Beiträge von Fruggel

    Viele raten mir den Strom abzuschalten

    Das ist aber der einzige Weg, zu einer Lösung des Problems zu kommen. Man ist ohne vertraglicher Vereinbarung nicht verpflichtet, irgend eine Leistung zu erbringen. Wenn aber nicht gezahlt wird, dann erst recht nicht. Du kannt dem Nachbarn ja eine Frist zur Zahlung geben und sagen, dass du nach Ablauf abschalten wirst. Dann ist er darauf vorbereitet und du musst kein schlechtes Gefühl haben. - Aporopos schlechtes Gefühl, der Nachbar hat ja auch kein solches wenn er nicht für den von ihm verbrauchten Strom zahlt, sieh es mal von der Seite.

    Eine Abmahnung für sich allein genommen hat keinerlei Rechtswirkung. Sie ist nur eine Aufforderung, irgend ein bestimmten Verhalten zu unterlassen bzw. einer Pflicht nachzukommen. Von Bedeutung wird die Abmahnung beispielsweise erst im Zusammenhang mit einer Kündigung des Mietvertrags. Denn für deren Wirksamkeit kann es je nach Grund erforderlich sein, dass zuvor eine Abmahnung kam.

    Man könnte jedes mal eine Gegendarstellung schreiben, dass die Vorwürfe nicht stimmen und evtl um einen Nachweis bitten, oder auch gar nicht reagieren. Das ist zwar auf Dauer durchaus nervig, aber so kann man es auch aussitzen in dem Wissen, dass der Vermieter ohne Nachweise normalerweise nicht so einfach mit einer Kündigung durchkommen würde.

    Für einen Elektriker ist es kein Problem festzustellen, wo die Leitungen laufen und was am Zähler dran hängt. Aber das kostet natürlich Geld. Daher würde ich zuerst mal dem Vermieter die Frage stellen.

    Außerdem kann man prüfen, ob der Strom, der in der Heizkostenabrechnung angesetzt wurde, dann beim Allgemeinstrom abgezogen wurde. Andernfalls zahlt man das doppelt.

    Einen Großteil der laufenden Kosten tragt ihr ja jetzt schon aufgrund der Nebenkosten, die vereinbart sind. Bleiben also noch ein paar nicht umlagefähige Kosten wie z.b. die Hausverwaltung, Kontoführung, Kleinreparaturen etc. Das abgezogen bleibt aber trotzdem noch einiges von der Grundmiete übrig, was für den Vermieter ein Gewinn ist.

    Im Hausgeld sind nicht nur die Nebenkosten enthalten, die ihr wie gesagt eh schon zahlt, sondern auch eine Erhaltungsrücklage. Das ist also erst mal keine Ausgabe, sondern nur eine Ansparung für Reparaturen.

    Die Tilgung für einen Kredit ist natürlich ein Faktor, der euch Geld kostet. aber auf der anderen Seite steht ein Wert, ein Vermögen dahinter. Der Kredit ist irgend wann abbezahlt, aber das Vermögen in Form der Wohnung bleibt. Lässt sich später wieder verkaufen oder vermieten.

    Da die Versicherung alles ablehnt wüssten wir gerne, wie hoch die Kosten sein dürfen, die er verlangt und was davon wir zahlen müssen

    Vermutlich eher nichts. Denn wenn die Versicherung nicht zahlt, dann deutet das schon sehr stark darauf hin, dass der Vermieter wahrscheinlich keinen Anspruch hat, vom Mieter Kosten zu verlangen. Hätte er, müsste die Versicherung nämlich aufkommen. Dafür ist die Versicherung ja da.

    Als Mieter muss man grundsätzlich nur für fahrlässig verursachte Schäden aufkommen, nicht aber für Abnutzung und Verschlechterungen, die durch normalen Gebrauch kommen.

    wenn die Betriebskosten Abrechnung durch einen Drittanbieter durch ist.

    Und dafür hat ein Vermieter 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Es hätte theoretisch also auch bi 30.12. dauern können, ohne das man sich deswegen beschweren kann.

    Weshalb die Abrechnung Messdienst in dieser absurden Höhe

    Vor allem was hat der Messdienst gemessen. Ich sehe in der Aufstellung nichts von Heizkosten. Man muss die Abrechnung im Ganzen anschauen. Nur aus diesen Zahlen lässt sich gar nichts sagen. Eventuell muss man sich die Belege zeigen lassen.

    Ob es Wege gibt, diese Nachzahlung nicht zu machen

    Wenn die Abrechnung falsch ist, muss man natürlich nicht leisten, jedenfalls nicht in der Höhe.

    Ob ich meine Kaution je wieder sehe oder, ob sie die einbehalten können

    Dann muss man erklären, wofür die Kaution einbehalten wird.

    der selben Erfahrung und dass sie die Kaution niemals zurückbekommen haben und auch sehr hohe Nachzahlungen zahlen mussten

    Diese Rezensionen helfen überhaupt nicht weiter, denn dort steht nicht dabei, warum sich diese Mieter nicht gewehrt und ihre Rechte in Anspruch genommen haben. Wenn man einfach widerstandslos zahlt, muss man sich hinterher nicht aufregen.

    da die Rolladen nicht hinuntergelassenen waren und ich damit fahrlässig gehandelt hätte.

    Es ist richtig, dass ein Geschädigter Schadenersatz bei fahrlässigem Handeln verlangen kann. Nicht Herunterlassen der Rolladen gilt aber im Allgemeinen nicht als fahrlässig, sondern dazu müsste man schon ein Fenster offen gelassen haben. Dazu kommt noch, dass eventuell die Gebäudeversicherung den Schaden begleichen könnte je nachdem welche Schadenereignisse versichert sind.

    Ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe, denen zu erklären, wie sie mir eine höhere Vorauszahlung vorschreiben können

    Richtig, das ist nicht die Aufgabe eines Mieters. Der Vermieter kann sich selbst juristischen Rat einholen. Aber wenn man der Meinung ist, dass die Erhöhung nicht berechtigt ist, kann man allgemein mitteilen, dass man diese nicht leisten wird.

    Selber eine Absenkung fordern?

    Ist theoretisch möglich bei einem Guthaben, aber eventuell dieses Jahr noch nicht sinnvoll, da man ja noch nicht so genau weiß, wie sich die Energiepreise weiterhin entwickeln werden.

    ob Fristen laufen, die ich beachten muss

    Nach dem Gesetz ist die erhöhte Miete ab dem dritten Monat nach Erhalt der Erklärungserhöhung zu leisten.

    sinnvoll ist, den Sachverhalt erstmal so dem Vermieter zu schildern

    Ja selbstverständlich kann man erst mal alles Erdenkliche selbst versuchen, um die Sache mit dem Vermieter ohne Anwalt und ohne Gericht zu klären. Auch ein Vermieter hat in der Regel kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn es vermeidbar ist.

    Kosten, die durch einen Anwalt entstehen, vom Vermieter zurückholen, wenn er außergerichtlich einlenken sollte?

    Nein, das geht nicht.

    Bei einem einheitlichen Mietvertrag zwischen Wohnung und Garage kann die Miete für die Garage nicht eigenständig erhöht werden. Man muss die ortsübliche Gesamtmiete für Wohnung und Garage zusammen ermitteln. In machen Städten ist im Mietspiegel eine Garage oder Stellplatz sogar als wohnwertsteigerndes Merkmal aufgeführt, oder in den Erläuterungen zum Mietspiegel ist etwas erwähnt, wie dies zu berücksichtigen ist.

    behauptet die Hausverwaltung, dass meine Vorauszahlung angehoben werden muss, aufgrund erheblich gestiegener Betriebs- und Heizkosten gegenüber 2022

    Es ist nach der Rechtsprechung möglich, eine Erhöhung der Vorauszahlung aufgrund aktuell gestiegener Preise zu verlangen. Allerdings geht das nicht so allgemein daher gesagt, sondern das muss mit Zahlen belegt werden. Man muss also konkret schreiben, der Preis pro kWh ist um x€ gestiegen, und so kann man die Kosten quasi simulieren. Das fehlt in diesem Schreiben.

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