Beiträge von Fruggel

    Nun habe ich gestern von meinem Untermieter erfahren, dass auch seine Freundin in der Zeit bei mir wohnen wird.

    Das musst du nicht erlauben, wenn du nicht möchtest. Der Untermieter hätte dir das vorher sagen müssen, wenn es schon bei Vertragsschluss seine Absicht war, die Freundin mit aufzunehmen.

    ob ich für ihre Anmeldung (sie ist gebürtige Mexikanerin) die Vermieterbescheinigung unterschreiben könnte

    Das Formular nennt sich nicht Vermieterbescheinigung, sondern es nennt sich Wohnungsgeberbescheinigung. Und Wohnungsgeber ist in dem Fall dein Untermieter. Er gibt der Freundin ja Wohnraum und nicht du. Deshalb muss er das unterschreiben.

    Bei einer Räumungsklage kommt es darauf an, ob die Kündigung wirksam ist. Und das hängt nicht nur von der formellen Korrektheit ab, sondern auch sehr stark von der Begründung. Es geht um eine Abwägung der Interessen. Es kam beispielsweise vor, dass ein Vermieter Eigenbedarf für eine Wohnung in höherer Etage ohne Aufzug angemeldet hat, der Vermieter aber körperliche Schwierigkeiten mit dem Treppensteigen hat, da war der Eigenbedarf nicht plausibel.

    Man sollte als Mieter aber einen Anwalt an seiner Seite haben, denn es ist wichtig, die Interessen als Mieter überzeugend zu begründen. Das wird einem allein kaum gelingen.

    Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes

    Wenn du es so siehst, dann kann die Frage mit den vorliegenden Informationen überhaupt nicht beantwortet werden. Der Vermieter könnte bereits bei der Übergabe von seiner Ersetzungsbefugnis nach §249 Abs 2 BGB Gebrauch gemacht haben. Der Betrag muss dabei noch nicht festgestanden haben, die Erklärung zu geben reicht. Außerdem könnte es vielleicht sein, dass die Reparatur unmöglich war, dann ist nach §251 BGB ohnehin ein Schadenersatz durch Geldausgleich fällig.

    Dieser Punkt 4 ist nicht das richtige, wonach gefragt wurde. Da sollte noch etwas anderes zu den Betriebskosten stehen.

    Wenn du die richtige Stelle nicht findest, dann zeig den Vertrag einem Anwalt oder Mieterverein. Hier darf keine konkrete Vertragsprüfung gemacht werden.

    Davon abgesehen, die Frist zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung beträgt 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Wenn etwas falsch sein sollte, könntest du nur noch die letzte Abrechnung beanstanden, ältere nicht mehr.

    Die Verjährung von 6 Monaten betrifft nur Nachforderungen des Vermieters. Mit der Kaution darf hingegen später noch aufgerechnet werden gemäß §215 BGB.

    Die Rechnung sollte genauer angeschaut werden. Bei dem Betrag würde ich vermuten, dass es keine Reparatur ist sondern neue Türen. Und hierbei ist zu beachten, dass dem Vermieter nicht der Neuwert zusteht, sondern der Zeitwert der vorherigen Türen. Der Vermieter darf nicht besser gestellt werden als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte.

    Die Miete muss immer mindestens 15 Monate gleich bleiben. Also das Schreiben zur Miterhöhung nach 12 Monaten, plus die 3 Monate Bedenkzeit, sind 15 Monate.

    Die Kappungsgrenze bezieht sich nur auf die Erhöhung nach dem Mietspiegel, die letzte Indexerhöhung bleibt unbeachtet. So könnte also theoretisch nach 12 Monaten eine neue Mieterhöhung kommen, sofern der Mietspiegel noch Spielraum geben sollte.

    Kann ich jetzt die laufenden Nebenkosten zurückbehalten

    Dafür ist nach dem Gesetz Voraussetzung, dass der Vermieter im Verzug ist, also indem man ihn z.b. mit einer Frist aufgefordert hat, die Abrechnungen zu geben.

    nach Beendigung des Mietverhältnisses auch noch vom Rückforderungsrecht gebrauch machen

    Das geht nur, soweit man aufgrund der Beendigung des Mietverhältnisses keine Möglichkeit des Zurückbehalts mehr hatte. Falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hat der Vermieter für die Abrechnung 2022 bis 31.12.2023 Zeit und für 2023 bis zum 31.12.2024. Mit diesen beiden Jahren ist der Vermieter ja noch nicht überfällig.

    Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung, aber welche anderen Risiken gibt es?

    Nur dass der Mieter verlieren könnte und demnach ausziehen muss. Mehr gibt es nicht.

    Muss der Mieter in der Selbstauskunft angeben (die Frage lautet "Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?")

    Nein. Denn diese Frage darf sich nur auf Mietrückstände beziehen, da der neue Vermieter ein Interesse hat, beurteilen zu können, ob der Interessent zahlungsfähig ist.

    Wenn es vor der Kündigung Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden gab, könnte das Gericht dann stärkere Beweise für das Bedürfnis des Vermieters verlangen?

    Nein. Das Gericht verlangt keine Beweise, sondern es bewertet nur die vorhandenen Beweise neutral. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Beweise einzubringen, egal wie diese das Gericht dann bewertet.

    Wird eine Räumungsklage in die SCHUFA beeinflussen?

    Nein. Die Schufa interessiert sich nur für unbestrittene oder rechtskräftige Schulden.

    wie sollte ein Mieter vorgehen, wenn er eine unrechtmäßige Kündigung wegen Eigenbedarf vermutet?

    Zu einem Anwalt gehen und die Sache einschätzen lassen. Beim Mieterverein warst du offenbar schon. Eventuell kannst du noch zu einem anderen Anwalt, um eine weitere Meinung einzuholen. Gegen die Kündigung vorgehen muss man nicht, wenn diese unwirksam sein sollte. Der Vermieter ist es, der Klage einreichen möchte, um seine Kündigung durchzusetzen, nicht umgekehrt.

    Kann der Vermieter sowas wirklich verwehren?

    In diesem Fall schon. Denn es war von Anfang an bekannt, dass in dem Raum kein Strom ist, somit ist das der vertragsgemäße Zustand. Eine Änderung eines solches Zustands müsste man bereits bei Vertrgsschluss verhandeln und vereinbaren.

    dass diese Stromversorgung über meinen Zähler laufen soll. Meint ihr ich sollte es nochmal versuchen?

    Natürlich. Dabei hast du doch nichts zu verlieren. Versuche freundlich zu argumentieren, dass es ja so gedacht war, dass der Strom über deinen Zähler gehen solle. Wenn das technisch aufwändig ist, könnte eine Alternative sein, einen Zwischenzähler einzubauen und die Kosten dann mit dir abzurechnen. Sag auch ruhig dazu, dass dir bei der Übergabe schon die Möglichkeit in Aussicht gestellt wurde, und dass du deshalb schon irgend eine Lösung erhoffen würdest, egal wie die aussehen mag.

    Zugegeben, die Konstruktion sieht abenteuerlich aus. Ob das Gebäude aber deswegen einsturzgefährdet ist, kann man daraus keineswegs schließen. Dafür müsstest du einen Fachmann vom Bau befragen. Sprich am besten erst mal deinen Vermieter auf deine Entdeckung an, vielleicht klärt es sich dadurch schon auf.

    Das ist okay, dass du über die Gründe nicht sprechen möchtest. Ich habe nur deswegen gefragt, weil man eventuell einen Versuch des persönlichen Gesprächs unternehmen könnte um Unstimmigkeiten auszuräumen.

    Ansonsten wüsste ich nicht, was dagegen spricht, wenn eine Partei die Kommunikation einschränken möchte. Auf der anderen Seite kann die Hausveraltung nicht wirklich etwas dagegen machen, wenn du dich nicht daran hälst, weil es gibt ja ein Vertragsverhältnis zu regeln. Schlimmstenfalls bekommst du keine Antwort mehr auf dem Weg.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!