Beiträge von Fruggel

    Aber ich weiß nicht, wie ich an einen guten Anwalt kommen kann.

    Das ist zum Teil ein subjektives Empfinden, bei wem man sich gut aufgehoben fühlt. Vielleicht muss man einfach mal eine Erstberatung in Anspruch nehmen, also ohne den Anwalt für weitere Schritte zu beauftragen, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Außerdem kannst du erst mal schauen, welche Anwälte es in deiner Umgebung gibt. Dafüer klassisch ins Telefonbuch/Gelbe Seiten schauen, oder über Suchmaschinen, oder über dieses Anwaltsverzeichnis und dann rechts in der Spalte deinen Ort bzw. die nächst größere Stadt auswählen.

    Ist es rechtens zu verlangen, dass 2x wöchentlich geputzt werden muss?

    Das kann man so pauschal nicht beantworten. Denn in der Rechtsprechung heißt es nur, dass kein Bewohner benachteiligt werden soll gegenüber den anderen. Also wenn der Vermieter sagen würde, du musst das jede Woche fürs ganze Haus machen ohne Entlohnung, wäre das nicht in Ordnung.

    nicht gerechtfertigt, mir die Reinigung zu entziehen und dann einfach zu behaupten, es sei versifft

    Diese Begründung reicht so auch nicht aus. Der Vermieter müsste es viel genauer erklären, was und wo genau die Reinigung ungenügend sei. Gegen die Kosten wirst du dich bei der nächsten Nebenkostenabrechnung also wehren können, auch wenn das leider wieder neuen Stress bedeutet.

    Ich lese im Mietvertrag auch, dass wir Mieter wohl auch für den Bürgersteig zuständig sind?

    Ja, auch diese Pflicht darf ein Vermieter auf die Mieter übertragen (genauso wie auch den Winterdienst), sofern kein Bewohner dabei benachteiligt wird. Voraussetzung ist aber, dass die Reinigung des Bürgersteigs in die Verantwortung des Vermieters fällt. In manchen Städten ist das Aufgabe der Stadtverwaltung, und dann kann der Vermieter auch nicht die Mieter verpflichten.

    aber sobald sie hören, Sozialamt, nein wollen die nicht. Das ist echt sehr, sehr traurig.

    Gib nicht auf. Denn es gibt auch viele Vermieter, die froh sind, einen Mieter zu haben, der Sozialhilfe bekommt. Denn das ist zuverlässiges Geld, solange man dem Amt keinen Grund gibt, die Leistung kürzen zu müssen. Vielleicht hast du ja jemanden in deinem Umfeld, der als Bürge eintreten könnte.

    Ich wünschte ich könnte wieder arbeiten, ich verdiene auch noch recht gut als Systemintegratorin, aber ich kanns leider nicht mehr.

    Vielleicht wäre es jetzt der Zeitpunkt zu hinterfragen, ob es vielleicht unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Viele Unternehmen haben aufgrund der aktuellen Situation sich darauf eingestellt, dass Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können. Ich kenne deinen Beruf nicht, was man da im Detail machen muss, aber ein Versuch ist es Wert, eine veränderte Lage zu seinem Vorteil zu nutzen.

    Erstberatungen sind bei der Versicherung ja kostenfrei, dann sollte ich mir jemanden suchen, der mich auch vertreten will.

    Ich denke nicht, dass eine Rechtschutzversicherung für dich hilfreich ist, da du schneller Hilfe brauchst. Geh doch lieber mal zum Amtsgericht und frage nach einem Beratungsschein. Als Sozialhilfeempfänger bekommt man den und dann ist die Beratung beim Anwalt kostenlos. In Deutschland soll jeder Rechtsberatung bekommen, auch wenn man es sich nicht leisten kann. Es ist auch möglich, dass der Anwalt für dich den Beratungsschein beantragt, sprich ihn vor der Beratung darauf an.

    Ich frage mich, was solche Leute in ihrem Leben verpasst haben, dass sie fremde Menschen so tyrannisieren müssen und sich tatsächlich auch noch im Recht damit fühlen

    Diese Menschen haben es in ihrer Kindheit nicht anders beigebracht bekommen. Kinder wissen ja nichts, wenn sie auf die Welt kommen, für sie sind die Eltern der Maßstab aller Dinge. Bis zum 6 Lebensjahr ist die hauptsächliche Prägezeit. In dieser Zeit verwurzeln sich diverse Glaubenssätze in uns, die uns immer begleiten. Und leider wird vielen Kindern solche Glaubenssätze wie 'du kannst das nicht', 'du bringst eh nichts auf die Reihe', 'ich bin nicht liebenswert' eingetrichtert, was später Auswirkungen auf das ganze Verhalten hat.

    Bei deinem Vermieter kommt noch erschwerend dazu, dass genau in diese Prägezeit der Weltkrieg kam. Auch wenn er daran keine Erinnerung mehr haben sollte, im Unterbewußtsein sind diese Zustände sehrwohl hängen geblieben und haben geprägt. Wäre die Situation für dich nicht so belastend, müsste man sogar Mitleid mit dem Menschen haben. Er hat es nicht anders gelernt, es hat ihm niemand beigebracht, wie ein Leben aussehen würde, das auf Liebe und Dankbarkeit beruht.

    Ja da ist natürlich was dran. Doch gibt es beim Fragesteller einen wesentlichen Unterschied im Vergleich zu den Nachbarn. Seine Wohnung war offenbar nicht in das Schließsystem eingebunden, seine Wohnung hat einen Einzelzylinder, dehalb hatte er auch 2 Schlüssel für Wohnung und Haustür getrennt. Und weiter verstehe ich den Text so, dass er nicht wusste, dass die Nachbarn nur einen Schlüssel für beide Türen haben.

    Die Nachbarn hätten die Schlüssel möglicherweise ebenfalls weg geworfen, wenn es nicht genau die Schlüssel gewesen wären, die für die Wohnungstüren passen. Sicherlich kann man sagen, dass der Schlüssel an den Vermieter hätte zurück gegeben werden müssen. Aber da keine Information vom Vermieter kam, dass das alte Schloss wieder zurück kommt, halte ich es für treuwidrig, die Kosten für einen neuen Schlüssel zu verlangen. Aber ich bin mir keineswegs sicher.

    Die Wahrnehmungen und Interpretationen von "nicht dreckig aussehen" können ganz schön weit auseinander liegen.

    Eigentlich nicht. Laut BGH Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05 kann man "besenrein" tatsächlich wörtlich nehmen. Es muss mit dem Besen gefegt worden sein, dass keine groben Verschmutzungen mehr zurück bleiben. Auf der Küchenarbeitsplatte ist das halt dann kein Besen, sondern ein Lappen, um grobe Verschmutzungen zu entfernen. Kalkablagerungen in Bad und Küche können als grobe Verschmutzung angesehen werden, wenn die Ablagerung sehr stark ist. Aber es muss nichts glänzen. Also auch Fenster müssen nicht geputzt werden, wobei hier Klebereste schon eher eine grobe Verschmutzung sein können. Bei der Dunstabzugshaube kann man von grober Verschmutzung reden, wenn die Fettschicht deutlich erkennbar ist, aber es muss nicht auf Hochglanz gebracht werden.

    Du siehst, man kann es doch halbwegs definieren.

    Hallo Doogie,

    die Kosten kann der Vermieter sehr wahrscheinlich nicht von dir verlangen. Denn es gilt der Grundsatz, dass man nur dann zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn man den Schaden schuldhaft verursacht hat. Die Aussage des Vermieters hilft ihm nicht, denn vielmehr müsste er begründen, in welcher Weise du am Defekt Schuld sein sollst. Mit dem Defekt selber dürftest du aber ja nichts zu tun haben.

    Hallo Line,

    ich denke, du möchtest dir vielleicht lieber einen anderen Anwalt suchen, wenn du mit dem jetzigen nicht zufrieden bist. Dr Mieterverein kann sehr hilfreich sein, wenn man sich informieren möchte und um mal einen Brief zu schreiben. Aber der Mieterverein hat dann doch seine Grenzen, bis zu denen er helfen kann, und dann muss man doch zum Anwalt. Also warum dann nicht gleich einen guten von Anfang haben.

    Die Sache mit der Mieterhöhung sollte eventuell nochmal angeschaut werden um heraus zu finden, wer nun wirklich als Vermieter gilt. Dass ich eine vertretende Person legitimieren muss, ist schon richtig, aber die Legitimation kann sich auch aus dem Mietvertrag ergeben. Es kommt auf einige Details an.

    Dann die Sache der Treppenhausreinigung. Falls im Vertrag vereinbart ist, dass du diese Pflicht im Welchsel mit den Nachbarn zu erfüllen hast, dann hast du auch das Recht dazu, um dir Kosten zu sparen. Der Vermieter kann also nicht so einfach Kosten für einen Reinigungsservice auf dich abwälzen. Eventuell kannst du dich gegen die Kosten wehren.

    Ansonsten mach lieber alles schriftlich. Bei der Art des Vermieters wird es sicherlich jedes mal eine psychische Herausforderung. Das meiste kann man schriftlich machen. Und wenn doch mal der persönliche Kontakt nötig ist, dann sorge dafür, dass eine Person deines Vertrauens mit dabei ist.

    Wenn de Leistungen jetzt erbracht werden, dann wird die Firma ja sicherlich eine endgültige Rechnung schreiben, auf der Basis der Vermieter dann abrechnen kann. Da steht ja dann zwangsläufig die richtige Mwst drauf.

    Bei der Tür ist es was anderes. Wie oben schon geschrieben kann der Vermieter ja nur die 325€ ansetzen, also ohne Mwst (da auf Kostenvoranschlag abgerechnet). Und dann eben die Berechnung des Zeitwertes. Eine Tür mit Spanplatte hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 25-30 Jahren, eine Massivholztür von 40 Jahren. Gehen wir mal von den 25 Jahren aus, und nehmen wir als Beispiel an, die Tür wäre jetzt 15 Jahre alt, dann bleiben von den 325€ nur noch 130€ an Zetwert übrig, die der Vermieter bekommen kann.

    Auf der Rechnung stehen noch weitere Dinge drauf, nach denen du nicht gefragt hast oben in deinem Eingangspost, du diese Sachen also akzeptieren möchtest und gar ncht genauer prüfen. Aber wahrscheinlich müsstest du gar nicht alles davon bezahlen. Denn es gilt das Prinzip, dass der Vermieter Dinge selber zahlen muss, die durch normale Nutzung beschädigt wurden. Man muss sich also bei jedem Posten anschauen, wodurch genau die Beschädigung oder Verschlechterung gekommen ist.

    Hallo Fortwin,

    Ja. Der Vermieter darf aufgrund eines Kostenvoranschlags abrechnen. Das ist kein Problem. Der Schaden ist ja nun mal entstanden, also hat er auch ein Recht darauf, den Schaden ersetzt zu bekommen. Was er mit dem Geld dann macht, ist seine Entscheidung.

    Besonders wichtig ist aber zu beachten, dass der Vermieter bei den Kosten für eine neue Tür einen Abzug "alt für neu" vorzunehmen hat. Das bedeutet, der Vermieter kann nur den Zeitwert bekommen, nicht die volle Summe des Kostenvoranschlags. Er hätte ja sonst eine nagelneue Tür, und wäre damit besser gestellt, als wenn es den Schaden nicht gegeben hat.

    Je nachdem wie alt die Tür ist, kann es sein, dass der Wert eher gering ist, den der Vermieter bekommen kann. Unter Umständen bekommt der Vermieter damit weniger, als er mit den Kosten der Reparatur bekommen könnte, denn Reparaturkosten kann man voll ansetzen.

    Ist es denn korrekt, dass es über meine Versicherung läuft

    darkshaow hat versucht dir zu erklären, dass du für keinen Schaden aufkommen musst. Es ist die Angelegenheit des Vermieters. Und somit muss auch deine Versicherung dafür nicht zahlen. Die wir die Regulierung ablehnen.

    Denn ich vermute, dass er ziemlich sauer wird

    Ja verständlich. Aber offen gesagt muss der Vermieter damit klar kommen. Denn immerhin gekommt er von dir ja monatlich Miete bezahlt, wovon er dann Reparaturen leisten kann. Eine Miete ist für einen Vermieter niemals 100% Gewinn, sondern er hat davon erst mal anfallende Reparaturen zu zahlen.

    oder Schadensersatz verlagen, weil er mit Kaputter Küche keine neuen Mieter findet oder so etwas in der Art?

    Nein. Wie schon geschrieben ist es die Sache des Vermieters, den Schaden zu beheben.

    Gehe so vor, wie darkshadow oben geschrieben hat.

    Hallo lucy,

    auch von mir die Antwort, dass du von der Vermieterin vermutlich nichts zurück verlangen kannst. Es müsste wirklich ein Notfall sein. Das bedeutet, dass du beispielsweise keine Möglichkeit gehabt hättest, das Wasser abzustellen an einem Haupthahn. Im BGH Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 222/06 wird das auch erklärt und bestätigt.

    Du kannst aber durchaus versuchen, mit der Vermieterin zu verhandeln. Denn wenn sie am nächsten Tag eine Firma beauftragt hätte, dann wären ihr ja auch Kosten entstanden. Das ist vielleicht ein gutes Argument, zumindest den Teil zu bekommen, der eh auf die Vermieterin zugekommen wäre. Dann bleibst du nur auf dem Notdienst Zuschlag sitzen. Wäre ein Versuch wert.

    Hallo,

    ich denke auch, dass es sich hier nicht lohnt etwas zu fordern, zumindest nicht auf gerichtlichem Weg. Eine Wohnung ist wohl im besenreinen Zustand zurück zu geben. Aber um etwas zu verlangen hättest du ihm eine Frist geben müssen, seiner Pflicht nachzukommen.

    Bleiben eventuell noch Beschädigungen des Bodens, sofern diese der Mieter schuldhaft verursacht hat und er nicht abstreiten kann, dass er es war. Aber auch das ist schwierig, wie ja darkshadow schon geschrieben hat.

    Nun ist es aber ja ein Bekannter von dir. Je nachdem wie das Verhältnis zu ihm ist, kannst du vielleicht schon auf ihn einwirken und ihn überzeugen, dass er für die Dinge etwas zahlen muss. Versuche es, vielleicht könnt ihr euch auf einen Ausgleich einigen.

    Und als Umlage hat sich der Vermieter natürlich den 651 m³ bedient, da sie auch auch ihm berechnet wurden

    Das ist natürlich falsch, wäre aber zu deinem Vorteil falsch. Denn wenn ich wie oben dargelegt den Rechnungsbetrag durch 651 dividiere, und dann mit deinen 75 m³ multipliziere kommt weniger heraus, als wenn ich durch 426 dividiere.

    Aber der Rechnungsbetrag ist natürlich entsprechend höher. Das kannst du nur durch Nachfragen heraus finden. Melde dich gern wieder, wenn du eine Erklärung bekommen hast.

    Laut Wasserversorger wurden auch nur 426 m³ verbraucht, aber der Grundbeseitzabgabenbescheid der Stadt sagt, das Gebäude hätte 651 m³ verbraucht. Da kann doich etwas nicht stimmen.

    Ja richtig. Das ist unlogisch. Aber das lässt sich mit deinen Informationen nicht beantworten.

    Du sagst, du hast den Abwasserbescheid in Kopie bekommen. Steht dort irgend ein Hinweis dabei, der die Wassermenge erklären würde? Wenn nein, dann frage beim Vermieter nach, der dann wiederum bei der Stadt nachfragen müste, wenn er keine Antwort hat.

    Hallo Rene,

    die Wasserkosten dürfen nicht mit einem bestimmten Euro Betrag auf die Wohneinheiten verteilt werden. Das wäre falsch, wenn es so gemacht worden sein sollte. Sondern es wird der Verbrauch der Wohnungszähler rechnerisch ins Verhältnis gesetzt.

    Du hast laut deiner Zäherwerte 75,122 m³ Verbrauch. Und nun werden die Verbrauchswerte deiner und der anderen Wohnungen zusammen addiert und man kommt auf einen bestmmten Gesamtverbrauch X aller Wohneinheiten.

    Dann werden die Kosten mit einer einfachen Dreisatz Rechnung ins Verhältnis gesetzt. Also Kosten laut Rechnung des Wasserversorgers dividiert durch den Geamtverbrauch multipliziert mit deinem Verbrauch.

    Das gleiche wird dann mit dem Euro Betrag des Schmutzwassers laut Versorger Rechnung gemacht.

    Das Niederschlagwasser muss nach dem Verhältnis der Wohnfläche umgerechnet werden. Denn das ist unabhängig vom Wasserverbrauch. Falls der Betrag im Schmutzwasser mit drin stecken würde, wäre das falsch.

    Die ganze Sache ist aus dem Grund so verzwickt und kompliziert, weil es nichts Schriftliches gibt, was wirksam ist. Der Zettel hat keinen Wert wie schon gesagt wurde. Aber das bedeutet nicht, dass du nicht wirksam in den Vertrag eingetreten bist. Denn eine Vertragsänderung kann man auch mündlich vereinbaren, es ist nicht schriftlich erforderlich. Nur ist bei mündlichen Vereinbarungen immer das Problem der Beweisbarkeit.

    Nun schreibst du, dass du den Zettel nur mit "Abraham" zusammen angehängt hast. Das bedeutet, die Vermieterin war da gar nicht mit einbezogen, sie wusste zu dem Zeitpunkt gar nichts von deinem Einzug wenn ich richtig verstehe. Das wäre aber erforderlich, um von einer mündlichen Vereinbarung sprechen zu können. Wenn dieser Punkt so zutreffend ist, dann folgert daraus, dass du nicht in den gmeinsamen Vertrag eingetreten bist, sondern dass du ein Untermietverhältnis mit Abraham hast.

    Das hört sich im ersten Moment nach einer bescheidenen Situation für dich an. Aber aufgrund der unklaren Lage haben Abraham und die Vermieterin es genauso schwer, etwas nachzuweisen.

    Ich denke, wir können hier im Forum die Angelegenheit nicht vollständig klären, auch nicht durch User hier, die dich noch besser auskennen als ich. Den Sachverhalt aufzuklären sprengt unsere Möglichkeiten des Forums. Ich sehe zwei Möglichkeiten, entweder du gehst zu einem Anwalt und bittest ihn, es aufzuklären, oder du machst einfach nichts mehr, zahlst nicht mehr (da du ja gegenüber Abraham gekündigt hast), und du überlasst es den anderen, zum Anwalt zu gehen.

    Nach deiner Schilderung ist meine persönliche Meinung, dass du ein Untermietverhältnis mit Abraham hattest und nicht in den Hauptvertrag eingetreten bist. Aber das lässt sich wie gesagt hier nicht genau ermitteln.

    Hallo,

    sortieren wir das Ganze nochmal von Vorne, so wie ich es aus den Beiträgen verstanden habe:

    Es gab eine WG mit einem Vertrag, in dem alle Mieter gemeinsam drin standen. In diese WG bist du irgend wann eingezogen, und hast dabei diesen Zettel bekommen, auf dem die Vermieterin nicht unterschrieben hat. Die vereinbarte Miete hast du dann an die Vermieterin direkt bezahlt, richtig?

    Im März diesen Jahres bist du nun ausgezogen. Aus welchem Grund will dich die Vermieterin nicht aus dem Vertrag lassen? Das wäre interessant zu wissen, da es doch bisher so üblich war wie du schreibst. Gibt es keinen neuen Mieter, der für dich einzieht?

    Ich hoffe, dass ich es kann.

    Ja du kannst es, ein ganz hervorragender Ansatz. Nur eine kleine Ergänzung:

    aloeveraa Du müsstest da nochmal bei der Maklerin oder beim Vermieter nachfragen, denn die Aussage

    dass wir Wasser, Heizung (Wärmestorm, da wir eine Luft Wasser Wärmepumpe" [...] selbst anmelden müssen

    ist tatsächlich unklar. Denn auch eine Wärmepumpe ist eine Anlage, die vom Vermieter zentral betrieben wird und somit der Vermieter die Kosten verteilen müsste. Es kann aber theoretisch auch sein, dass die Anlage von einem externen Dienstleister mittels einem sog. Contracting Vertrag betrieben wird. In dem Fall kann es stimmen, dass du dich bei diesem anmelden musst. Frag also nach, wo genau du dich anmelden sollst, also bei welcher Firma. Dann wird es klar.

    Dass man sich für das Wasser selber beim Wasserversorger anmelden muss, ist zwar eher selten, aber durchaus möglich. Daher frag da nochmal nach.

    Der Farbunterschied allein rechtfertigt nicht, das Streichen und ggf. Tapezieren einzufordern. Es gehört einiges mehr dazu, eine Wand als stark renovierungsbedürftig zu bezeichnen. Die Farbunterschiede nimmt man ja auch unterschiedlich wahr, Eine Wand wirkt anders je nachdem wie das Licht darauf fällt.

    Ich verstehe, dass dich die Farbunterschiede stören. Aber das reicht mietrechtlich gesehen nicht aus.

    Mehr kann man aus der Ferne leider nicht dazu sagen. Um zu beurteilen, ob renovierungsbedarf besteht, müsste man vor Ort sein. Daher könntest du, wenn du magst, die Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dieser würde dann gff. auch zu dir kommen und den Zustand objektiv anschauen.

    Was du außerdem noch machen kannst: Bitte den Vermieter zu dir in die Wohnung und zeige ihm das Ergebnis der Instandsetzung. Sag ihm, dass du den Unterschied als störend empfindest und frage ihn, ohne etwas zu fordern, ob es da irgend eine Lösung gibt. Die meisten Vermieter sind entgegenkommend, auch wenn sie es nicht unbedingt müssen, wenn man sie hilfesuchend um Rat fragt.

    Hallo,

    einen Anwalt brauchst du nicht, jedenfalls noch nicht jetzt, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt. Denn die Sache ist nach allgemeinen Grundsätzen der Gesetze ziemlich klar. Lass es mich erklären.

    Dein Vermieter scheint offenbar den §553 BGB ganz genau zu kennen, da er ihn erwähnt hat. Er weiß also offenbar, dass darin von einem berechtigten Interesse die Rede ist, das dir als Mieter zustehen kann, und wahrscheinlich weiß er auch, dass dieses berechtigte Interesse beim Zuzug des Lebenspartners gegeben ist. In dem Punkt ist sich auch die Rechtsprechung einig.

    Das Problem besteht aber darin, dass dein Vermieter sich auf die Klausel im Vertrag beruft, nach der die Wohnung nur für eine Person vorgesehen ist. Damit unterliegt der Vermieter aber einem Rechtsirrtum. Denn im Absatz 3 des §553 BGB steht, dass Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters ausgeschlossen sind. Dein Vermieter kann also nicht per Klasel im Vertrag das Gesetz aufheben. Diese Klausel ist gemäß allgemeienr Rechtsgrundsätze unwirksam.

    Der nächste Einwand des Vermieters ist, dass die Wohnung zu klein sei. Auch das ist nach allgemeiner Rechtsprechung falsch. Denn die Richter sagen, das eine Wohnung groß genug ist, wenn pro Person mindestens 10 m² vorhanden sind. Das ist bei dir ja gegeben.

    Auf Basis deiner Informationen gibt es für den Vermieter also keinen Grund, den Zuzug abzulehnen. Die Möglichkeit eines Grundes in der Person deiner Freundin würde ich jetzt nicht annehmen, denn das hätte der Vermieter sicherlich als Grund angegeben.

    Was du tun könntest ist, dem Vermieter mit Hinweis auf die Unwirksamkeit der Klausel und den Hinweis, dass die Wohnung laut Rechtsprechung groß genug ist, erneut um Zustimmung zu bitten.

    Kann er mich kündigen wenn ich sie einfach bei mir anmelde?

    Theoretisch ja, praktisch nein. Denn nach der Rechtsprechung ist es so, dass eine Kündigung nach dem Prinzip von Treu und Glauben (§242 BGB) unberechtigt ist, wenn man nach allen sachlichen Faktoren davon ausgehen muss, dass eine Zustimmung des Vermieters zu erfolgen hat. An dieser Stelle brauchst du aber dann doch einen Anwalt, denn es muss dann trotzdem noch ein Gericht feststellen, dass der Einzug genehmigt werden muss.

    Sie einfach bei mir anmelden?

    Nein, das ist nicht gut. Die Einholung der Erlaubnis und Mitteilung über den Einzug muss in jedem Fall erfolgen.

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