Hallo Sabine,
ich kann dir keine Empfehlung geben, wie du vorgehen musst, denn das wäre Rechtsberatung. Aber aus meinen Informationen, wie es generell vom Gesetz her vorgesehen ist, wirst du sicherlich von selber richtig handeln. Und wenn du nicht weiter kommst, dann kannst du dir immer noch einen Rechtsanwalt an deine Seite holen, der deine Rechte vertritt.
Es kann natürlich passieren, dass der Vermieter Beträge von der Kaution einbehält, die ihm gar nicht zustehen. Aber das alles stellt sich erst nach der Wohnungsübergabe heraus. Klar musst du dann widersprechen und die Rückerstattung der Kaution abzüglich der berechtigten Abzüge fordern, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe.
Selbst wenn ich dann erst zum 1.9. raus könnte aus dem Vertrag muss er dann ja akzeptieren oder ?
Die Wohnung kann man immer vorzeitig zurück geben unabhängig vom Verrtragsende. Schlimmstenfalls muss man dann nur noch länger Miete zahlen bis zum tatsächlichen Vertragsende.
Er meinte ich müsse auf dem Ledersofa (was kein echtes Leder ist) auch für Gebrauchsspuren aufkommen
Wenn es übliche Gebrauchspuren sind, die bei der ganz normalen Benutzung entstehen, muss man als Mieter dafür nicht aufkommen, nur wenn etwas schuldhaft beschädigt ist. Das ist in §538 BGB geregelt.
Im Anhang für dich ein Wohnungsübergabeprotokoll, wie ich es für meine eigenen Vermietungen erstellt habe, falls der Vermieter nicht selber eins mitbringt.