich ist, die Mietsache wieder zur Verfügung zu stellen.

    Also nehmen wir theoretisch an, die Mieterin kommt morgen zu dir und möchte gern den Platz für den Rest der Mietzeit noch nutzen. Wenn du ihr dann einen Platz zuweisen könntest, würdest du den Vertrag ja erfüllen können und in dem Fall besteht dann kein Rückforderungsanspruch.

    wie handhabt dass das Gericht denn?

    Das Gericht wird erst mal schauen, ob das Mieterhöhungsverlangen denn überhaupt formell wirksam ist. Wenn nicht, hat der Vermieter eh schon verloren.

    Bezüglich der Fläche würde das Gericht dann einen Sachverständigen beauftragen mit der Vermessung der Wohnung. Der Wert ist dann für das Gericht maßgebend. Wer dementsprechend den Prozess verliert, zahlt auch den Gutachter. Es kann auch sein, dass ihr beide zum Teil verliert, weil dein Wert auch nicht richtig ist. Dann werden die Kosten verhältnismäßig aufgeteilt.

    E-Mail von diesem Makler erhalten, in der er mir mitteilt, dass die Kosten für den Antrag und die Formalitäten von meiner Kaution abgezogen werden

    Wenn man die Vermieterin fragen würde, was hierfür die gesetzliche oder vertragliche Anspruchgrundlage ist, könnte sie sehr wahrscheinlich keine Antwort geben. Denn eine solche Anspruchgrundlage existiert nicht, wäre aber nötig, um Kosten verlangen zu können.

    Man könnte einen Aufhebungsvertrag machen, in dem eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 80€ vereinbart wird. Aber erstens gibt es offenbar keinen solchen Aufhebungsvertrag, und zweitens ist der vielleicht auch gar nicht nötig, weil der Kündigungsverzicht über 4 Jahre eventuell unwirksam sein könnte.

    geschrieben, dass wir ja einen Pauschalmietvertrag hätten und die Wohnungsgröße sowieso nicht von belang wäre

    Darüber muss man sich jetzt nicht streiten. Denn es geht ja aktuell gar nicht um den Mietvertrag, sondern um eine Mieterhöhung, die der Vermieter verlangt. Und in dieser muss mit der korrekten Größe gerechnet werden.

    Du könntest wenn du magst nun also ein Teileinverständnis zur Mieterhöhung abgeben. Also nicht den vollen Betrag, den der Vermieter will, sondern den Betrag mit den von dir berechneten 68,71m². Der Vermieter kann sich dann überlegen, ob er das akzeptiert oder auf den Rest klagt.

    beim Termin zur Unterschrift des Mietvertrags noch extra zu den Nebenkosten hinzugekommen und als Teil dieser nachgereicht worden

    Ich verstehe, dass du den Zuschlag aus diesem Grund als Nebenkosten betrachtest. Aber es kommt nicht selten vor, dass sich irgend eine Sache juristisch gesehen anders darstellt als es der Vermieter aus Unwissenheit benennt. Der Möblierungszuschlag kann nach dem Gesetz per se niemals zu den Nebenkosten gehören, weil dies keine regelmäßig entstehenden Kosten sind sondern eine einmalige Anschaffung. Der Zuschlag ist daher immer Bestandteil der Grundmiete, egal ob er extra ausgewiesen ist oder schon fest in der Miete eingerechnet. Deine Erwartung, die Belege sehen zu wollen, ist daher nicht richtig.

    Aber deren vermeintliche Transparenz hat sich, nachdem sich mindestens die Hälfte der Zuschlagskosten als fehlerhaft erwiesen haben, als trügerisch erwiesen.

    Auch das verstehe ich, aber sieh es von der Seite, dass 20€ doch keineswegs übertrieben viel ist. Hätte man einfach die Miete etwas höher angesetzt ohne den Zuschlag zu nennen wäre es gar nicht ins Gewicht gefallen und du würdest nicht darüber nachdenken. Es steht nicht im Verhältnis, deswegen Stress zu machen.

    Auch in einer weitern Individualvereinbarung sind mehrere rechtswidrige Punkte

    Mal ungeachtet um welche Punkte es geht, könnte man es vielleicht auch ganz nüchtern betrachten und sagen, was nicht rechtswirksam ist gilt halt einfach nicht und der Vermieter hat keinen Anspruch, und schon wären die Dinge abgehakt.

    nicht vermietet worden, wenn nicht dauerhaft ein Haustürschlüssel bei den Vermieter verbleiben würde

    Dann tauscht ihr den Schließzylinder aus und schon hat sich auch dieses Thema erledigt.

    uns an den Kosten einer privaten Versicherung der Vermieter zu beteiligen

    Was er dann sicherlich in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufführt. Dann moniere ich diesen Punkt in meinen Einwendungen gegen die Abrechnung und ziehe den Betrag ab. Thema erledigt.

    Auf unsere Nachfrage bezüglich der Anlage der Mietkaution wurden wir beispielsweise zwei Monate lang hingehalten und nachgewiesenermaßen bewusst belogen

    Da würde ich dann halt mein Recht in Anspruch nehmen, die Kaution zurück zu fordern und wenn nötig mit der Miete aufzurechnen. Thema erledigt.

    Ich wollte dir anhand dieser Beispiele aufzeigen, dass man nicht unbedingt Stress haben oder gar ausziehen muss, sondern es viele Möglichkeiten gibt, den Vermieter in seine juristischen Schranken zu verweisen.

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