Beiträge von Hermann

    Hallo,

    ich wohne seit 1,5 Jahren in einer Wohnung in Bonn. Nun werde ich bald ausziehen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für "Schönheitsreparaturen" verantwortlich bin. Ich habe keinerlei baulichen veränderungen in der Wohnung vorgenommen (noch nicht einmal Schrauben bzw. Nägel in die Wände gehauen. Im Prinzip sieht die Wohnung genauso aus wie zu dem Zeitpunkt als ich einzog.

    Im Mietvertrag steht, dass alle 5 Jahre Küche und Wohnzimmer neu gestrichen werden muss und falls die Wohnung nur für eine kürzere Zeit bewohnt wird, werden die Renovierungskosten anteilig berechnet. Muss ich nun mit einer Rechnung für Renovierungen rechnen? Ist sowas überhaupt rechtens?

    Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Danke
    Hermann

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