Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung, aber welche anderen Risiken gibt es?
Nur dass der Mieter verlieren könnte und demnach ausziehen muss. Mehr gibt es nicht.
Muss der Mieter in der Selbstauskunft angeben (die Frage lautet "Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?")
Nein. Denn diese Frage darf sich nur auf Mietrückstände beziehen, da der neue Vermieter ein Interesse hat, beurteilen zu können, ob der Interessent zahlungsfähig ist.
Wenn es vor der Kündigung Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden gab, könnte das Gericht dann stärkere Beweise für das Bedürfnis des Vermieters verlangen?
Nein. Das Gericht verlangt keine Beweise, sondern es bewertet nur die vorhandenen Beweise neutral. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Beweise einzubringen, egal wie diese das Gericht dann bewertet.
Wird eine Räumungsklage in die SCHUFA beeinflussen?
Nein. Die Schufa interessiert sich nur für unbestrittene oder rechtskräftige Schulden.
wie sollte ein Mieter vorgehen, wenn er eine unrechtmäßige Kündigung wegen Eigenbedarf vermutet?
Zu einem Anwalt gehen und die Sache einschätzen lassen. Beim Mieterverein warst du offenbar schon. Eventuell kannst du noch zu einem anderen Anwalt, um eine weitere Meinung einzuholen. Gegen die Kündigung vorgehen muss man nicht, wenn diese unwirksam sein sollte. Der Vermieter ist es, der Klage einreichen möchte, um seine Kündigung durchzusetzen, nicht umgekehrt.