Beiträge von Fruggel

    Hallo,

    Muss der Mieter das so hinnehmen oder was bleiben ihm für Möglichkeiten?

    Wenn es nicht möglich ist, mit dem Vermieter die Sache zu lösen und sich außergerichtlich zu einigen, dann wird wohl keine andere Wahl bleiben, als die Rückzahlung des strittigen Kautionsbetrags auf gerichtlichem Weg einzufordern. Hierbei ist es aber zu emfehlen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen, sodass das Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten kalkulierbar sind.

    Die Betriebskosten sind laut Gesetz nach dem Verhältnis der Wohnfläche umzulegen, mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten und sofern im Vertrag kein anderer Umlagemaßstab vereinbart ist. Sollte der Vermieter also die Fläche des Hofs heran gezogen haben, wäre das so oder so falsch. Der Vermieter zahlt ja selbst an die Gemeinde das Oberflächenwasser nicht für eine freie Fäche, sondern für die Dachflächen. Denn von den Dächern fließt das Wasser über die Dachrinnen in die Kanalisation und das ist der Sinn und Zweck dieser Kosten.

    Hallo,

    bei diesem Thema muss man sich anschauen, ob andere Mieter irgend einen theoretischen Nutzen vom Hof links haben, in welcher Form auch immer, z.b. als Lagermöglichkeit, Freizeitaktivitäten, Durchgang zu einem anderen Bereich oder was auch immer. Wenn es dergleichen nichts gibt und der Hof nur für dich allein ist, dann ist es korrekt, dass nur dir die Kosten auferlegt werden.

    Die Frage ist vergleichbar mit dem Thema Aufzug. Ein Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, braucht den Aufzug nicht, muss aber trotzdem die Kosten mit tragen, weil er in dem Treppenhausbereich mit wohnt. Im Gegensatz gibt es aber auch Häuser, wo eine Erdgeschoßwohnung einen separaten Eingang von außerhab des Hauses hat. Dieser Mieter hat somit keine Veranlassung, in das Treppenhaus zu gehen. Dieser muss dann die Kosten nicht mit tragen.

    Hallo,

    für den Vermieter reicht es nicht aus, wenn er nachweisen kann, dass der Brief raus gegangen ist. Sondern im Streitfall muss er beweisen können, dass der Brief bei dir innerhalb der Frist angekommen ist.

    Wenn ein Vermieter das nicht kann, hat er laut Gesetz auch keinen Rechtsgrund, die Nachzahlung zu verlangen. Vielleicht bittest du ihn einfach mal, dir den Nachweis zukommen zu lassen. Dann siehst du genau, was er tatsächlich hat.

    Hallo,

    wie schon gesagt wurde, kann nur ein Anwalt deinen Vertrag prüfen. Aber allgemein gesagt muss der schriftliche Vertrag nicht unwirksam sein, nur weil die Mietsache nicht beschrieben ist. Das kann sich auch aus den Umständen ergeben. Immerhin hast du ja das Zimmer zugewiesen bekommen und bist eingezogen.

    Möglicherweise ist die Befristung des Vertrags unwirksam, dann hättest du einen unbefristeten Vertrag, Denn für eine Befristung muss im Vertrag ein anerkannter Grund stehen. Auch das wird sich ein Anwalt anschauen.

    Für die Kündigung nach 573c III BGB ist es nicht maßgebend, wieviele Einrichtungsgegenstände im Zimmer sind, sondern ob sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, das Zimmer überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten. Voraussetzung ist aber auch, dass der Vermieter mit in der Wohnung wohnt.

    Hallo Teda,

    ein Vermieter kann einen Mieter nur insoweit zur Mülltrennung zwingen, als dass von der Stadt entsprechende Tonnen bereitgestellt werden. Meistens ist das Biomüll, Papier und gelber Sack (oder Tonne je nach Gemeinde). Denn wenn diese bereitgestellten Tonnen falsch befüllt werden, kann es durchaus passieren, dass die Stadt die Tonnen nicht mitnimmt. Die Verordnung der Kommunen sind insofern umzusetzen. Aber darüber hinaus gehend Müll zu trennen und etwas zum Wertstoffhof zu bringen, kann der Vermieter nicht verlangen.

    Hallo Alexander,

    Wie lange darf die da ohne besondere Erlaubnis der Vermieter (mindestens) bleiben?

    Als Gast darf jemand immer ohne Erlaubnis des Vermieters bleiben, solange man ihn als Gast betrachten kann. Hierzu gibt es keine festgelegte Zeit. Oftmals ist zwar von 6 Wochen die Rede, aber das ist nur ein grober Anhaltspunkt, ab wann man sich mal Gedanken machen kann, ob der Gast vielleicht kein Gast mehr ist, sondern zum Mitbewohner geworden ist.

    Ab wann jemand zum Mitbewohner wird, kann man nicht allgemein beantworten. Das hängt von Einzelfall ab. Eventuell ist jemand nach einem halben Jahr immer noch als Gast zu betrachten.

    Mach dir also weniger Gedanken darüber.

    Und Leute, macht euch über Corona nicht so viele Sorgen. Hysterie bringt nichts. Viele haben den Virus schon bekommen, aber merken davon gar nichts, weil sie daran nicht erkranken. Nur wer ein geschwächtes Immunsystem hat, muss aufpassen.

    Hallo Micha,

    wie oben bereits geschrieben wird hier keine Anleitung zur Berechnung der Mietminderung gegegen. Und das gilt auch für dich. Bitte respektiere die Regeln. Mietminderung ist eine Beurteilung des Einzelfalls und somit Rechtsberatung, was hier nicht gemacht wird. Daher habe ich einen Beitrag von dir gelöscht.

    Ist es eine eigene EBK zahlt dann der Vermieter oder die Hausratversicherung für die Küche?

    Ich verstehe die Frage nicht ganz, denn es geht hier nicht um eine Hausratversicherung, davon war auch keine Rede. Sondern wenn der Vermieter Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, dann kann man als Mieter auch verlangen, dass der Vermieter den Abbau und Wiederaufbau von Einrichtungsgegenständen durchführt.

    Unter Umständen muss der Vermieter auch für Beschädigungen an Möbeln aufkommen, das ist nicht ausgeschlossen. Aber das ist ein anderes Thema. Ich habe nur zum Abbau und Wederaufbau etwas erklärt.

    Hallo Mavi,

    meine aktuelle Anschrift

    Es ist legitim, dass der Vermieter danach fragt, denn er wird dir sicherlich eine Kautionsabrechnung zusenden wollen. Jedoch ist hierfür nicht die Schriftform vorgeschrieben. Das bedeutet, der Vermieter könnte die Abrechnung auch per E-Mail zusenden, wenn du das wünscht. Und wenn dem Vermieter deine Bankverbindung bekannt ist, ist das kein Grund, die Rückzahlung zu verweigern.

    Abmeldebescheinigung

    Das darf nicht Bedingung sein, die Kaution zurück zu zahlen, kann also nicht verlangt werden. Denn erstens ist gemäß §551 BGB die Kaution zurück zu zahlen, sobald das Sicherungsbedürfnis des Vermieters erloschen ist Eine weitere Voraussetzung gibt es nicht. Und zweitens hat der Vermieter gemäß §19 Abs. 1 BMG das Recht, bei der Meldebehörde nachzufragen, wenn er meint, es hat sich jemand nicht ab- oder angemeldet.

    Strom und Gas Endabrechnungen

    Es gibt kein Gesetz, nach dem das Bedingung für die Rückzahlung der Kaution ist. Das kann also auch nicht verlangt werden. Davon abgesehen ist es in deinem eigenen Interesse, dass du dich beim Strom- und Gasversorger abmeldest, denn du würdest sonst für einen nachfolgenden Mieter weiter bezahlen.

    Ich bin auf der Suche nach eine Schätzung

    Auch eine Schätzung wird hier nicht abgegeben. Denn wenn du dich darauf verlässt, und dies zu hoch angesetzt ist, dann kannst du Nachteile bekommen bis hin zur Kündigung. Und es will keiner, dass dir das passiert.

    Echt laute und Stromfressende Trockner

    Für zusätzliche Kosten wie z.b. den Stromverbrauch kannst du vom Vermieter Schadenersatz verlangen zusätzlich zur Mietminderung. Das steht in §536a I BGB. Und der Vermieter hat dabei noch nicht mal einen Nachteil, weil er die Stromkosten und einige weitere Kosten von der Gebäudeversicherung ersetzt bekommt.

    - Ausbau der alten Einbauküche

    - Arbeit mit dem Einbau der neuen Einbauküchen

    Solche Arbeiten muss man also Mieter nicht tun. Das kann man verlangen, dass es der Vermieter macht. Das begründet sich mit §555a I BGB, wo es heißt, dass man Instandsetzungsmaßnahmen dulden muss. Und dulden ist wörtlich zu nehmen im Sinne von über sich ergehen lassen. Man hat also keine Mitwirkungspflicht.

    Du siehst, du hast einige Rechte mehr als nur die Mietminderung. Das ist ein Grund mehr, dir zu überlegen, deine Rechte von einem Anwalt durchsetzen zu lassen, wenn sich mit dem Vermieter keine zufriedenstellende Lösung finden lässt.

    Hallo Oskar,

    Meine Frage: Um wieviel könnte ich die Miete kürzen?

    Diese Frage kann und darf hier nicht beantwortet werden. Denn die Höhe der Minderung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Dazu kann man keine allgemeine Antwort geben. Bitte wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

    Ich will eben nicht zu einem Anwalt und streiten da wir uns eigentlich schon ganz gut verstehen.

    Wenn man sich mit dem Vermieter gut versteht, sollte man grundsätzlich zuerst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn einfach so die Mietminderung umzusetzen indem man entsprechend weniger bezahlt kann die Stimmung ganz schnell vergiften, was du aber ja geradezu vermeiden willst. Sollte der Vermieter nicht gesprächsbereit sein, kannst du immer noch von selbst die Minderung machen, aber dann hatte der Vermieter seine Chance, zu einer Lösung beizutragen.

    Danke für deine Rückmeldung. es interessiert uns immer, wie eine Sache weiter verläuft.

    Auch um der Hausverwaltung und dem Eigentümer zu zeigen

    Da in deinem Fall Hausverwaltung nicht gleich Eigentümer ist, würde ich zunächst erst noch den Eigentümer direkt kontaktieren. Wenn ich wetten würde, dann würde ich sagen, dass dieser von der Untätigkeit der Hausverwaltung noch überhaupt nichts weiß. Es würde ihn aber mit Sicherheit interessieren, denn er hat die Hausverwaltung im Glauben beauftragt, dass man sich um alles kümmert und dafür bezahlt er ja auch die Hausverwaltung.

    Ich will damit auch sagen, dass wenn du jetzt erneut an die Hausverwaltung schreibst. wird der Eigentümer vermutlich weiterhin nichts davon erfahren.

    Außerdem würde ich die Hausverwaltung mit Anrufen nerven oder evtl. sogar auch hin gehen nur um eine Stellungnahme zu bekommen, warum keine Antwort kommt.

    Hallo,

    es könnte möglich sein, dass die Hauswartkosten im Vertrag als Pauschale vereinbart sind. Das weiß ich natürlich nicht. Im Zweifel müsstest du einen Anwalt fragen, der den Vertrag prüfen kann.

    Nehmen wir also mal an, der Hauswart wäre als Pauschale vereinbart, dann darf er nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Andernfalls wäre es ja doppelt berechnet.

    Du hast also schon recht, dass das nicht stimmen kann. Da der Vermieter die Kosten in die Abrechnung geschrieben hat, dann muss er auch Teil C der Vorauszahlung anrechnen. Oder alternativ bleibt die Position ganz raus.

    Hallo Anna,

    aber da kann man doch auch nicht verlangen, dass sie gleich morgen draußen ist, oder?

    Nein. Das kann man nicht verlangen. Denn man muss schon eine im Einzelfall angemessene Räumungsfrist setzen, dass sich derjenige etwas suchen und seine Sachen packen kann.

    Um die Freundin dann tatsächlich rauszuschmeißen kann es unter Umständen erforderlich sein, einen Gerichtsbeschluss zu erwirken. Denn wenn die Freundin in Zustimmung mit der Eigentümerin eingezogen ist, dann hat sie im Sinne des §854 II BGB einen Mitbesitz an der Wohnung erlangt. Und um einen Besitz zu entziehen müssen gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

    Hallo Ben,

    ob du für einen der Schäden verantwortlich gemacht werden kannst, kann man nicht so allgemein sagen. Denn immerhin hast du die Wohnung ja bewohnt, und so könnte es rein theoretisch sein, dass es eine Beschädigung gibt, für die du vielleicht aufkommen musst.

    Unabhängig davon sollte ein Protokoll angefertigt werden, in dem die vorhandenen Schäden aufgeführt werden. In dem Protokoll muss nichts stehen, wer für was verantwortlich ist, darum geht es nicht. Sondern es geht nur darum, den Zustand zu dokumentieren. Es wäre durchaus sinnvoll, wenn der Eigentümer dabei auch anwesend sein kann. Wenn das nicht geht, dann sollte ein neutraler Zeuge dabei sein. Fotos sind gut, aber die ersetzen einen Zeugen nicht, da Fotos eventuell als Beweis nicht anerkannt werden könnten.

    Müssen die Dübel entfernt und die Löcher von ihm verputzt werden

    Das wurde oben schon beantwortet. Ich fasse gern nochmal zusammen. Die Bohrlöcher gehören zu den Tätikeiten der Schönheitsrenovierung dazu. Der Mieter ist also in der Regel nur dazu verpflichtet, wenn er vertraglich auch die Pflicht zur Schönheitsrenovierung übertragen bekommen hat. Jedoch ist bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag der Nachweis schwierig. Ausnahme ist, wenn die Anzahl der Löcher so groß ist, wie es üblicherweise unnormal ist, denn dann wäre es eine Beschädigung, für die der Mieter aufkommen muss.

    Die Gurtboxen sind also verbraucht und müssen teilweise ersetzt werden.

    Man muss unterscheiden, wie die Sachen kaputt gegangen sind. Sind sie bei normaler Benutzung kaputt gegangen, dann ist es Vermietersache (von der Kleinreparaturklausel abgesehen). Ist der Mieter unsachgemäß damit umgegangen, ist es eine Beschädigung, für die vom Mieter Schadenersatz verlangt werden kann. Diesbezüglich muss sich der Vermieter erklären, wie er es sieht.

    Die Sache kann hier nur so allgemein beantwortet werden. Wir können hier nicht feststellen, ob es vertragsgemäßer Gebrauch war oder schuldhafte Beschädigung. Das muss im Zweifel von einem Anwalt geklärt werden.

    und man kann schon vor Mietbeginn kündigen

    Ja, das ist grundsätzlich möglich. Als Mieter kann man das auch.

    Aber darkshadow oben schon geschrieben hat ist bei dir der wesentliche Punkt, ob der Vermieter den Eigenbedarf vielleicht schon bei Vertragsschluss hätte absehen zu können. Das müsstest du aber mit einem Anwalt klären. Wenn der Anwalt dieser Ansicht ist, dann kann die Kündigung unwirksam sein.

    Wie kann jetzt die Hausverwaltung eine rechtssichere Abrechnung für das Jahr 2019 erstellen?

    Das kann man so allgemein nicht beantworten. Denn die Heizkostenverordnung sieht einige Ausnahmen vor, bei denen keine verbrauchsabhängige Abrechnung erforderlich ist, und sie sieht auch Methoden vor, mit denen unter bestimmten Voraussetzungen geschätzt werden darf. Ob irgend was davon in Betracht kommt, können wir hier nicht prüfen.

    Wenn keine Ausnahme zutrifft und der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abrechnet, kann man als Mieter gemäß §12 der Hauzkostenverordnung die Heizkosten um 15% kürzen.

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