Beiträge von Fruggel

    Ach noch ein Nachtrag. Du hast dich bisher auf die Einheiten der Heizkostenverteiler fixiert. Das allein hilft dir aber gar nicht weiter. Denn die Einheiten verteilen ja lediglich die Kosten auf die einzelnen Mieter. Man muss sich gleichzeitig auch die entstandenen Gesamtkosten anschauen. Denn wenn diese im Gegensatz zu früher gestiegen sind, dann meistens deswegen, weil tatsächlich mehr geheizt wurde. Man muss es in Relation anschauen.

    Deine Frage lässt sich also eigentlich nicht wirklich befriedigend beantworten, ohne die ganze Abrechnung anzuschauen und das dann mit dem Vorjahr zu vergleichen. So mache ich es jedenfalls, wenn ich für jemanden eine Abrechnung prüfen soll.

    Hallo Sissi,

    Wenn es immer fiktive 30.000 Einheiten waren und plötzlich 20.000 weniger, könnte man das in Frage stellen, oder?

    Nein, das hilft nicht weiter. Denn der Verbrauch könnte ja tatsächlich gesunken sein. Stattdessen kannst du dein Recht auf persönlicher Belegeinsicht beim Vermieter in Anspruch nehmen und dir dabei die Verbräuche der anderen Wohnungen zeigen lassen. Da sieht man dann, wenn es irgend wo Zahlen gibt, die unrealistisch erscheinen, und dazu kann dann dann den Vermieter befragen, ob es eine Erklärung dafür gibt.

    Ist damit der Zeitraum überschritten?

    Du hast die Frage schon selbst beantwortet, indem du geschrieben hast, dass die Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein muss.

    Ist der Vermieter nicht verpflichtet so eine Baustelle die so massiven Lärm macht vorher anzukündigen?

    Ja, da hast du recht. Es ist im Gesetz vorgeschrieben, dass der Vermieter eine Sanierung ankündigen muss. Und wenn es um ein Gerüst am Haus geht, dann erst recht. Denn wenn Arbeiter in die Fenster schauen können, dann ist das ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre, wenn nicht vorher eine Ankündigung erfolgt ist.

    Theoretisch könntest du jetzt zu einem Anwalt gehen, der eine einstweilige Verfügung bei Gericht durchsetzt, dass die Arbeiten gestoppt werden müssen, bis die Ankündigung ordnungsgemäß erfolgt ist. Aber ein Grund zur fristlosen Kündigung ist es trotzdem nicht wie Köbes schon geschrieben hat.

    werde ich ihn fragen auf welchen Paragraphen er sich beruft und das ich die Räumlichkeiten erst als Wohnung hergerichtet habe

    Das kannst du natürlich tun. Aber ich halte es für weniger klug, sich bei der Übergabe auf eine Diskussion darüber einzulassen. Das kann schnell dazu führen, dass es entweder zum Streit ohne Ergebnis kommt, oder man sich zu irgend welchen unüberlegten Zugeständnissen hinreißen lässt, die man später bereut. Die Übergabe sollte allein nur darin bestehen, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Anschließend kann der Vermieter seine Forderungen schriftlich auflisten, und dann kann man in Ruhe prüfen, welche davon berechtigt sind.

    Einen neutralen Zeugen zur Übergabe mitzunehmen kann auf jeden Fall hilfreich sein, falls es im Nachgang zu Beweisproblemen kommt.

    darf solange die Kaution einbehalten werden

    Ja, der Vermieter darf etwas von der Kaution einbehalten für die Nebenkostenabrechnung, allerdings nicht den vollen Betrag, sondern nur in der Höhe einer voraussichtlich zu erwartenden Nachzahlung.

    hat er dann überhaupt ein Recht die Wohnung sozusagen während der noch laufenden Mietzeit zu betreten/arbeiten durchzuführen etc ?

    Ja hat er. Allerdings kann es dir ja nur recht sein, wenn er sehr umfangreiche Arbeiten durchführt oder gar de Wohnung an einen neuen Mieter gibt, denn dann ist man von der Zahlung befreit. Optimal wäre es allerdings, wenn dir der Vermieter das Vertragsende auf dem Protokoll schriftlich bestätigt.

    Hallo Dominikus,

    das kann man im Rahmen des neuen Vertrags verhandeln. Der Vermieter hat ja ein Interesse daran, dass ihr umzieht, sodass er die Sanierung durchführen kann, und so kann man für den neuen Vertrag durchaus über einen finanziellen Zuschuss für Umzug und Anderes verhandeln. Ist der Vertrag aber mal unterschrieben, gibt es nachträglich keine Möglichkeit mehr, etwas zu fordern.

    Hallo Sabine,

    ich kann dir keine Empfehlung geben, wie du vorgehen musst, denn das wäre Rechtsberatung. Aber aus meinen Informationen, wie es generell vom Gesetz her vorgesehen ist, wirst du sicherlich von selber richtig handeln. Und wenn du nicht weiter kommst, dann kannst du dir immer noch einen Rechtsanwalt an deine Seite holen, der deine Rechte vertritt.

    Es kann natürlich passieren, dass der Vermieter Beträge von der Kaution einbehält, die ihm gar nicht zustehen. Aber das alles stellt sich erst nach der Wohnungsübergabe heraus. Klar musst du dann widersprechen und die Rückerstattung der Kaution abzüglich der berechtigten Abzüge fordern, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe.

    Selbst wenn ich dann erst zum 1.9. raus könnte aus dem Vertrag muss er dann ja akzeptieren oder ?

    Die Wohnung kann man immer vorzeitig zurück geben unabhängig vom Verrtragsende. Schlimmstenfalls muss man dann nur noch länger Miete zahlen bis zum tatsächlichen Vertragsende.

    Er meinte ich müsse auf dem Ledersofa (was kein echtes Leder ist) auch für Gebrauchsspuren aufkommen

    Wenn es übliche Gebrauchspuren sind, die bei der ganz normalen Benutzung entstehen, muss man als Mieter dafür nicht aufkommen, nur wenn etwas schuldhaft beschädigt ist. Das ist in §538 BGB geregelt.

    Im Anhang für dich ein Wohnungsübergabeprotokoll, wie ich es für meine eigenen Vermietungen erstellt habe, falls der Vermieter nicht selber eins mitbringt.

    Wie kann ich hier argumentieren das ich keinen Teppich einlegen werde ?

    Gibt es eindeutige Paragraphen auf die ich mich stützen kann ?

    Dafür musst du nicht argumentieren. Denn wenn der Vermieter es von dir verlangen will, dann ist er es, der einen Paragraphen braucht, um seine Forderung zu begründen. Aber ein solcher Paragraph existiert nicht.

    Sollte ich dies zeitnah mitteilen oder erst bei der Wohnungsübergabe sagen,die er für die letzte Juliwoche angesetzt hat ?

    Es reicht zur Übergabe. Erst dann ist ja relevant, welche Forderungen der Vermieter haben wird, und erst dann kann du prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind.

    Heißt das zeitgleich das Ende des Mietvertrages für mich ?

    Nein. Das ist damit nicht zwangsläufig gleichzusetzen. Am besten wäre es, wenn du dir das Vertragsende schriftlich geben lassen kannst.

    Hallo,

    wie ist es einem unbefristeten Gewerblichen Mietvertrag?

    Wie Leipziger82 schon angedeutet hat gibt es keinen Kündigungsschutz wie beim Wohnraum, der Vermieter könnte also kündigen.

    Also so gesehen ist man nie zu hundert Prozent sicher

    Nunja, es kommt auf die Verhandlung mit dem Vermieter an. Vielleicht kannst du eine längere feste Laufzeit als 1 Jahr heraus holen. Diese Zeit ist dann sicher, sofern es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt.

    und noch eine Frage zum Thema Konkurrenzschutz

    Dieser müsste vertraglich vereinbart werden. Andernfalls gibt es keinen.

    Hallo Tixxo,

    bei einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung müssen die Kosten aufgeteit werden dan 30-50% Grundkosten und der Rest Verbrauchskosten. Meistens ist ein Verhältnis von 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten üblich. Auch wenn es in der oberen Wohnung keinen Verbrauch gegeben hat, dann bleiben dennoch die Grundkosten, welche sich nach dem Verhältnis der Wohnfäche verteilt. Diesen Teil der oberen Wohnung muss der Vermieter tragen. Ihr müsst niemals 100% tragen.

    Wenn nach Prüfung deiner Abrechnung immer noch Unklarheiten bestehen, dann kannst du die Rechnungsbelege persönlich beim Vermieter einsehen, um die angegebenen Kosten zu vergleichen.

    Muss ich hier wirklich wieder einen Teppich reinlegen ?

    Nein. Man ist als Mieter verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurück zu geben, in dem man sie angemietet hat, aber nicht in einem besseren Zustand. Würdest du jetzt einen neuen Teppich rein legen, hätte der Vermieter einen Vorteil, der ihm nicht zusteht.

    Du wirst wahrscheilich einen Schadenersatz zahlen müssen für den ncht mehr vorhandenen Teppich, aber eben nur den Zeitwert dieses Teppichs, nicht für einen neuen. Überlass es dem Vermieter einen Teppich zu verlegen, und dann soll er dir sagen, welchen Zeitwert als Schadenersatz er möchte. Dann kannst du prüfen, ob der Betrag realistisch ist.

    wo ich aber mit hoher wahrscheinlichkeit wieder kündigen werden. Ist dann halt so, geld ist dann halt weg.

    Ja, du verlierst Geld, hast etsprechend doppelt Miete zu zahlen.

    Doch das hättest du ja auch, wenn du die aktuelle Wohnung regulär kündigen würdest (ohne Nachmietersuche).

    Also könntest du dir ja aussuchen, in welche Wohnung du möchtest, Geld ist ja in beiden Fällen verloren. Verstehst du was ich meine?

    darf er dann eine Vertragsänderung machen und zum Beispiel die Miete erhöhen?

    Ja, das kann passieren, dass der Vermieter bei einem neuen Vertrag neue Bedingungen stellt. Es kann aber auch passieren, dass er sagt, du bekommst keinen neuen Vertrag. Dann würde nur die gemeinsame Kündigung bleiben oder deine Frau bleibt einfach im Vertrag mit stehen.

    Die andere Alternative wäre, dem Vermieter gemäß §1568a III BGB eine gemeinsame Erklärung zu schicken, dass du in der Ehewohnung bleiben wirst und der Vertrag allein mit dir fortgeführt wird. Das kann er nicht verweigern.

    Kurze Nachfrage, dass wir jetzt nicht aneinander vorbei reden.

    Oben hast du geschrieben, dass du einen neuen Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben hast. Darauf nehme ich an, dass du selber aus der aktuellen Wohnung ausziehen möchtest. Wie passt das jetzt damit zusammen, dass du nun schreibst, allein ohne deine Frau in der bisherigen Wohnung bleiben zu wollen?

    Heißt das dann ich kann mein Mietverhältnis auch einfach zum Monatsende Kündigen?

    Nein. Die 3 Monate sind immer einzuhalten. Außer es ist im Vertrag für dich als Mieter eine kürzere Frist als die 3 Monate vereinbart worden. Aber wenn nichts vereinbart ist (= nicht angekreuzt im Vertrag), dann gilt die gesetzliche Bestimmung.

    Im manchen Verträgen ist ein Kündigungsverzicht von en paar Monaten oder Jahren vereinbart. Der wäre dann auch noch zu berücksichtigen.

    Hallo Timo,

    wenn im Vertrag nicht vereinbart ist, dass das Gartenhaus eine Leihgabe ist und der Vermieter dabei die Mängelhaftung ausgeschlossen hat, dann gehört das Gartenhaus mit zur Mietsache, für die der Vermieter verantwortlich ist. Ihr könnt dann also die Reparatur vom Vermieter verlangen.

    Dass das Gartenhaus nicht im Vertrag genannt ist, tut nichts zur Sache. Denn ich interpretiere deine Info so, dass es unstreitig ist, dass das Gartenhaus Eigentum des Vermieters ist und bei Anmietung vorhanden war.

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