Beiträge von Fruggel

    dass manche Menschen in Hamburg 50% mehr zahlen, als sie mit normalem Mietvertrag zahlen müssten

    Wenn die Wohnung in einem Gebiet ist, wo die Mietpreisbremse gilt, dan würde ich mal stark behaupten, dass es diese Mieter versäumt haben, die ursprüngliche Miete zu rügen. Denn da bei der Inflation natürlich auch die Bewertungen im Mietspiegel hoch gehen, kann es sonst kaum möglich sein, dass es so viel höher ist.

    und das geht jedes Jahr so weiter mit Erhöhungen, dann ist das natürlich ein noch ganz anderes Szenario.

    Wir wissen natürlich nicht, wie lange die Inflation noch anhält, aber ganz sicher wird sie eines Tages wieder zurück gehen. Und bei sinkendem Index kann man dann eine Reduzierung der Miete verlangen. Das ist der große Vorteil der Indexmiete im Gegensatz zur Mieterhöhung nach Mietspiegel und das sollte man bei der Überlegung nicht außer Acht lassen.

    halte ich diese Konstellation aber für den ausziehenden Hauptmieter auf Dauer für ziemlich unglücklich, denn der bleibt ja nach wie vor mit allem voll in der Haftung

    Ja, absolut richtig. Aber laut der Schilderung ist der Hauptmieterin das voll bewußt und zumindest vorübergehend ist das in Ordnung für sie. So gesehen kann man nichts einwenden. Es ist jedem seine eigene Entscheidung. So ist erst mal Zeit gewonnn und man kann in Ruhe überlegen, was man weiter macht. Oben in #11 wurde ja geschrieben, dass die Situation gar nicht für dauerhaft gedacht ist.

    Nun ist es so, dass mein Vermieter gerade die Miete vor einem Monat um 15% erhöht hat

    Das solltest du unbedingt überprüfen lassen bevor du irgend was unterschreibst. Möglicherweise ist die Berechnung nicht korrekt nach dem Verbraucherindex erfolgt.

    Muss der Vermieter dann ab August 2023 diese gerade erhöhte Miete wieder um den gesetzlich maximal zulässigen Betrag reduzieren

    Nein, das muss er nicht. Es gibt kein Gesetz, das ihn dazu verpflichtet. Er kann nach dem Ende der Indexvereinbarung halt dann einfach nicht mehr weiter erhöhen, wenn die Miete schon über dem Mietspiegel ist.

    Kaltmiete nun 100 EUR über dieser 10% möglichen Überschreitung laut Mietspiegel.

    Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete bei Vertragsschluss, später bei Erhöhungen dann nicht mehr.

    Sind das rechtmäßige Gründe zur Ablehnung? Bzw. Besteht wirklich kein berechtigtes Interesse?

    Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann dir nur allgemein sagen, dass die Aufnahme eines Lebenspartners bei den Gerichten normalerweise als berechtigtes Interesse anrkannt ist.

    Er führt dabei ordnungsgemäße Nutzung, Nebenkosten, Rückgabe der Wohnung und Sicherheitsleistung ins Feld, die sich bei Untermiete verändern würden.

    Das ist nicht nachvollziehbar, was er meint, denn die Pflichten ändern sich durch die Überlassung oder Untermiete nicht. Da sollte man vielleicht nochmal genaur nachfragen.

    und darf ich denen das fotografieren verbieten?

    Ja. Fotos zu machen kann man verbieten.

    dass ich immer nur einen Interessenten in der Whg haben will

    Ja, man kann die Anzwahl bezenzen auf ein oder zwei Interessenten je nach Größe der Wohnung. Dann hast du den Überblick, auch wenn du gerade nicht im gleichen Raum bist.

    Jetzt soll der Dachboden ausgebaut werden und ich werde vermutlich aufgefordert, den Speicher zu räumen.

    Nach §573b BGB ist eine Teilkündigung solcher Räume möglich, wenn dafür neuer Wohnraum geschaffen werden soll. Die Kündigungsfrist sind die üblichen 3 Monate.

    Wenn der Hausmeister die Arbeiten durchführt und dafür sein Gehalt bekommt, welches in der Abrechnung auch aufgeführt ist, dass ist fraglich, wie nochmal zusätzliche Kosten für die Arbeiten entstehen können. Tätigkeiten, die der Hausmeister ausführt und dafür Gehalt bekommt, dürfen gar nicht nochmal extra aufgeführt werden. Das sollte man sich in den Belegen genauer anschauen.

    Die Poition Außenanlagen kann so oder so gestrichen werden, denn mit dem Begriff kann man als Mieter nicht wissen, was gemeint ist. Das ist aber erforderlich, denn man soll schon allein aus der Betriebskotenabrechnung erkennen können, ob die Kosten umlagefähig sind oder nicht. Die Belegeinsicht ist dazu gedacht, die Beträge zu überprüfen, aber nicht um die Umlagefähigkeit einer Position festzustellen.

    wenn es keinen offiziellen Mietspiegel in dem Ort gibt?

    Es muss kein qualifizierter Miespiegel sein, ein einfacher genügt auch. Sollte es auch einen einfachen nicht geben, kann der Mietspiegel eine Nachbarortes gültig sein, sofern die Gemeinden in ihrer Art vergleichbar sind.

    Ja er hat gesagt das er nicht mehr Zahlen wird so Lange nicht Renoviert wird

    Das kann der Mieter wohl nicht verlangen. Aber das wäre ein Ansatz, um mit dem Mieter in Verhandlung zu gehen. Deshalb fragte ich nach dem Grund. Denn erzwingen kann man eine Erhöhung nur für die 20% wie schon gesagt wurde. Aber auf Basis gegenseitiger Einigung kann man jederzeit mehr vereinbaren. Und wenn du dem Mieter im Gegenzug für die Erhöhung irgend etwas anbieten kannst, wird es es sich vielleicht überlegen. Eine Einigung muss für beide Seiten Vorteile bringen, nicht nur einseitig.

    Dürfte der Freund quasi als Gast in der Wohnung wohnen

    Ja. Ein Gast würde aber keine Miete zahlen.

    oder machte er sich strafbar?

    Nein, es ist kein Straftatbestand, wenn ein Eigentümer jemanden in seine Wohnung lässt.

    Gibt es tatsächlich Umstände, die einem Eigentümer das Vermieten der eigenen Wohnung in einem Wohnhaus versagen

    Es kann in einer Eigentumsgemeinschaft (WEG) tatsächlich eventuell Einschränkungen geben aufgrund der Teilungserklärung. Wie diese aussehen müsste man sich aber konkret anschauen.

    oder ist das nur ein Vorwand um Steuern zu sparen?

    Nein. Steuern müssen auch gezahlt werden, wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt.

    da ja auf jegliches Mieterrecht verzichtet werden würde

    Das ist ein Irrtum. Sobald man für eine Wohnung Miete bezahlt, besteht ein Mietverhältnis, und somit hat man auch alle gesetzlichen Mieterrechte. Es ist aus Sicht eines Mieters sogar vorteilhaft, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt.

    Dementsprechend wird er nun doch keinen neuen Vertrag mit A und B aufsetzen.

    Dazu kann man den Vermieter leider nicht zwingen, es ist seine Entscheidung. Man könnte höchstens in Verhandlungen gehen um heraus zu finden, was den Vermieter umstimmen könnte.

    und mir erscheint die Untervermietung als sinnvolle Lösung

    Ja, das könnte eventuell eine Lösung sein. Die Frage ist dann nur, ob B&C (beide zusammen betrachten da gemeinsamer Vertrag) ein sog. berechtigtes Interesse im Sinne des §553 BGB haben. Wenn nicht, muss der Vermieter keine Zustimmung zur Untervermietung geben. Berechtigtes Interesse könnte vielleicht sein, dass B&C auf das Geld angewiesen sind, nachdem C durch den Auszug Kosten für eine Wohnung hat.

    Wenn das alles scheitert, bleibt wahrscheinlich nur die gemeinsame Kündigung von B&C.

    Im Mietvertrag steht soweit ich weiß nichts dazu drin

    "soweit ich weiß" nützt dir leider nicht weiter. Es wäre schon sehr wichtig, was da steht und ob es wirksam ist. Allerdings wird das dann vielleicht eh nicht wirksam sein, weil dazu muss man die Wohnung in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand bekommen haben. Und das war bei dir ja nicht der Fall.

    Wohnung besenrein übergeben und dann?

    Und dann hören was der Vermieter beanstandet oder von dir verlangt. Hauptsache du unterschreibst bei der Übergabe nichts, wo du zu irgend was verpflichtet werden sollst.

    wahrscheinlich die gesamte Kaution einbehalten möchte

    Einfach so pauschal alles einbehalten geht nicht. Man kann schon eine Abrechnung verlangen, wie viel er für was ganz genau abzieht. Diese Abrechnung kannst du dann prüfen bzw. von einem Anwalt oder Mieterverein anschauen lassen, was davon berechtigt ist.

    Sollte ich diesen Betrag nun weiter zahlen, oder sollte ich ab nächsten Monat wieder die alte Miete zahlen?

    Bitte wende dich bezüglich dieser Frage an den Mieterbund oder an einen anderen Anwalt. Hier möchte niemand eine Verantwortung für Empfehlungen übernehmen, die eine rechtliche Konsequenz für dich bedeuten können.

    Heißt das nun, dass das ganze Trara von vorne los geht?

    So ist es nach dem Gesetz. Ein Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit, nach einem gescheiterten Mieterhöhungsverlangen ein neues zu schreiben. Das Prozedere und die Fristen beginnen dann neu.

    Dann habe ich wieder 2 Monate zu zu widersprechen

    Einen Widerspruch sieht das Gesetz nicht vor, sondern nur eine Frist, in der man sich überlegen kann, ob man zustimmt. Der Widerspruch ist also in dem Sinne nur eine Mitteilung, dass du nicht zustimmen willst, aber man kann auch gar nichts machen, ganz wie man möchte.

    Hier herrscht eindeutig ein Mangel der Mietsache vor.

    Allenfalls was die Nachbarn betrifft. Nicht aber was die Geräusche von draußen betrifft. Denn diese waren von Anfang an bekannt. Schon bei der Besichtigung wusstest du, dass die Wohnung an einer Hauptstraße ist, wo auch die Straßenbahn fährt. Da war klar, dass es entsprechende Lärmpegel geben muss. Das ist dann kein Mangel.

    Was die Nachbarn betrifft kannst du diese direkt ansprechen und darum bitten, in der Nacht Rücksicht zu nehmen und/oder den Vermieter informieren mit genaueren Angaben über Uhrzeit und Art des Lärms.

    Gibt es hier eine Möglichkeit schneller aus dem Mietvertrag zu kommen

    In der Regel haben Vermieter keine Einwände, einen Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, sobald ein neuer Mieter gefunden ist. Denn dann hat der Vermieter ja keine Nachteile. Sprich ihn darauf an, vielleicht hat er ja schon Interessenten auf einer Warteliste.

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