Beiträge von Fruggel

    Eine Mindestmietdauer gibt es im Mietrecht nicht. Aber es lässt sich umdeuten, dass stattdessen ein Kündigungsverzicht gemeint sein soll.

    Laut der Klausel, kann man erst ab dem 15.06. die Kündigung aussprechen, also abgeben. Die 3 Monate Kündigungsfrist kommen somit also noch oben drauf. Mietende wäre dann Ende September.

    Der 15. des Monats spielt keine Rolle, denn es kann immer nur zum Ende des Monats gekündigt werden.

    Meistens kann man mit dem Vermieter aber vereinbaren, dass schnell nach einem neuen Mieter gesucht wird und man so entsprechend früher aus dem Vertrag kommt, sobald jemand gefunden wurde.

    geschweige im Garten sind keine nennenswerten Belastungen des Stromnetzes aktiv wenn ich mein Auto lade.

    Das ist Ihre persönliche Meinung. Der Vermieter hingegen muss sich darauf nicht verlassen und verbietet die Aufladung zurecht. Es bleibt also keine andere Wahl als dem Vermieter anzubieten, dass man das elektrische Netz von einem Fachmann anschauen lässt und so eine objektive Bestätigung zu haben, dass eine Überlastung der Leitungen ausgeschlossen werden kann.

    beseitigung des Schimmels begonnen, dafür benutzt er spezielle Schimmelplatten mit einer guten Dicke von ~5cm

    Platten aufzubringen hat nichts mit Schimmelbeseitigung zu tun. Diese Platten hemmen nur die Bildung neuen Schimmels. Der Schimmel, der aber schon da ist, bleibt und wuchert unter den Platten weiter. Das funktioniert so also nicht. Dieser darunter verbleibende Schimmel kann irgend wann gesundheitliche Probleme auslösen.

    Solche Platten sind sogar kontraproduktiv, wenn die Ursache des Schimmels eine unzureichende Dämmung der Außenfassade ist. Denn mit den Platten wird der Taupunkt der Luftfeuchtigkeit in die Wand verlagert und dort kommt es zu weiterer Schimmelbildung. Diese Maßnahme des Vermieters ist also sehr fragwürdig.

    So ein genannter Adapter war bei kauf meines Autos dabei und wird dafür benutzt.

    Wenn die Ladevorrichtung des Autos tatsächlich dafür ausgelegt sein sollte, am Haushaltsstrom betrieben werden zu können, dann bleibt keine andere Wahl als beim Vermieter Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn woher sollte er das wissen. Es gibt zu dem Auto bestimmt Zertifikate, die das bescheinigen. Und wenn das nicht reicht, könnte man in Absprache mit dem Vermieter einen Elektriker kommen lassen, der seine Einschätzung dazu abgibt. Dann weiß man es genau.

    Diese Zeitgrenzen sind nicht korrekt, oder?

    Richtig.

    Der Mieter muss nicht "bestätigen"

    Ein Mieterhöhungsverlangen muss bestätigt werden. Andernfalls kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, vorausgesetzt, das Mieterhöhungsverlangen erfüllt formell die gesetzlichen Vorschriften.

    ohne relevante Zahlen anzuhängen oder zu erwähnen.

    Das genügt nicht. Der Vermieter muss schon dazu schreiben, wie er die Wohnung im Mietspiegel eingruppiert hat.

    Ich bin intern umgezogen. Von Wohnung A nach B. Also der gleiche Vermieter.

    Somit handelt es sich um eine Vetragsänderung. Es ist der selbe Vertrag, nur die Mietsache hat sich geändert (und evtl. die Miete). Deshalb ist keine Kündigung nötig und es werden auch keine Mieten geschuldet. Es läuft einfach weiter wie ohne Umzug, nur jetzt in anderer Wohnung.

    da ich nichts belegen kann

    Der Umzug kann doch sicherlich belegt werden. Es muss ja eine Schlüsselübergabe stattgefunden haben.

    "Güteverhandlung". Da geht es darum, ob Vermieter eine Teilinclusiv-Miete in eine Netto-Kaltmiete umwandeln kann.

    Normalerweise geht es in einer Güteverhandlung darum, einen Vergleich zu schließen um die Sache schnell abzuschließen. Anwälte drängen darauf sehr gerne, weil sie dadurch eigene Vorteile haben.

    schreibt, die bisherig gezahlte Miete ist eine Netto-Kaltmiete.

    Wenn dem so wäre, dann hätte er sicherlich in der Vergangenheit eine Abrechnung über diese Kosten erstellt. Wenn die nicht kam, ist das schon mal ein Indiz für eine Inklusivmiete.

    und schlägt 20% Mieterhöhung

    Wenn der Vermieter das ohne weitere Begründung (z.b. durch Mietspiegel) tut, dann hat sich die Mieterhöhung schon erledigt, denn dann ist sie formell unwirksam.

    geht es um dieses "ominöse" Kreuzchen - von der dieser behauptet es sei von mir manipuliert

    Nunja, der Vermieter hat auf mysteriöse Weise kein Original mehr. Also könnte er seine digitale Version ebenso manipuliert und das Kreuzchen dort entfernt haben.

    Alles keine Beweise, was ich schreibe, aber Argumente, welche dafür sprechen, die Sache genauer zu prüfen.

    aber ich denke, dass noch manche auf Laptop sind, dessen Passwort mir nicht mehr einfällt

    Dann könnte man den Laptop zu einem EDV Spezialisten bringen. Es gibt Möglichkeiten, an die Daten heran zu kommen.

    und sich die Miethöhe sich an die vergangene Inflation erhöht

    Damit kann er aber die Mieterhöhung nicht begründen. Die Miete bei öffentlich geförderten Wohnungen ist eine Kostenmiete. Das bedeutet, es müssen die tatsächlichen Kosten ermittelt werden.

    Die zulässige Miethöhe wird wiederrum durch die Prüfung ermittelt. Diese würden Sie mir auch zukommen lassen

    Das klingt wie ein Entgegenkommen, dass er diese Berechnung beilegt. Tatsächlich muss der Vermieter diese aber zwingend beilegen. Denn nur damit lässt sich ja prüfen, ob die Berechnung korrekt ist. Ist diese Berechnung nicht enthalten, ist die Mieterhöhung formell unwirksam.

    dass die neue Miete erst drei Monate nach ankündigung greifen darf

    Das gilt nur für freifinanzierte Wohnungen. Für öffentlich geförderte gelten ganz andere Gesetze. Hier darf die Mieterhöhung schon zum folgenden Monat greifen, sofern die Mieterhöhung bis zum 15. des Monats eingegangen ist.

    dass man die Kappungsregelung nach §558 Abs.3 BGB einhalten muss

    Auch diese Regelung gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen. Es gilt nur, welche Kosten der Vermieter tatsächlich hat, wobei das Gesetz Pauschalen für Verwaltungsaufwand und Instandhaltung vorschreibt, die sich zuletzt in 2023 erhöht haben. Außerdem darf ein Umlageausfallwagnis von 2% aufgeschlagen werden.

    Die Frage kann man sich leicht selbst beantworten, denn es würde sich widersprechen, einerseits das Geld bekommen zu wollen und andererseits soll die Person keine Rechte mehr haben. Da muss man sich nun entscheiden, entweder Zugang einschränken oder Geld für die restliche Zeit, beides geht nicht.

    Wahrscheinlichkeit zu gewinnen erscheint mir nach dem Lesen der verschiedenen Artikel recht hoch

    Mir nicht. Ein Vermieter kann nicht von sich aus mit der Inflation kalkulieren. Das steht in diversen juristischen Kommentierungen. In dem genannten Urteil hat es der Richter nur deshalb gemacht, weil man darüber diskutieren konnte, ob ein Aufschlag für die alleinige Gartennutzung gerechtfertigt war.

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