Beiträge von Fruggel

    Deine Frage lässt sich allein nur mit der Information "betreute WG" nicht beantworten. Es kommt vielmehr auf den geschlossenen Vertrag an und wie die Einrichtung tatsächlich einzustufen ist. Du solltest daher den Vertrag von einem Anwalt oder dem Mieterverein prüfen lassen.

    Bei einem betreuten Wohnen oder auch in Wohnheimen gestaltet sich der Vertrag normalerweise in zwei Teile. Einmal der Teil über den Wohnraum, für den das Mietrecht Anwendung findet, und eine Zusatzvereinbarung über die Betreuungsleistung.

    Es gibt dann auch noch den §549 BGB, der den Kündigungsschutz für bestimmte Wohnverhältnisse einschränkt. Aber hieran setzt der Gesetzgeber hohe Anforderungen. Ein Einfamilienhaus, in dem Zimmer vermietet werden, reicht dafür jedenfalls nicht aus, um des als Wohnheim zu bezeichnen.

    Aber unabhängg davon kann es durchaus möglich sein, dass in deinem Vertrag eine Nebenkosten Pauschale vereinbart ist. In dem Fall hättest du keinen Anspruch auf eine Abrechnung, sondern dann ist der Betrag fix, ohne dass man etwas zurück bekommt oder nachzahlen muss. Du siehst, die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.

    Ich kann dir nichts zu deiner Klausel im Mietvertrag sagen (auch wenn du sie hier zitiert hättest), denn diese individuelle Rechtsberatung ist einem Anwalt vorbehalten. Ich kann dir aber allgemeine Tipps geben, was es laut aktueller Rechtsprechnung des BGH zu wissen gibt.

    1. Der Vermieter kann keine exakte Farbe vorgeben, wie z. B weiß. Er kann nur helle, neutrale Farben fordern.

    2. Eine wirksame Klausel muss nach dem tatsächlichen Zustand fragen, also streichen nur dann, wenn es nach dem Zustand her erforderlich ist. In jedem Fall streichen zu müssen kann nicht gefordert werden. Bei der Beurteilung des Zustandes sind kleine, unauffällige Abnutzungsspuren unbeachtlich. Mit anderen Worten, es muss insgesamt ordentlich wirken.

    3. Die Wohnung muss entweder in renoviertem Zustand übergeben worden sein, oder der Vermieter muss einen finanzillen Ausgleich für eine unrenovierte Wohnung gewähren.

    Müsste man nicht sozusagen ganz oder gar nichts sagen?

    Nein. Es könnte theoretisch sein, dass das so vereinbart ist, dass der Käufer behalten kann was er möchte und der Vermieter den Rest zurück nimmt. Es könnte theoretisch auch sein, dass dein Vermieter noch gar nichts davon weiß, dass der Käufer die Sachen rüber schmeißt und das eben nicht so ausgemacht ist.

    Ja und da das Verhältnis zu deinem Vermieter nicht gut ist, könnte es theoretisch auch sein, dass der Vermieter zum Käufer bewußt gesagt hat, er soll alles was er nicht brauchen kann rüber schmeißen. Alles möglich, Man weiß es nicht.

    Daher meine Empfehlung, den Vermieter einfach mal darauf ansprechen. Aus der Antwort erfährt man vielleicht mehr, und wenn es nur durch irgend eine Anmerkung zwischen den Zeilen heraus zu hören ist. Dann kannst du dir überlegen, was du weiterhin machst. Eine von mehreren Möglichkeit könnte sein, den Vermieter aufzufordern, die Sachen zu entfernen, oder andernfalls würdest du das tun und die Kosten dafür an den Vermieter belasten.

    leider sind wird sehr zerstritten mit dem Vermieter

    Das ist sehr schade. Aber es darf nicht übersehen werden, dass der Vermieter ein Vertragsverhältnis mit euch hat. Ich meine damit, dass man keinerlei persönliche Worte wechseln muss, jedoch die Sachen, die das Mietverhältnis betreffen, müssen geklärt werden. Wenn der Vermieter nicht mit sich persönlich sprechen lässt (was in diesem Fall einfacher wäre), dann macht es per Brief. Und dein Problem betrifft das Mietverhältnis.

    da er bereits öfters die Wohnung und mieträume betreten hat ohne Erlaubnis

    Ich nehme an, ihr habt daraufhin das Schloss ausgetauscht. Das ist der einfachste Weg, einen Wiederholungsfall zu verhindern.

    Bitte kontaktiere zuerst deinen Vermieter und informiere ihn über das Problem. Es dürfte wahrscheinlch schnell Erfolg bringen, wenn er sich mit dem Käufer auseinandersetzt.

    Du weißt nicht, was beim Verkauf vereinbart worden ist. Vielleicht ist das so abgesprochen, und dann wäre es Sache des Vermieters, die Gegenstände zu entsorgen.

    Der Zustand stimmt nicht zu meinen Ablesers

    Es ist nur ein Protokoll für den Anfangsstand dabei, dort fehlt jedoch der Warmwasserstand. Doch gab es auch eine Ablesung gegen Ende 2018? Wenn ja, sollte man den Vermieter fragen, warum diese Werte nicht benutzt wurden.

    einen Brief an meinenVermieter zu schicken, in dem ich nach der ganzen Quittung frage?

    Die Einsicht der Belege und Rechnungen muss man persönlich beim Vermieter machen, außer dieser hat seinen Sitz sehr weit weg. Also am besten anrufen und um einen Termin bitten. Man darf bei dem Termin selber Fotos der Belege anfertigen oder gegen Kostenerstattung Kopien machen lassen.

    informiere mich im Rathaus was die wirklichen kosten für die Müllbeseitigung am meine Adresse sind?

    Nein, das bringt nichts. Man muss sich die Belege anschauen, was dort im Detail aufgeführt ist. Die Position für Müll in der 2. Zeile der Abrechnung ist vermutlich die normale Müllgebühr. Doch insbesondere unten die 84,02 sind unklar. Wenn der Vermieter sagt, das ist dafür, um die Mülltonnen nach vorne an die Straße zu stellen für die Abholung, dann drängt sich die nächste Frage auf, ob diese Arbeit nicht schon in den Hausmeister Kosten enthalten sein könnte.

    Meine Miete wird irgendwie noch teuer.

    Nein, die Miete wird nicht teurer, diese bleibt bei 352€. Es werden nur die Vorauszahlungen für die Nebenkosten angepasst. Das bedeutet, dies ist ein Guthaben, was dann nächstes Jahr bei der Abrechnung berücksichtigt wird. Sind in der Abrechnung dann geringere Kosten berechnet, bekommt man wieder Geld zurück.

    Weiß nicht, inwieweit Deine geistreichen Kommentare hier irgendwas zum Thema beitragen konnten

    Ein Forum ist nicht nur da, um Antworten zu geben, sondern auch Hinweis, wenn jemand die Befürchtnis hat, dass etwas schief laufen könnte. Niemand will, dass ein anderer Probleme bekommt. Von daher sieh es bitte einfach als einen von Herzen lieb gemeinten Rat oder Hinweis, und wenn du eh nicht vor hast, jemandem einen Strick zu drehen, dann hat es sich ja erledigt.

    Mich stört am fristgerechten kündigen ja ausschließlich der Oktober

    Wir können hier leider nicht klären, ob eine fristlose Kündigung wirksam wäre. Das erfordert eine genauere Prüfung, die nur ein Anwalt leisten kann und darf. Aber in jedem Fall ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Das ist allgemeingültig, da es in §543 Abs. 3 BGB so festgelegt ist.

    Und last but not least kommt auch noch eine Mietminderung in Betracht. Aber auch hierfür muss ich auf einen Anwalt verweisen zwecks Prüfung. Wenn es um die Temperaturen in der Wohnung geht, hängt das beispielsweise auch davon ab, wieviel Grad im Tagesdurchschnitt erreicht werden.

    Unter bestimmten Umständen schon

    Die besonderen Umstände sind, dass die WG von Anfang an darauf ausgelegt ist, dass sie für ein Zusammenleben von begrenzter Dauer vorgesehen sind, also beispielsweise wie es bei Studenten gegeben sein kann. Nach den hier gegebenen Informationen haben 2 befreundete Paare die WG gegründet. Und hierbei ist eher anzunehmen, dass es für eine auf Dauer angelegte WG sein sollte. Ich kenne derartige Urteile und kann mir nicht vorstellen, dass das hier anwendbar ist. Aber vielleicht täusche ich mich, und der Fragesteller kommt zu einem anderen Ergebnis nach Prüfung durch einen Rechtsbeistand.

    Die Kosten sind tatsächlich etwas hoch im Vergleich. Laut der Betriebskosten Statistik des deutschen Mieterbundes sind die Kosten selbst in teuren Regionen im bundesweiten Durchschntt bei 1,75€ je qm im Monat (ohne Heizkosten). Bei dir sind es 2,08. Das Wasser sticht dabei besonders heraus, das sind bei dir 0,51€ je qm, in der Statistik sollten es 0,34 sein. Und die Müllbeseitigung ist mit 0,44 recht hoch im Gegensatz zum Durchschnitt von 0,18. Wobei ich jetzt die Sperrmüllumlage noch gar nicht dazu gerechnet habe. Das sollte man vielleicht mal hinterfragen.

    Die Kosten für Kabelfernsehen sind bei den Kabelanbietern etwa 10-11€ im Monat, das ist also okay.

    Beim Wasserzähler sagst du, ist ein Metallplatte zu sehen. Das bedeutet, es ist kein Wasserzähler eingebaut. Du würdest den Zähler sonst sehen. Es ist nur eine Vorrichtung vorhanden, um später mal einen Zähler einbauen zu können. Somit ist es gesetzeskonform, wenn die Wasserkosten nach Wohnfläche verteilt werden. Ja, das ist oft ein Nachteil, wenn man nicht viel verbraucht, lässt sich aber nicht ändern.

    Die Heizkosten werden offenbar separat zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr abgerechnet. Das ist zulässig. Die Heizkostenabrechnung muss nicht zwingend gleichzeitig mit der Abrechnung der "kalten" Betriebskosten erfolgen.

    Bei Vonovia ist es etwas problematisch, sich gegen hohe Betriebskosten zu wehren. Denn die sind so groß, dass sie eigene Schwesterunternehmen haben für diverse Dienstleistungen. Dieses Schwesterunternehmen ist dann quasi gleichbedeutend mit einem anderen externen Unternehmen, und das gibt dem Vermieter mehr Macht, die Kosten abzurechnen. Diese Vermietung macht leider vieles, was zwar absolut legal ist, aber doch den Mieter etwas schröpft.

    Um es etwas zusammen zu fassen. Für eine fristlose Kündigung muss man mit Ausnahme ganz weniger Fälle immer vorher eine Abmahnung an den Vermieter geschrieben haben, sodass dieser hinsichtlich seiner Pflicht in Verzug gesetzt wurde und er die Möglichkeit hat, die Sache zu beheben. Aber auch dann bedarf es einer eingehenden Prüfung jeder einzelnen Sache. Das ist nicht so einfach wie du es dir erhoffst.

    Ein klein wenig besser kann es vielleicht bezüglich dem Schimmel aussehen, sofern damit eine gesundheitliche Gefährdung gegeben ist. Denn das ist explizit im Gesetz erwähnt. Aber auch das ist nicht so einfach und müßte durch Atteste nachgewiesen werden.

    Wenn du trotzdem fristlos kündigen möchtest, solltest du das mit einem Anwalt besprechen. Wir können hier im Forum nicht klären, ob du damit durch kommen würdest.

    In den bisherigen Mietverhältnissen, von denen du geschrieben hast, hast du mögilchereise nur Glück gehabt, dass die Vermieter deine fristlose Kündigung hingenommen haben und sich nicht dagegen gewehrt haben. Das muss aber nicht bedeuten, dass diese Kündigungen einer juristischen Überprüfung standgehalten hätten.

    Der Eigentümer des Hauses ist für dich tatsächlich nicht zuständig, mit ihm hast du kein Vertragsverhältnis. Es ist korrekt, wenn er dich an die Hauptmieterin verweist.

    Bei einer fristgerechten Kündigung zählt der Monat, in dem man die Kündigung an den Vermieter gegeben hat, dann mit zur Kündigungsfrist, sofern der Vermieter die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats bekommen hat. Also Beispiel: Kündigung am 4. März 2019 beim Vermieter eingegangen, Mietverhältnis endet zum 31. Mai.

    Also mal der Reihe nach. Wir sprechen über einen gemeinsamen Vertrag , bei dem es also auf Mieterseite eine Personengemeinschaft gibt, sprich mehrere Hauptmieter. Das hat vom Gesetz her zur Folge, dass der Vertrag entweder nur gemeinsam gekündigt werden kann, also komplett, oder es werden Änderungsvereinbarungen getroffen. Letzteres war es bisher der Fall.

    Das Problem ist nun, sofern es keine Vereinbarung im Vertrag gibt, dass Mitmieter auf Wunsch der Gemeinschaft ausgetauscht werden können, ist der Vermieter auch nicht dazu verpflichtet. Er kann nicht gezwungen werden, die bisherige Praxis weiter zu führen. Das bedeutet, Vertragspartner können zwar ausziehen, aber nicht aus dem Vertrag entlassen werden.

    Nächstes Problem, eine Untervermietung ist zwar möglich, jedoch bedarf dies einer Erlaubnis des Vermieters. Das kann also nicht ohne Absprache gemacht werden.

    Nun sagt der Vermieter, er möchte den Aufwand der Vertragsänderungen nicht mehr haben. Daraus könnte sich folgender Vorschlag eurerseits an den Vermieter ergeben. Der Vertrag wird derart geändert, dass es künftig nur noch einen Hauptmieter gibt, und gleichzeitig erteilt der Vermieter die generelle Erlaubnis zur Untervermietung. Der Hauptmieter würde dann selbst Verträge mit den Mitbewohnern schließen und der Vermieter hätte damit nichts mehr zu tun. Damit wären die Interessen aller erfüllt.

    Heißt das es steht dann Aussage gegen Aussage wenn er der Meinung ist was gefunden zu haben?

    Sagen wir so, ihr könntet dem Vermieter dann vielleicht entgegen halten, das die inzwischen neuen Mieter den Schaden verursacht haben. Er hätte es dann schwer zu belegen, dass ihr den Schaden verursacht habt. Und dann ist es ja auch noch so, dass man als Miter keine Verschlechterungen zu verantworten hat, die durch normale übliche Nutzung entstehen.

    Aber nun warte doch ab, was der Vermieter exentuell beanstanden wird. Diese "was wäre wenn" Ünerlegungen bringen nichts. Man muss dann überlegen, wenn es soweit ist. Ich sage immer, warum sich über Probleme den Kopf zerbrechen, die vielleicht gar nicht auftreten.

    Kann er dann im Mietvertrag für die neue Vermieterin reinschreiben das die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben wird

    Er kann alles mögliche hinein schreiben. Aber falls das nicht der Wahrheit entspricht, werden die neuen Mieter das vermutlich nicht hinnehmen und Beweise sichern, um belegen zu können, welche Schäden von bei Übernahme vorhanden waren.

    Aber solche Überlegungen bringen dich doch nicht weiter. Die grundlegende Frage ist doch, ob es Schäden gab oder nicht. Das solltest du doch wissen. Und falls es ein Übergabeprotokoll gab nach eurem Auszug, dann hat das auch seine Gültigkeit. Sollte der Vermieter darin bestätigt haben, dass alles in Ordnung ist, wird er es sehr schwer haben, nachträglich noch etwas zu monieren. Du solltest also etwas abwarten, und dann kannst du auch deinerseits um Auszahlung der Kaution bitten.

    Ja, das darf der Vermieter. Wenn er meint, dass er noch prüfen muss, ob er irgend welche Ansprüche gegen euch geltend machen kann, dann kann er die Kaution noch zurück halten. Wie lange er das kann ist nicht genau definiert. Man geht meistens von 6 Monaten aus, aber das ist nicht fix und hängt von den Umständen ab.

    Da bereits wieder jemand im Haus wohnt, wird es allerdings für den Vermieter schwierig, euch nachzuweisen, dass ein Schaden durch euch entstanden ist. Es könnte ja theoretisch inzwischen der neue Mieter verursacht haben. Das musst du dann bewerten, wenn du die Forderung bzw. Kautionsabrechnung vom Vermieter bekommen hast und er etwas abziehen will.

    Und dann ist da ja vermutlich noch eine ausstehende Nebenkostenabrechnung. Auch für eine mögliche Nachzahlung aus dieser kann der Vermieter einen Teil der Kaution zurück halten.

    @darkshadow

    Ich denke, damit machst du es dir dann doch etwas zu einfach.

    Erstens mal ist die Frage nach dem Eigentum keineswegs unerheblich, denn das hat durchaus Auswirkungen. Denken wir doch nur mal an die Instandhaltungspflicht.

    Und zweitens zeigt die Erfahrung, dass ein Vermieter öfter mal dazu geneigt ist, seine eigene Verantwortung an jemand anderen abzuwälzen, nur dass er damit keine Arbeit oder Kosten hat. Daher will man als Mieter durchaus eine Ahnung davon bekommen, was richtig sein könnte.

    Aber wie schon mehrfach gesagt, erst mal mit dem Vermieter darüber sprechen. Je nachem was er sagt kann man dann weiter schauen.

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