Deine Frage lässt sich allein nur mit der Information "betreute WG" nicht beantworten. Es kommt vielmehr auf den geschlossenen Vertrag an und wie die Einrichtung tatsächlich einzustufen ist. Du solltest daher den Vertrag von einem Anwalt oder dem Mieterverein prüfen lassen.
Bei einem betreuten Wohnen oder auch in Wohnheimen gestaltet sich der Vertrag normalerweise in zwei Teile. Einmal der Teil über den Wohnraum, für den das Mietrecht Anwendung findet, und eine Zusatzvereinbarung über die Betreuungsleistung.
Es gibt dann auch noch den §549 BGB, der den Kündigungsschutz für bestimmte Wohnverhältnisse einschränkt. Aber hieran setzt der Gesetzgeber hohe Anforderungen. Ein Einfamilienhaus, in dem Zimmer vermietet werden, reicht dafür jedenfalls nicht aus, um des als Wohnheim zu bezeichnen.
Aber unabhängg davon kann es durchaus möglich sein, dass in deinem Vertrag eine Nebenkosten Pauschale vereinbart ist. In dem Fall hättest du keinen Anspruch auf eine Abrechnung, sondern dann ist der Betrag fix, ohne dass man etwas zurück bekommt oder nachzahlen muss. Du siehst, die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.