Beiträge von Fruggel

    Der Zählerstand für das jeweilige Jahr ist gleichzeitig auch immer der Anfangsstand für das nachfolgende Abrechnungsjahr. Für die Zimmer, wo in 2019 Null stand, ist Null somit auch der Anfangsstand für 2020. Somit ist es korrekt, dass es sich dann ausgleicht und die Kosten höher werden.

    Etwas anders ist es, wenn die Zähler einen Stichtagswert haben. Dann setzt sichder Zähler zu dem Stichtag auf Null zurück. Sollte das der Fall sein, hätte der Vermieter den Verbrauch von 2019 dazu addiert, was wiederum nicht in Ordnung ist.

    Ist es in diesem Fall ratsam anstelle eines Anwalts die Steuerfahndung/Finanzamt zu informieren

    Nein, das würde dich nicht weiter bringen. Die Steuerfahnung wirde nur beim Verdacht auf Steuerhinterziehung tätig, aber nicht, um für Mieter die Nebenkostenabrechnung zu prüfen.

    Dein einziger Weg ist, die Vorauszahlung der Nebenkosten zurück zu fordern, ggf. mithilfe eines Anwalts. Die Kaution kann bei der Gelegenheit auch zurück gefordert wrden, sofern der Vermieter mit der Rückzahlung bereits im Verzug ist.

    Selbst wenn ein Sonderkündigungsrecht bestehen würde wie bei der Mieterhöhung nach §558 oder §559 BGB, dann sind es im Endeffekt mehr als 2 Monate Kündigungsfrist, denn die Frist beginnt erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit,, die man hat, um die Mieterhöhung zu prüfen. So steht es in §561 BGB.

    Ein Gesetz dazu wirst du auch nicht finden können, denn es existiert keines. Nrgends steht etwas, dass der Vermieter dich zu etwas zwingen kann, was du nicht vorher vertraglich vereinbart hast bezüglich Strom, der ja gar nicht Bestandteil des Mietvertrags oder der Betriebskosten ist. Aus diesem Grund hatte ich oben geschrieben, den Vermieter nach den Konditionen zu fragen, und dann kannst du dir überlegen, ob du das annehmen möchtest oder nicht.

    Da der Vermieter aber keine Informationen gibt, gibt es für dich im Moment nichts zu tun. Das ändert sich erst dann, wenn der Vermieter meint, für irgend was Geld von dir verlangen zu wollen. Auch ein Anwalt kann bis dahin nichts machen.

    Du brauchst zunächst mehr Informationen vom Vermieter, wie er sich das konkret vorstellt, bevor du dich entscheiden kannst, wie du dich verhälst. Befrage ihn doch. Wie viel Geld will er für den Strom. Wie will er es abrechnen, wenn es keinen Zähler für den Solarstrom gibt. In deiner Eingangsfrage hast du gesagt, der Vertrag mit dem Versorger soll gekündigt werden, jetzt schreibst du, der Vertrag läuft weiter. ... Viel zu viele offene Fragen.

    Nein, das ist hier leider nicht möglich, damit erwartest du zu viel von einem Forum. Eine Vertragsprüfung kann nur von einem Anwalt gemacht werden, denn du möchtest ja Rechtssicherheit.

    Außerdem befassen wir uns hier nur mit deutschem Recht. Du bist aber aus Österreich, und dort gelten andere Gesetze.

    Man muss eine Wohnung in dem Zustand zurück geben, in dem man sie angemietet hatte. Wenn bei Anmietung also ein Teppich vorhanden war, dann könnte der Vermieter eventuell darauf bestehen, dass auch bei Rückgabe einer vorhanden ist, oder er verlangt andernfalls Schadenersatz.

    Nach so langer Mietzeit ist es zu empfehlen, mit dem Vermieter einige Tage von Wohnungsrückgabe zu besprechen, was er erwartet. Falls er ohnehin sanieren will, wird er vermutlich nichts erwarten und jede weitere Überlegung erübrigt sich.

    Den Zuschlag bezahlt der Hauptmieter an den Eigentümer. Der Untermieter hat damit nichts zu tun.

    Es gibt aber auch Fälle, in denen es nicht gerechtfertigt ist, wenn der Eigentümer einen Untermietzuschlag verlangt. Der Hauptmieter kann sich eventuell dagegen wehren. Das muss aber im Einzelfall angeschaut werden und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

    Wie schon geschrieben mit dem Zählerstand des Gaszählers zum 31.12. Dann kann man mit dem kWh Preis des Versorgers die Kosten ausrechnen. Oder man wartet einfach ab, bis die nachfolgende Rechnung des Versorgers da ist.

    Ich halte aber nicht viel davon, eine solche Frage für sich alleinstehend zu überlegen. Oft muss man sich mehrere Aspekte anschauen, um zu einer Lösung zu kommen, bei denen der Mieter nichts zu beanstanden hat. So ist es beispielseise ja nicht üblich, dass eine Versorger Rechnung nur über 9 Monate geht. Diese hat normalerwiese auch Jahresrechnungen.

    Schließlich noch der Hinweis, dass eine Heizkosten Abrechnung ja nicht zwingend über das Kalenderjahr gehen muss. Es sind auch andere 12 Monate erlaubt. z.b. der 1.10. bis 30.09. eines jeden Jahres. Das muss man sich insgesamt überlegen, wie man künftig vorgehen will.

    Er hätte damals ja gar nicht bis zu dem Betrag erhöhen dürfen so wie ich das verstehe.

    Ja. Deswegen hast ja so der Mieterhöhung wiedersprochen und es dem Vermieter nicht unterschrieben, wenn ich dich richtig verstanden habe. Du gehst jetzt also von dem korekten Betrag aus für weitere Mieterhöhungen.

    dann darf er doch von dem Betrag aus wieder 15% erhöhen...

    Nach den 3 Jahren Ja. Doch dazu muss der Vermieter erst wieder ein neues formell korrektes Mieterhöhungsverlangen schicken. Er kann nicht einfach so ohne Begründung sagen, nun zahle Betrag X.

    Lärm ist als Mangel anerkannt und dementsprechend ist die Miete auch gemindert. Um wie viel die Minderung gerechtfertigt ist, kann hier aber nicht geklärt werden. Das müsste mithilfe deines Lärmprotokolls ein Anwalt oder der Mieterverein bestimmen.

    Die Minderung hängt nicht von einer gesetzten Frist ab. Lediglch die Information an den Vermieter über den Mangel ist Voraussetzung.

    Das lässt sich nicht so eindeutig beantworten, weil die diversen Müllentsorger unterschiedliche Regelungen haben können, was genau in den Restmüll darf und was nicht. Möglichweise ist der Vermieter also im Recht, wenn er die Einhaltung dieser Regelungen fordert. Es wäre daher die weitaus einfachere Lösung, wenn ihr sämtliche verbliebenen Bretter abholt und anderweitig entsorgt, z.b. diese zum Wertstoffhof zu bringen.

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