Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
Wir wussten zum Zeitpunkt der Mieterauskunft, dass das Arbeitsverhältnis enden wird, ja.
Aber, wie du bereits erwähntest, wussten wir auch, dass ab dem 01.02. wieder ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Es gibt halt sehr viele Bewerber und diese Wohnung zu bekommen wäre der absolute Traum.
Daher auch die Bereitschaft unseres Bürgen (verbeamtet), uns dahingehend uneingeschränkt zu unterstützen.
Sicherlich wäre auch vorstellbar, dass ich allein als Vertragspartner eingetragen würde - aber das ist sicherlich nur dann möglich, wenn ich auch mit meinem Gehalt allein die Miete stemmen könnte, richtig? (die Miete betrüge etwas über die Hälfte meines derzeitigen Gehalts)
Nun denn, bleibt einfach abzuwarten und zu hoffen, dass Bürgschaft und neuer Arbeitsvertrag reichen - und wenn nicht, hat es einfach nicht sollen sein... wenn nicht ohnehin die erneute Probezeit schon das K.O. Kriterium sein wird.
(Timing ist das halbe Leben...)