Bei einer Nebenkostenabrechnung werden zunächst mal alle Kosten des gesamten Jahres aufgelistet, egal, ob man in dem Monat der Entstehung dort gewohnt hat oder nicht. Danach dann werden diese Kosten nach einem definierten Verteilerschlüssel auf die Wohnungen verteilt, meistens nach dem Verhältnis der Wohnfläche. Und dann erst wird die Zeit herunter gerechnet nach dem Anteil der Nutzungsmonate.
Es ist also falsch zu denken, dass man überhaupt keine Kosten für den Winterdienst zu tragen hat, nur weil man im Dezember nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat. Diese muss man schon mit bezahlen, aber eben nur den Anteil, der rechnerisch auf die Nutzungszeit herunter gebrochen wurde. Das muss man in der Abrechnung erkennen können, wie der Vermieter gerechnet hat, um auf den Anteil zu kommen.
Bei der Heizungswartung ist es im Prinzip genauso. Nur kommt hier noch dazu, dass alles, was mit Heizung zu tun hat, nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung (also zum Teil verbrauchsabhängig) umgelegt werden muss, sofern nicht die Ausnahmeregelung gemäß §2 HeizKV für 2-Familienhäuser zutreffend ist und diese Ausnahme auch im Vertrag vereinbart ist.