beim Termin zur Unterschrift des Mietvertrags noch extra zu den Nebenkosten hinzugekommen und als Teil dieser nachgereicht worden
Ich verstehe, dass du den Zuschlag aus diesem Grund als Nebenkosten betrachtest. Aber es kommt nicht selten vor, dass sich irgend eine Sache juristisch gesehen anders darstellt als es der Vermieter aus Unwissenheit benennt. Der Möblierungszuschlag kann nach dem Gesetz per se niemals zu den Nebenkosten gehören, weil dies keine regelmäßig entstehenden Kosten sind sondern eine einmalige Anschaffung. Der Zuschlag ist daher immer Bestandteil der Grundmiete, egal ob er extra ausgewiesen ist oder schon fest in der Miete eingerechnet. Deine Erwartung, die Belege sehen zu wollen, ist daher nicht richtig.
Aber deren vermeintliche Transparenz hat sich, nachdem sich mindestens die Hälfte der Zuschlagskosten als fehlerhaft erwiesen haben, als trügerisch erwiesen.
Auch das verstehe ich, aber sieh es von der Seite, dass 20€ doch keineswegs übertrieben viel ist. Hätte man einfach die Miete etwas höher angesetzt ohne den Zuschlag zu nennen wäre es gar nicht ins Gewicht gefallen und du würdest nicht darüber nachdenken. Es steht nicht im Verhältnis, deswegen Stress zu machen.
Auch in einer weitern Individualvereinbarung sind mehrere rechtswidrige Punkte
Mal ungeachtet um welche Punkte es geht, könnte man es vielleicht auch ganz nüchtern betrachten und sagen, was nicht rechtswirksam ist gilt halt einfach nicht und der Vermieter hat keinen Anspruch, und schon wären die Dinge abgehakt.
nicht vermietet worden, wenn nicht dauerhaft ein Haustürschlüssel bei den Vermieter verbleiben würde
Dann tauscht ihr den Schließzylinder aus und schon hat sich auch dieses Thema erledigt.
uns an den Kosten einer privaten Versicherung der Vermieter zu beteiligen
Was er dann sicherlich in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufführt. Dann moniere ich diesen Punkt in meinen Einwendungen gegen die Abrechnung und ziehe den Betrag ab. Thema erledigt.
Auf unsere Nachfrage bezüglich der Anlage der Mietkaution wurden wir beispielsweise zwei Monate lang hingehalten und nachgewiesenermaßen bewusst belogen
Da würde ich dann halt mein Recht in Anspruch nehmen, die Kaution zurück zu fordern und wenn nötig mit der Miete aufzurechnen. Thema erledigt.
Ich wollte dir anhand dieser Beispiele aufzeigen, dass man nicht unbedingt Stress haben oder gar ausziehen muss, sondern es viele Möglichkeiten gibt, den Vermieter in seine juristischen Schranken zu verweisen.