Du schreibst selber, er hat "nur" eine Wohnung. Also ist dir vermutlich selber schon klar, dass das zu wenig ist, um den Vermieter als Unternehmer einzustufen. Man geht meistens von 5-8 Wohnungen aus, die ein Vermieter haben muss, um als Unternehmer zu gelten, weil er dann so einen Zeitaufwand hat, der das rechtfertigt. Etwas anderes kann gelten, wenn eine Hausverwaltung beauftragt ist.
Beiträge von Fruggel
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Für die Ausnahme müsste der Vermieter selber erst kürzlich die Rechnung des Kabelanbieters erhalten haben. Ist wohl eher unwahrscheinlich, dass dem so ist.
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Wie soll ich reagieren, wenn er jegliche Rückmeldung meines Anwalts ignoriert?
Am besten gar nicht. Du solltest dem Anwalt die weiteren Schritte überlassen. Es ist nicht sinnvoll, ohne Absprache mit dem Anwalt etwas zu tun, denn damit kannst du deine eigene Position auch schnell verschlechtern. Wenn der Vermieter nicht kooperiert, dann wird er wohl irgend wann ein Schreiben vom gericht bekommen, und dann ist schluss mit Ignorieren.
Und muss mein Anwalt ihm plötzlich Einschreiben schicken?
Das ist durchaus nützlich, wenn man die Vermutung hat, dass die Gegenseite Briefe ignoriert und leugnet, welche bekommen zu haben. Denn dann muss man die Zustellung nachweisen können.
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Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung dem Mieter zu übergeben. Nach dieser Frist hat er seinen Anspruch auf eine Zahlung verwirkt und der Mieter kann die Zahlung verweigern. Davon gibt es zwar eine Ausnahme, aber die kommt selten vor.
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Bei Beschädigungen ist nicht immer der Mieter dafür verantwortlich. Es hängt von der Ursache ab, also wie es zu dem Schaden gekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der neue Mieter die Verantwortung übernehmen möchte, wenn das normal Sache des Vermieters wäre.
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Der erste Schritt vor allen anderen wäre zu prüfen, ob du als Mieter denn überhaupt die Wartung zahlen musst. Ist das nicht der Fall, hat sich doch alles Weitere erübrigt. Untr Umständen kannst du sogar die bisher gezahlten Gebühren der Wartungen zurück fordern.
Bei einer Pauschale für die Nebenkosten ist es möglich, dass diese nur für bestimmte Kostenarten gelten soll, während andere Kostenarten abgerechnet werden. Aber das muss sich klar aus dem Vertrag ergeben. Daher lies selbst nochmal nach.
Wenn der Vermieter etwas von der Kaution abziehen will, dann muss er eine Kautionsabrechnung schreiben, in der aufgeführt ist, welchen Betrag er genau abzieht und für was. Wenn nötig hat man dann auch das Recht, die Belege dazu einzusehen. Versteckt kann der Vermieter also nichts abziehen.
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Muss er mir denn nicht offiziell ankündigen, dass er die Wohnung verkaufen möchte?
Erst im Zusammenhang mit der Terminvereinbarung. Wenn er einen Besuch ankündigt, dann muss darin auch der Grund des Besuchs stehen, sodass du die Möglichkeit hast zu prüfen, ob dieser Grund ein berechtigtes Interesse darstellt. Letzteres ist bei einem geplanten Verkauf ja der Fall.
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damit es für alle Beteiligten verständlich und auch rechtlich einwandfrei ist?
Die Frage kann so gestellt hier nicht beantwortet werden. da Rechtssicherheit nur ein Anwalt bieten kann. es wäre Rechtsberatung, bei Formulierungen zu helfen. Wenn du eine andere Frage zu dem Thema hast, dann stelle sie gern.
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Habe nächste Woche eine Telef. Termin mit dem Mieterschutz.
Ich vermute, dass man dir dort nicht helfen kann. Denn das Problem, das du beschreibst, hat mit dem Mietrecht direkt nichts zu tun. Sondern hier geht es ja vielmehr darum, ob der Heizöl Lieferant vielleicht betrügen könnte.
Deshalb ja, sammle Beweise über die tatsächlich getankte Menge, Fotos, Zeugen, was auch immer, und übersende dies an den Verwalter. Er sollte sich normalerweise dafür interessieren und es ist dann seine Sache, sich darum zu kümmern.
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Ich muss in diesem Fall allein aus Prinzip gegen diese Frechheit vorgehen.
Verständlich. Doch mach das nicht ohne Berücksichtigung der geltenden Normen. über die ich dich aufgeklärt habe. Nicht selten stellt man im Gerichtssaal fest, dass Recht haben und Recht bekommen weit auseinander liegen können.
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das ich die Originalbelege und Nachweise über die Hausmeistertätigkeit einfordere
Was der Vermieter verweigern kann, weil die Belegeinsicht in der Regel persönlich zu erfolgen hat, außer man müsste eine unzumutbar weite Strecke fahren.
Von den geforderten 416 würde ich 150 für den Hausmeister, 26 für Gartenpflege abziehen
Wie würdest du die Differenz sachlich und im Sinne der Gesetze begründen? (Das ist zwingend erforderlich, wenn man Einwände gegen die Abrechnung geltend machen will)
das ist immer noch der Wurm drin
Das reicht nicht aus für die Geltendmachung von Einwänden, nur weil einem die Nachzahlung zu hoch erscheint. Man muss die Fehler konkret benennen. Kann man das nicht, würde ein Gericht die Beanstandung auch nicht gelten lassen.
Es werden Wartungskosten für Erfassungsgeräte Heizung in Höhe von 200€ auf den Mieter umgelegt
Wenn es sich um einen Wartungsvertrag zur Eichung handelt, dann ja. Denn die Eichung der Wasserzähler und Wärmemengenzähler ist umlagefähig, und deshalb ist ein solcher Vertrag anerkannt.
Wo man sich bereichern will ist unschwer zu erkennen
Ich erkenne das nicht. Denn im Sinne der Gesetze dürfen die Kosten angesetzt werden, die dem Vermieter entstanden sind. Hier geht es also vorrangig darum, ob die Belege des Vermieters übereinstimmen.
Erst im zweiten Schritt kann man sich Gedanken machen, ob der Vermieter das gesetzliche Gebot der Wirtschaftlichkeit missachtet haben könnte.
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Wenn das Haus nur aus 2 Wohnungen besteht, gibt es eine Ausnahmeregelung, nach der ein Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Das geht dann allerdings nicht fristlos, sondern mit 3 Monate längerer Frist als normal, also wenn es normal 3 Monate sind, dann werden es 6 Monate Kündigungsfrist. Für eine fristlose Kündigung hingegen braucht es einen wichtigen Grund, das geht nicht so einfach. Es kommt also nun darauf an, was in der schriftlichen Kündigung drin stehen wird.
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Kann man das Geld wegen Nichterfüllung zurückfordern oder ist das jetzt zu spät?
Das ist prinzipiell noch möglich, da die Regelverjährung gilt, sofern die Rückforderung berechtigt ist.
Zu den anderen Dingen kann man nichts sagen, da du keine Frage gestellt hast, was du von uns erklärt bekommen möchtest.
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Naja sehen wir es sachlich. Bei einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung besteht nun mal kein Sonderkündigungsrecht. Es gibt kein Gesetz dafür. Aus diesem Grund lässt sich die Frage so schlicht nicht beantworten, ob man will oder nicht. Das wollte ich damit erklären.
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Man kann ein Recht nicht verlieren, das man gar nicht hat, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Es ist nicht sinnvoll, sich über nicht vorhandene Gesetze Gedanken zu machen.
Es wäre ergänzend noch zu erwähnen, dass du für eine Erhöhung der Vorauszahlung zunächst eine Abrechnung des Vermieters bekommen haben musst, auf deren Basis die Erhöhung berechnet ist. Der Vermieter kann nicht zu jeder Zeit die Vorauszahlung anpassen, nur weil er absieht, dass sie nicht ausreicht. Das geht nur im Zusammenhang mit einer vorhandenen Abrechnung.
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Bitte wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein und zeige dort den Vertrag. Wir können hier nur allgemeine Infos geben, aber keinen Vertrag prüfen, das wäre Rechtsberatung.
Davon abgesehen kann ich in dem zitierten Text nichts davon lesen, dass du 100€ weniger zu zahlen hättest.
Kurz zum allgemeinen Verständnis. In §536b BGB ist definiert, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wenn ein Mangel von Anfang an bekannt ist. Aus diesem Grund steht das im Vertrag. Wenn aber der Vermieter für die Zeit eine günstigere Miete im Vertrag mit dir vereinbart haben sollte, dann ist das was anderes und das gilt dann auch. Deshalb lasse das bei einem Anwalt prüfen, ob dem so ist, wenn du dir selber unsicher bist beim nochmaligen Lesen des Vertrags.
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Aber kann man denn wirklich gar nix gegen diese Belästigung tun?
Doch kann man. Aber das würde alles auf einen gerichtlichen Beschluss hinaus laufen. Daher besprich das mit deinem Anwalt. Ansonsten kann man nur psychologisch Wirkung zeigen durch ein selbstbewußtes, bestimmtes, aber doch freundliches Auftreten gegenüber einer anderen Person. Doch das kann durchaus viel Kraft und Nerven beanspruchen.
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Anzeige kannst du natürlich erstatten. Aber das hilft dir nicht wirklich weiter, denn das ist nur der strafrechtliche Aspekt. Die Kaution ist damit nicht geklärt.
Es ist legitim, wenn sich ein Vermieter die Arbeit für seine Eigenleistung vergüten lässt. Um festzustellen, ob die 60€ gerechtfertigt sind, könntest du von einer Firma oder einem Hausmeisterservice ein Kostenangebot einholen und damit dann den Betrag ggf. drücken, wenn es niedriger sein sollte. Aber mt 2,50€ wirst du sehr wahrscheinlich nicht hin kommen und ein Rechtsstrei deswegen somit zu riskant.
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Nun hat er durch die Blume angedroht, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen.
Tausche den Schließzylinder der Wohnungstür aus, bewahre den jetzigen natürlich auf. Auf Klingeln oder Klopfen musst du nicht reagieren. Dich kann niemand zwingen, mit dem Vermieter zu sprechen. Bleib stehts ruhig und freundlich, auch wenn es schwer fällt.
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Danke Blumenthal für deinen Beitrag.
Dieser stimmt aber leider nicht. Bis 31.12.2020 muss die Abrechnung für den 1.1.2019 bis 31.12.2019 zugestellt worden sein, also immer 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Davon abgesehen muss der Abrechnungszeitraum gar nicht dem Kalenderjahr entsprechen, es dürfen auch andere 12 Monate sein.
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