Diese weitergehenden Fragen müssten Sie bitte mit einem Rechtsanwalt klären. Diese Sache lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern hängt von den genauen Umständen ab. Das bedeutet, man kann nicht einschätzen, wie ein Richter die Situation bewerten würde, wir hier im Forum daher noch weniger.
Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass eine Mietminderung möglich ist, ebenso ist es nicht ausgeschlossen, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Eine weitere Option ist es, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten. Ein Anwalt vor Ort kennt die Richter am Amtsgericht und hat daher eine gute Ahnung, welcher Weg am Sinnvollsten wäre.
Eine Mietminderung tritt kraft Gesetz ein und hängt nicht von der Zustimmung des Vermieters ab. Wenn man jedoch eh schon im Gespräch ist, um den Vermieter vom Tausch der Wohnung zu überzeugen, und dies scheitern sollte, könnte man auch einvernehmlich eine Reduzierung der Miete vereinbaren. Dies ist eine weitere Option, um eine außergerichtliche Lösung zu finden, mit der man zumindest vorübergehend zufrieden sein kann, bis irgend wann der Vertrag aufgelöst werden kann und eine ganz andere Wohnung gefunden ist.