Hallo,
Darauf steht 2405 € Arbeitszeit und 95€ für Abfahrt von Entsorgungsgut.
Ein Gärtner erstellt auch immer einen Tätigkeitsnachweis. Also eine Aufstellung der Arbeiten, die er ausgeführt hat und wie lang er dafür gebraucht hat. Diesen Tätigkeitsbericht kann man sich bei der Belegeinsicht beim Vermieter zeigen lassen.
Es ist nämlich wichtig zu beachten, dass nur Kosten umlagefähig sind, die der Pflege und Erhaltung des Gartens dienen. Umbauten oder Neuschaffung von Gartenflächen hingegen sind nicht umlagefähig.
Und ja, es können nur Kosten umgelegt werden, wenn ihr vom Vertrag her rein theoretisch ein Recht einfordern könntet, den Garten auch mit nutzen zu dürfen. Der Garten ist eingezäunt, das ist klar. Aber wenn euch der Vermieter das Recht zur gemeinschaftlichen Nutzung gewährt hat, dann könntet ihr auch den Zugang verlangen. Ob das der Fall ist, können wir hier nicht klären. Daher muss diese Frage offen bleiben.