Der Zählerstand für das jeweilige Jahr ist gleichzeitig auch immer der Anfangsstand für das nachfolgende Abrechnungsjahr. Für die Zimmer, wo in 2019 Null stand, ist Null somit auch der Anfangsstand für 2020. Somit ist es korrekt, dass es sich dann ausgleicht und die Kosten höher werden.
Etwas anders ist es, wenn die Zähler einen Stichtagswert haben. Dann setzt sichder Zähler zu dem Stichtag auf Null zurück. Sollte das der Fall sein, hätte der Vermieter den Verbrauch von 2019 dazu addiert, was wiederum nicht in Ordnung ist.